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30.11.2007 von telefonundrecht.de - B.A..
Der Bundesrat befasst sich heute mit dem Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung. Der Rechtsausschuss des Bundesrates möchte die Nutzung der Vorratsdaten auch für zivilrechtliche Zwecke (z.B. Auskunftsansprüche bei Urheberrechtsverletzungen) erweitern. Die Lobby der Rechteinhaber möchte damit erreichen, dass sie ohne richterliche Kontrolle einen direkten Auskunftsanspruch bekommt. Private hätten damit einen leichteren Zugriff auf die Daten als staatliche Stellen.
Dagegen wendet sich der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco).
Oliver Sühne, Vorstand Recht und Regulierung, erklärt:
“Nun tritt ein, wovor die Internetbranche von Anfang an gewarnt hat: Die Vorratsdaten wecken immer neue Begehrlichkeiten. Der Rechtsausschuss des Bundesrates verlangt, die Daten auch zur Erfüllung zivilrechtlicher Auskunftsansprüche z.B. bei Urheberrechtsverletzungen an Privatunternehmen herauszugeben. Nachdem die Vorratsdaten im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens für immer neue Zwecke nutzbar gemacht wurden, wäre das ein Quantensprung in der Ausweitung des Zugriffs. Die Informationen, wer wann mit wem telefoniert hat, eine E-Mail geschickt hat oder im Internet war, lassen weitreichende Schlüsse über persönliche Lebensumstände zu. Ihre Nutzung muss deshalb auf den Zweck der Aufklärung von gravierenden Straftaten und Auskünfte gegenüber Strafverfolgungsbehörden beschränkt bleiben.“
Quelle: Pressemitteilung eco e.V. - 29.11.2007
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29.11.2007 von telefonundrecht.de - B.A..
Das Landgericht Hamburg will im Prozess um das Apple iPhone zwischen Vodafone und T-Mobile am Montag sein Urteil verkünden. Vodafone wendet sich mit diesem Verfahren gegen das Vertriebsmodell von T-Mobile, wonach das iPhone exklusiv an das Netz von T-Mobile gekoppelt war. Nach der vorangegangnen einstweiligen Verfügung verkauft T-Mobile das Telefon jetzt auch ohne Netzsperre und ohne Vetrag. In der heutigen mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg stellten beide Unternehmen ihre Positionen erneut dar. T-Mobile bot an, nach Ablauf von 24 Monaten die Benutzung freizugeben. Vodafone hingegen forderte die sofortige Freigabe.
Quelle: FTD.de - 29.11.2007
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29.11.2007 von telefonundrecht.de - B.A..
Arcor hat bei der Bundesnetzagentur ein Missbrauchsverfahren beantragt. Der Telekommunikationsanbieter wirft der Telekom vor, dass die Teilnehmer-Anschlussleitungen (TAL) nur mit erheblicher Verzögerung bereitgestellt werden. Die TAL ist die so genannte “letzte Meile”, die von den Wettbewerbern von der Telekom angemietet werden wüssen. Statt der vereinbarten 5 Tage würde seit Jahresanfang durchschnittlich jeder vierte TAL-Antrag 18 Tage nicht von der Telekom bearbeitet werden, so der Vorwurf von Arcor. Die “letzte Meile” ist insbesondere für die Freischaltung neuer Kunden wichtig.
Die Telekom weist die Vorwürfe zurück. Die Absprachen für die vertraglich vereinbarten TAL-Bereitstellungen würden erfüllt, allerdings halte sich nicht jeder Wettbewerber daran.
Bereits vor einigen Wochen hatte der Branchenverband Breitbandkommunikation (BREKO) auf Missstände bei der TAL-Bereitstellung hingeweisen.
Quelle: computerwoche.de - 29.11.2007
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29.11.2007 von telefonundrecht.de - B.A..
Ein Südkoreaner wurde am Mittwochmorgen tot an seinem Arbeitsplatz aufgefunden. In seiner Hemdtasche befand sich ein Mobiltelefon mit einem geschmolzenen Akku. Die Polizei in Cheongwon geht davon aus, dass der Akku des Telefons explodiert ist. Auch der Arzt, der die Leiche untersuchte, vermutet als Todesursache eine Akkuexplosion. Der Mann habe Verbrennungen an der Brust erlitten. Außerdem seien Rippen und Wirbelsäule gebrochen, so der Arzt. Polizeiangaben zufolge handelte es sich um ein Handy des südkoreanischen Herstellers LG. Der Hersteller betonte jedoch, dass eine tödliche Explosion eines Handy-Akkus praktisch unmöglich sei.
Bereits im Juli ereignete sich in China ein tödliches Unglück mit einem explodierenden Akku. Ein Fabrikarbeiter war in seine Arbeit vertieft, als plötzlich der Akku seines Mobiltelefons in der Jacke explodierte. Die Druckwelle der Explosion brach die Rippen des Fabrikarbeiters und bohrte sich in sein Herz.
Quelle: derstandard.at - 28.11.2007 - spiegel.de - 03.07.2007
Update 30.11.2007:
Offenbar war der explodierende Akku nicht die Todesursache. Ein Kollege des Toten gestand, dass er das Opfer beim Rangieren mit einem Baufahrzeug an einem Felsen todquetschte. Ob der Akku durch den hohen Druck explodierte oder ob er in Brand gesetzt wurde, ist noch unklar.
Quelle: spiegel.de - 30.11.2007
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25.11.2007 von telefonundrecht.de - B.A..
Bereits im Februar hatte das Landgericht Düsseldorf (38 O 145/06) dem Telekommunikationsunternehmen unter Androhung von 100.000 EUR untersagt, Verbraucher ohne deren ausdrückliche Einwilligung zu Werbezwecken anzurufen.
Da sich Tele 2 nicht an das Verbot gehalten hat, leitete die Verbraucherzentrale Bayern ein Ordnungsgeldverfahren ein. Tele 2 einigte sich daraufhin mit den Verbraucherschützern gegen Rücknahme der Vollstreckungsanträge auf die Zahlung dieser Vertragsstrafe. Laut dem Justiziar der Verbraucherzentrale Bayern, Markus Saller, betrifft die Zahlung nur unerlaubte Werbeanrufe in der Vergangenheit. Künftige Verstöße können weiterhin verfolgt und geahndet werden.
Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Bayern - 23.11.2007
Geschrieben in Telefonwerbung, Wettbewerbsrecht, Verbraucherschutz, Urteile | Drucken | 1 Kommentar »
24.11.2007 von telefonundrecht.de - B.A..
Das Landgericht Hamburg hat in dem iPhone-Streit zwischen Vodafone und T-Mobile einen Verhandlungstermin auf den 29.11.2007 angesetzt. Durch die zuvor ergangene einstweilige Verfügung wurde es T-Mobile verboten, das iPhone von Apple nur in Verbindung mit einem Mobilfunkvertrag von T-Mobile anzubieten. Seit dem bietet T-Mobile das iPhone auch entsperrt und ohne Vertrag für 999 EUR an.
Quelle: heise.de/mobil - 23.11.2007
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21.11.2007 von telefonundrecht.de - B.A..
T-Mobile reagiert auf die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg und bietet das iPhone jetzt ohne Vetrag für 999 EUR an. Der Vertrieb des iPhones ohne Vertrag erfolgt zur Zeit nur über die Telekom-Shops. Das Gerät kann nicht über die Hotline bestellt werden.
Quelle: teltarif.de 21.11.2007
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20.11.2007 von telefonundrecht.de - B.A..
Die Financial Times berichtet über den Inhalt der einstweiligen Verfügung gegen T-Mobile. Danach wird es T-Mobile verboten, “das iPhone anzubieten oder auf den Markt zu bringen, wenn es nur in Verbindung mit dem Abschluss eines eigenen Mobilvertrages mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten angeboten wird. Zudem wird dem Unternehmen verboten, das neue Gerät mit einer technischen Sperre so zu gestalten, dass es nur über das eigene Netz betrieben werden kann und der Käufer das Gerät nicht auf Wunsch jederzeit, bedingungslos und unentgeltlich entsperren kann.”
Quelle: Financial Times - ftd.de 19.11.2007
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19.11.2007 von telefonundrecht.de - B.A..
Der Telekommunikationsanbieter Vodafone hat gegen T-Mobile eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg erwirkt. Die Verfügung soll sich gegen den exklusiven Vertrieb des iPhones durch T-Mobile richten. Ein Verkaufsstopp ist damit jedoch nicht verbunden.
Vodafones Deutschlandchef Friedrich Joussen möchte mit diesem Verfahren geklärt haben, ob der Exklusiv-Vertrieb des iPhones als Kopplungsgeschäft erlaubt ist. Er befürchtet, dass andere Handy-Hersteller dem Beispiel von Apple folgen könnten.
“Das iPhone ist der Sündenfall”
Quelle: teltarif.de - 19.11.2007
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19.11.2007 von telefonundrecht.de - B.A..
Nach einem Bericht von Golem werden die IMEI-Nummern des iPhones beim Aufrufen bestimmter Internetdienste an einen Apple-Server übertragen. Beobachtet wurde diese Datenübermittlung beim Abruf von Aktienkursen und Wetterberichten. Unklar sei bisher, welches Ziel Apple mit dieser Datensammlung verfolgt. Ohne die Übermittlung der IMEI-Nummer würden die Internetdienste nicht angezeigt werden. Es wird vermutet, dass auch andere Dienste von Apple entsprechend protokolliert werden.
Quelle: Golem.de - 19.11.2007 unter Bezugnahme auf uneasysilence.com
Update:
Konkrete Tests von heise Security konnten die Übermittlung der IMEI-Nummer bisher nicht bestätigen.
Quelle: heise.de - 19.11.2007
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