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Oktober 2007
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Archive für Oktober 2007

Gericht untersagt Arcor “Cold Calls” bei Call-by-Call-Kunden

Das Landgericht Frankfurt/Main (30.10.07 - Az. 2-18 O 26/07) untersagte dem Telekommunikationsanbieter Arcor die Durchführung von unerbetenen Werbeanrufen bei Nutzern der von Arcor angebotenen Call-by-Call-Nummer 01070. Die gelegentliche Nutzung einer Call-by-Call-Nummer sei kein “Freifahrtsschein” für zukünftige Telefonwerbung.

Nach Ansicht des Gerichts begründe das Anwählen  der “Arcor-Spar-Vorwahl” weder eine Geschäftsbeziehung zu Arcor noch stelle dies ein Einverständnis für zukünftige Telefonwerbung dar.

Quelle: Pressemitteilung Verbraucherzentrale NRW, 31.10.2007

DSL-Anschluss für 311.780 EUR

Dass ein DSL-Anschluss hierzulande alles andere als selbstverständlich ist, zeigt der Fall der Gemeinde Hohenberg. Die Gemeinde, noch nicht ans DSL-Netz angeschlossen, bemüht sich seit einiger Zeit darum, dass ihre Bürger einen zeitgemäßen Internetzugang erhalten. Mehrere Anfragen der Verwaltung bei der Telekom wurden nun per E-Mail mit einem Dateianhang von 834 kb beantwortet. Inhalt: Der Anschluss an die Gemeinde lohne sich wegen der geringen Einwohnerzahl nicht. Doch mit einem Zuschuss in Höhe von 311.780 Euro könnte die Leitung verlegt werden.

Quelle: politik-digital.de v. 29.10.2007

Kundenschutz im Telekommunikationsgesetz (TKG)

Durch das im Februar 2007 in Kraft getretene “Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften” sind die bisher gültigen Kundenschutznormen der Telekommunikations-Kundenschutz-Verordnung (TKV) in das TKG integriert und neu gefasst worden. Die verbraucherschützenden Normen des TKG finden sich nun in §§43a bis 47b TKG wieder. Weitere die Endkunden schützende Normen finden sich in §§ 66a bis 66l TKG, die sich insbesondere auf Premium-Dienste beziehen.

Einen detaillierten Überblick über die den Endkunden schützenden Regelungen bietet Clemens D. Schlotter in seinem bei jurpc.de erschienenden Aufsatz Die neuen Endkunden schützenden Regelungen des “Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften v. 18.02.2007 - ein detaillierter Überblick”.

Quelle: Clemens D. Schlotter, JurPC Web-Dok. 149/2007

Überzeugender Mobilfunk-Tarifrechner von Telfish/Connect

Wirklich überzeugend ist der neue Tarifrechner von Telfish und connect. Der Rechner analysiert die zuvor hochgeladenen Rechnungen/Einzelverbindungsnachweise und wirft ein detalliertes Ergebnis raus. Dass ich mit meinem Telefonierverhalten als Vieltelefonierer gelte, war mir schon klar. Nicht klar war mir allerdings, dass ich mit meinem Tarif im oberen Preissegment liege. Wirklich ändern werde ich wahrscheinlich erstmal nichts. Habe meinen Vertrag kürzlich um 2 Jahre verlängert.

Übrigens…

… wurde heute vor 130 Jahren das erste innerdeutsche Festnetz-Telefonat über eine Entfernung von 2 Kilometern geführt.

BGH zur Altersverifikation im Internet

Nach einer aktuellen Entscheidung des BGH vom 18.10.2007 (I ZR 102/05) verstoßen Altersverifikationssysteme, die für den Zugang von pornographischen Internetangeboten lediglich die Personalausweis- bzw. Reisepassnummer abfragen, gegen die jugendschutzrechtlichen Anforderungen.

Erforderlich für eine wirksame Alterverifikation und damit auch für die Zulässigkeit des Internetangebots sei eine effektive Barriere für den Zugang Minderjähriger. Die bloße Abfrage von Personalausweisnummer genüge dieser Anforderung nicht, da Jungendliche sich leicht die Ausweisnummern von Familienangehörigen oder erwachsenen Bekannten beschaffen könnten. Erforderlich sei vielmehr eine “einmalige und persönliche Identifizierung der Nutzer etwa durch einen Postzusteller und eine Authentifizierung bei jedem Abruf von Inhalten“.

Quelle: Pressemittelung des BGH vom 19.10.2007

Test: Mobilfunk-AGB oft mit Mängeln

Tester der Stiftung Warentest nahmen zahlreiche Allgemeine Geschäftsbedingungen von Mobilfunkunternehmen unter die Lupe. Dabei wurde festgestellt, dass viele AGB unzulässige Klauseln enthalten, die von unklaren Formulierungen bis hin zur starken Benachteiligung des Kunden führen. Z.B. wollte ein Mobilfunkunternehmen seine Kunden dazu verpflichten, die AGB regelmäßig auf Änderungen zu übrpüfen. Andere Anbieter räumen ihren Kunden nur 4 bis 6 Wochen Zeit ein, Einwendungen gegen Rechnungen zu erheben, obwohl das Telekommunikationsgesetz (TKG) 8 Wochen vorschreibt.

Quelle: Pressemitteilung test.de v. 25.10.2007

Zum Anscheinsbeweis bei Telefonrechnungen

Erneut hat ein Gericht die Frage der Beweislast in Telekommunikationsverträgen entschieden.  Die Klägerin, ein Telekommunikationsunternehmen, war der Auffassung, durch Vorlage von Telefonrechnungen die Forderung ausreichend dargelegt zu haben. Zudem würde ein Anscheinsbeweis für die Richtigkeit der Rechnungen sprechen, da eine betriebsinterne Prüfung des Berechnungsprogramms keine Fehler ergeben habe. Schließlich sei sie zur Löschung der Einzelverbindungen nach § 6 Abs.3 TDSV verpflichtet gewesen.

Das Landgericht Lübeck (Urteil v. 06.09.2007 AZ: 14 S 268/06) erteilte dieser Auffassung eine klare Absage.

Zur Darlegung des Anspruches in Abrechnungsfällen sei es vielmehr erforderlich, dass die jeweiligen Einwahl- und Auswahlzeitpunkte (Einzelverbindungsnachweise) vorgetragen werden. Nur in diesem Fall sei es dem Vertragspartner möglich, Einwendungsmöglichkeiten zu überprüfen und ggf. Beweis anzutreten.

Das Gericht stellte jedoch klar, dass diese Darlegungspflicht nur dann gelte, wenn der Diensteanbieter nicht verpflichtet wäre, die Daten zu löschen.  

Diese Verpflichtung bestehe jedoch nicht, wenn ein Kunde Einwendungen erhebt. In diesem Fall dürfen nach § 6 Abs 3 TDSV Verbindungsdaten gespeichet werden, bis die Einwendungen abschließend geklärt sind. Da die Kundin rechtzeitig Einwendungen erhoben hatte, wäre es aus Sicht des Gerichts erforderlich gewesen, dass die Klägerin die Daten bis zur endgültigen Klärung (d.h. bis zur rechtskräftigen Entscheidung) gespeichert hätte.

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