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26.12.2007 von telefonundrecht.de - B.A..
Das umstrittene Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung und Vorratsdatenspeicherung ist von Bundespräsident Horst Köhler unterzeichnet worden. Dies bestätigte ein Sprecher des Bundespräsidialamts. Der Bundespräsident habe das Gesetz nach intensiver Prüfung ausgefertigt. Durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken seien dabei nicht festgestellt worden. Das Gesetz kann somit am 01.01.2008 in Kraft treten und die angekündigte Verfassungsbeschwerde kann eingereicht werden.
Quelle: teltarif.de - 26.11.2007
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23.12.2007 von telefonundrecht.de - B.A..
Während sich im November noch ca. 7000 Bürger der geplanten Verfassungsbeschwerde gegen die heftig umstrittene Vorratsdatenspeicherung anschließen wollten, ist die Zahl der Beschwerdeführer heute bereits auf 25.000 Bürger gestiegen. Die Verfassungsbeschwerde wird von dem Berliner Anwalt Meinhard Starostik eingelegt. Wer sich daran beteiligen möchte, kann noch bis morgen, 24.12.2007, eine Prozessvollmacht erteilen. Die aktuelle Beschwerdeschrift ist hier abrufbar.
Zur Zeit prüft noch Bundespräsident Horst Köhler des Gesetz auf seine Verfassungstauglichkeit. Sollte Köhler das Gesetz unterschreiben und dieses offiziell verkündet werden, steht der Gang zum Bundesverfassungsgericht offen.
Quelle: heise.de - 21.12.2007
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23.12.2007 von telefonundrecht.de - B.A..
Eine Überprüfung von 26 Telekommunikationsunternehmen hat ergeben, dass wichtige Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes im Umgang mit Kunden bei der Vertragsanbahnung nur unzureichend eingehalten werden. Dies hat der Bundesbeauftrage für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, in einer aktuellen Presseerklärung mitgeteilt.
Die Hauptkritikpunkte sind dabei:
Häufig werden Verträge mit den Kunden nur nach Ermittlung eines sog. Score-Werts abgeschlossen. Der Score-Wert wird dabei nach einem automatisierten mathematisch-statistischen Verfahren zur Einschätzung der Kreditwürdigkeit von Verbrauchern ermittelt. Auch Verbraucher, die sich stets vertragstreu verhalten, können durch dieses Verfahren einen negativen Score-Wert erhalten. In vielen Fällen werden die Betroffenen über dieses Verfahren nur unzureichend informiert.
Die Entscheidung über den Vertragsschluss erfolgt automatisiert und in Abhängigkeit der Höhe des Score-Werts. Hier liegt ein Verstoß gegen § 6a Abs.1 BDSG vor. Danach dürfen Entscheidungen, die für den Betroffenen eine rechtliche Folge nach sich ziehen oder ihn erheblich beeinträchtigen, nicht ausschließlich auf eine automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten gestützt werden, die der Bewertung einzelner Persönlichkeitsmerkmale dienen.
Betroffenen wird diese Tatsache entgegen §6a Abs.2 BDSG nicht mitgeteilt.
Die von Auskunfteien ermittelten Daten über Kunden werden teilweise über Jahre gespeichert.
Auskunftsanfragen der Kunden über Auskünfte der zu ihrer Person gespeicherten Daten werden nur unzureichend, z.B. durch Standardablehnungen oder Verweisung an Dritte, beantwortet. Diese Praxis verstößt gegen §34 BDSG, wonach die Unternehmen den Betroffenen umfassend über die zu ihrer Person gespeicherten Daten Auskunft zu erteilen haben.
Peter Schaar erklärte hierzu:
“Ich hätte nicht erwartet, dass wichtige Telekommunikationsunternehmen die Datenschutzrechte ihrer Kunden bei der Vertragsanbahnung in diesem Maße verletzen. Wir haben die betreffenden Unternehmen aufgefordert, die Mängel unverzüglich abzustellen. Ich setze hier auf die Einsichtsfähigkeit der Verantwortlichen. Sollte die beanstandete Praxis nicht geändert werden, müssen ggf. aufsichtsrechtliche Maßnahmen eingeleitet werden, um die Wahrung des Datenschutzes von Telefonkunden durchzusetzen.”
Quellen:
Pressemitteilung Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit - 21.12.2007
heise.de - 21.12.2007
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22.12.2007 von telefonundrecht.de - B.A..
Die Deutsche Telekom AG muss künftig für jeden Tag Verspätung für die Anschaltung eines Wettbewerber-Anschlusses 4 EUR Strafe an die Wettbewerber zahlen. Dies sieht der neue Standardvertrag der Bundesnetzagentur vor. Der Vertragstext enthält die konkreten Bedingungen und wechselseitigen Pflichten, zu denen die Wettbewerber die “letzte Meile” (TAL) bei der DTAG anmieten können.
Quelle: portel.de - 22.12.2007
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14.12.2007 von telefonundrecht.de - B.A..
Der Kanadier Piotr Staniaszek schloss mit Bell Canada einen Mobilfunkvertrag mit einer unbegrenzten Internetnutzung auf dem Handy für 150 Dollar pro Monat. Staniaszek dachte, er könne das Handy deshalb auch als Modem für die Internetnutzung an seinem Computer nutzen. So lud er riesige Datenmengen und hochauflösende Filme auf seinen Rechner. Diese Form der Nutzung war jedoch nach dem Mobilfunkvertrag nicht vorgesehen und Bell Canada berechnete ihm die heruntergeladenen Daten pro Kilobyte, insgesamt rund 85.000 Dollar (ca 57.000 EUR). Bell Canda will die Rechnung aber aus Kulanz auf 3243 Dollar senken, so ein Firmensprecher. Staniaszek möchte sich damit allerdings nicht abspeisen lassen: „Weil ich nichts von den Extragebühren wusste. Niemand hat es mir erklärt.“
Bei der unbegrenzten Internetnutzung über das Handy ist die Nutzung des Handys als Modem regelmäßig vertraglich ausgeschlossen.
Quelle: Focus.de - 14.12.2007 /AFP
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13.12.2007 von telefonundrecht.de - B.A..
Mit höchst fragwürdigen Tariferhöhungen schleicht sich der Internet-by-call-Anbieter Comundo Internet GmbH auf den Markt. Sage und Schreibe 49,99 Cent/Minute möchte Comundo seinen Kunden berechnen, die für die Nutzung der Schmalbandverbindungen eine so genannte Internet-by-Call-Verbindung des Anbieters anwählen. Hinzu kommt noch eine einmalige Einwahlgebühr von 1,99 EUR. Diese Preisangaben finden sich auf der Comundo-Seite 666net.de. Eine Stunde Internet kostet damit rund 32 EUR. Die marktüblichen Preise liegen hingegen bei etwa 30 bis 40 Cent. Mit den strafrechtlichen Berührungspunkten dieser “Angebote” hat sich bereits teltarif.de beschäftigt.
Höchst abenteuerlich weist Comundo Kunden auf ihrer Website auf eventuell anstehende Tarifänderungen hin. Hier heißt es, dass man die Kunden nicht über Tarifänderungen informieren könne, da keine persönlichen Daten, wie Namen und Adresse oder E-Mail vorliegen würden. Nach Auffassung von Comundo sollen Kunden daher regelmäßig die Homepage von Comundo besuchen, sich über Tarifänderungen informieren und die verwendeten Einstellungen überprüfen. Comundo weist zudem darauf hin, dass Internet-Service-Provider gemäß gültiger Vorgaben der Bundesnetzagentur und der Abrechnungsverträge mit der Deutschen Telekom dazu berechtigt sind, bis zu 2,00 EUR/Min zu berechnen.
Ein wirksamer Vertrag über diese Minutenpreise dürfte mit Sicherheit nicht zustandekommen, da Comundo-Kunden von dieser einseitigen Tariferhöhung wohl erst bei einem Blick auf ihre Telefonrechnung Kenntnis erlangen.
Quellen:
augsblog.de - 09.12.2007
teltarif.de - 09.12.2007
Update 06.01.2007:
Die Comundo Internet GmbH teilt auf ihrer Website mit, dass die Tarife, die unter 666net.de veröffentlicht wurden, nicht mehr von Comundo angeboten werden.
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13.12.2007 von telefonundrecht.de - B.A..
Nach Arcor will jetzt auch Telefónica Deutschland ein Missbrauchsverfahren gegen die Deutsche Telekom AG bei der Bundesnetzagentur beantragen. Neben vielen anderen Wettbewerbern wirft auch Telefónica der Telekom Verzögerungen bei der Freischaltung von Teilnehmer-Anschlussleitungen (TAL) vor. Die TAL ist die so genannte “letzte Meile”, die von den Wettbewerbern von der Telekom angemietet werden muss.
Auch der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) fordert die Bundesnetzagentur auf, unverzüglich gegen die Telekom vorzugehen.
Nach Umfragen des VATM sind von der Verzögerungen ca. 100.000 Kunden betroffen.
Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, kündigte unterdessen eine härtere Gangart gegen die Deutsche Telekom an.
“Wir denken darüber nach, bei nicht gerechtfertigten Verzögerungen beim Wechsel des Anbieters Vertragsstrafen gegen die Telekom zu verhängen”, sagte Kurth in der “Rheinischen Post”.
Quellen:
Ftd.de - 13.12.2007
Golem.de - 13.12.2007
Portel.de - 13.12.2007
Provider-Stoerung.de - 13.12.2007
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11.12.2007 von telefonundrecht.de - B.A..
Die IT-Branche hat in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) einen gemeinsamen Leitfaden für eine verbraucherfreundliche Kundenbetreuung erarbeitet. Der Leitfaden setzt einheitliche Qualitätsstandards und Grundsätze zur Ausbildung und Beratungskompetenz, Erreichbarkeit, für Wartezeiten und Transparenz, Kommunikation über Call-Center, Kommunikation über E-Mail, Post und Fax und Vorortservice sowie für Datenschutz und Vertrieb fest.
Der Leitfaden ist das Ergebnis einer Arbeitsgruppe ”Service- und verbraucherfreundlichen IT”, an der neben den Verbraucherschützern und Vertretern der ITK-Branche auch das Bundeswirtschaftsministerium, das Bundesfamilienministerium und das Bundesverbraucherschutzministerium beteiligt war.
Quelle: Pressemitteilung Verbraucherzentrale Bundesverband - 10.12.2007
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11.12.2007 von telefonundrecht.de - B.A..
Das ZDF zeigt heute um 21.00 Uhr den Günter Wallraff Film “Bei Anruf Abzocke“. Mit versteckter Kamera wird aus nächster Nähe die lästige bis betrügerische Praxis von Telefonverkäufern gezeigt.
“Doch Wallraff und der Dokumentarfilmer Pagonis Pagonakis bieten nicht nur unscharfe Bilder und unkenntlich gemachte Gesichter. Offen vor der Kamera äußern sich ehemalige Callcenter-Mitarbeiter und deren Opfer, zum Beispiel ein über 80-jähriger Mann, dem am Telefon Verträge im Wert von 180 000 Euro angedreht wurden. Wallraff fragt auch bei Günther Jauch an, dessen Name beim Verkauf von Losen der Süddeutschen Klassenlotterie überaus hilfreich ist - und erhält eine schriftliche Antwort, in der der TV-Moderator “gelegentliche Beschwerden” einräumt und auf die Lotteriegesellschaft verweist. Wallraff spricht mit Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), die ein gesetzliches Verbot von mündlichen Vertragsabschlüssen ablehnt. Und bei der Firma CallOn im Köln-Turm, wo Wallraff als Michael G. Lotterielose verkauft hatte, wird er von Firmenchef Eckhard Schulz ganz offen in lockerer Atmosphäre zu den ehemaligen Kollegen geführt. Man habe nichts zu verbergen, soll das wohl bedeuten. Doch die Rechnung geht nicht auf, die professionellen Überrumpler werden nun selbst überrumpelt. Das geht schon in der Tiefgarage los, wo Wallraff den Firmenchef scheinheilig fragt, was sein Auto für ein Modell sei. Nur soviel: Es ist teuer und schnell, in der Branche wird gut verdient. “
Quelle: derwesten.de - 11.12.2007
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9.12.2007 von telefonundrecht.de - B.A..
Einer neuen israelischen Studie zufolge, ist das Risko für die Entstehung von Ohrspeicheldrüsen-Tumoren bei einer häufigen Handynutzung von mehr als 22 Stunden im Monat um etwa 50 % erhöht. “Besondere Riskofaktoren seien zudem neben der Verwendung des Handys am immer selben Ohr oder dem Verzicht auf Freisprecheinrichtung auch die starke Nutzung in ländlichen Gebieten auf Grund der stärkeren Strahlung durch die im Schnitt größere Distanz zu den Basisstationen.”
Bei normaler Handynutzung sei ein erhöhtes Risiko jedoch nicht festgestellt worden. Die Studie wurde geleitet von Dr. Siegal Sadetzki, Krebsspezialist am Chaim Sheba Medical Center, Israel. Sie wurde veröffentlicht im American Jounal of Epidemiology unter dem Titel “Cellular Phone Use and Risk of Benign and Malignant Parotid Gland Tumors—A Nationwide Case-Control Study“.
Quelle: teltarif.de - 09.12.2007
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