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Februar 2008
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Archive für Februar 2008

Telekom sucht nach ignorierten Beschwerden

Eine konzerninterne Revision der Deutschen Telekom AG ist mit der Überprüfung beauftragt worden, ob tatsächlich 10.000 Kundenbeschwerden bewußt ignoriert worden sind. Telekom Vorstandsmitglied Timotheus Höttges hatte die Vorwürfe, nach denen einige Call-Center auf Anweisung von oben Beschwerden unbearbeitet löschen sollten, zunächst zurückgewiesen. Die interne Revision soll diesem Thema nun aber weiter auf den Grund gehen. Höttges selbst habe in einer betroffenen Call-Center Niederlassung persönlich nach dem Rechten geschaut. Eine massenhafte Ignorierung von Beschwerden sei dabei nicht festgestellt worden. Die Revision soll aber trotzdem weiter suchen.

Quelle: teltarif.de - 28.02.2008

3 Cent / Sek: Preisangabe der Bahnauskunft unzulässig

3 Cent pro Sekunde gibt die Deutsche Bahn AG ihren Kunden als Preis für ihre Reiseauskunft unter der Nummer 11861 an. Diese Form der Preisangabe ist jedoch unzulässig. Nach §66a TKG müssen alle Preisangaben bei Auskunftsdiensten zeitabhängig in Minuten angegeben werden. 1,80 EUR pro Minute müsste es daher richtigerweise heißen. Klingt ja auch gleich viel besser. Interessanterweiser werden dem Kunden die 3 Cent pro Sekunde nur bis zur Weiterleitung zu einem Servicemitarbeiter berechnet. Sobald der Kunde durchgestellt ist, fallen “nur” noch 39 Cent pro Minute an. 5 Minuten Wartezeit kosten dann gerademal 9 Euro. Mehr dazu am 01.03.2008 um 12:30 Uhr im c´t magazin.tv im hr-Fernsehen. Sendetermin im RBB ist der 03.03.2008 um 11:30 Uhr.

Quelle: heise.de - 28.02.2008

Streit um DSL-Anschlüsse: Immer noch 100.000 wartende Kunden

Der Streit um die Freischaltung von DSL-Anschlüssen durch die Deutsche Telekom geht in die nächste Runde. Die Wettbewerber werfen der Telekom Verzögerungen bei der Freischaltung von Teilnehmeranschlussleitungen (TAL) vor. Die TAL ist die so genannte “letzte Meile”, die von den Wettbewerbern von der Telekom angemietet werden muss. Der Branchenverband VATM schätzt die Zahl der wartenden Kunden immer noch auf etwa 100.000. Nachdem Telefónica und Arcor gegen die Telekom ein Missbrauchsverfahren angestrengt hatten, verfügte die Bundesnetzagentur, dass die Telekom bis April ihre monatlichen Kapazitäten auf 330.000 TAL-Anschlüsse erhöhen muss. Sollte die Telekom diese Vorgaben nicht erfüllen können, erhalten die betroffenen Konkurrenten von der Telekom knapp vier Euro pro Verzögerungstag und Anschluss. Umgekehrt erhält die Telekom eine Entschädigung wenn die Wettbewerber ihren zuvor beantragten TAL-Bedarf nicht abrufen. Die Telekom weist die Kritik der Wettbewerber weiterhin zurück. Die Konkurrenten sollen vielmehr ihre Bestellprozesse “in Ordnung” bringen und sich an die Planungsvereinbarungen halten.

Die Bundesnetzagentur kündigte eine schnelle Entscheidung über das Missbrauchsverfahren der Wettbewerber an.

Quelle: teltarif.de - 20.02.2008

Arcor soll verschwinden

Presseberichten zufolge möchte der Mobilfunkanbieter Vodafone Deutschlands zweitgrößten Telekommunikationsanbieter Arcor komplett übernehmen. Die Verhandlungen mit den beiden Minderheitsgesellschaftern Deutsche Bahn und Deutsche Bank befinden sich danach in einem fortgeschrittenen Stadium. Durch die Übernahme und die Integration von Arcor sollen die Dienstleistungen für den Mobilfunk und das Festnetz zukünftig aus einer Hand unter dem Namen Vodafone angeboten werden. Vodafone verspricht sich davon Einsparungen in Millionenhöhe. Branchenkenner gehen davon aus, dass der Name Arcor schon 2009 von der Bildfläche verschwunden sein könnte.

Quellen:

onlinekosten.de - 18.02.2008
zdnet.de - 18.02.2008

Entgelt für Sperrung von Telefonanschluss ist unzulässig

Ein Mobilfunkbetreiber stellte einer Kundin ein Entgelt in Höhe von 8,80 € für die Sperrung ihres Mobilfunkanschlusses in Rechnung. Das klagende Unternehmen bezog sich dabei auf eine Klausel in ihrem Preisverzeichnis. Darin wurde die Anschlusssperre als “Sonderleistung” mit einem Preis von 8,80 € ausgewiesen.

Das Amtsgericht Meldorf entschied nun mit Urteil vom 18.01.2008 (84 C 1380/07), dass eine derartige Klausel unwirksam ist. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die verzugsbedingte Sperrung eines Anschlusses keine Leistung des Mobilfunkunternehmens an ihren Kunden darstellt, sondern die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, welches in ihrem eigenen Interesse liegt. Da diese Preisklausel dem Kunden nicht ausdrücklich den Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder er sei wesentlich niedriger als die Pauschale von 8,80 €, ist sie nach §309 Nr.5 b BGB unwirksam. Das Gericht zog zudem in Zweifel, dass durch die elektronische Sperrung eines Mobilfunkanschlusses überhaupt Mehrkosten entstehen würden.

Quelle: JurPC Web-Dok. 27/2008

Callcenter-Verbände setzen auf Ehrenkodex

Die Interessenverbände der Callcenter-Branche wollen ihren Ruf wiederherstellen und das Image von Callcentern verbessern. Damit das gelingt, fordert Patrick Tapp, Vizepräsident des Deutschen Direktmarketing Verbandes (DDV), die Einführung von Qualitätsstandards und den Dialog mit den Verbrauchern. Zusammen mit dem Callcenter Forum Deutschland wurde ein Ehrenkodex für die Verbandsmitglieder erlassen. Ob dieser Kodex eingehalten wird oder nicht, sollen in Zukunft die Verbraucher selbst überprüfen. Ab April soll dafür ein Beschwerdeportal (www.fsk-cc.de) im Internet eingerichtet werden. Verbraucher können darin ihre Kritik und ihre Beschwerden loswerden. Diese Beschwerden sollen zentral ausgewertet und an Verbraucherzentralen und Behörden weitergeleitet werden.

Quelle: tagesspiegel.de - 10.02.2008

Wo ist der nächste Mobilfunkmast?

Wer immer schon mal wissen wollte, wo sich in seiner unmittelbaren Umgebung die nächsten Mobilfunkmasten befinden und ob auch deren Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern eingehalten werden, der kann sich bei der Standortdatenbank der Bundesnetzagentur über Sendestandorte und Elektrosmog von Funkanlagen informieren. Die Suchergebnisse werden in kartographischer Darstellung angezeigt. Zudem findet der Nutzer für jeden Standort Angaben zu Sicherheitsabständen, Montagehöhe sowie Hauptstrahlrichtung der Antennen.

EMF-Datenbank der Bundesnetzagentur

Quelle: Informationszentrum Mobilfunk (IZMF)

Verbraucherschützer: Kampfansage an unerwünschte Telefonwerbung

Der bayerische Verbraucherschutzminister Otmar Bernhard und der Vorstand der Verbraucherschutzzentrale Bundesverband (vzbv), Gerd Billen, wollen Verbraucher vor “untergeschobenen Verträgen” durch unerbetene Telefonanrufe ein für alle mal schützen. In einem gemeinsamen Spitzengespräch forderten sie das Bundesministerium für Justiz auf, endlich ein Gesetz zur Stärkung der Verbraucherrechte auf den Weg zu bringen.

Die Verbraucherzentralen fordern hierbei eine schwebende Unwirksamkeit von Verträgen, die durch rechtswidrige Werbeanrufe zustande kommen. Erst nach einer schriftlichen Bestätigung des Angerufenen sollen diese Verträge wirksam werden.

Bernhard: “Man mag es kaum glauben: Unlautere Anrufe sind längst per Gesetz verboten. Aber wer nichts ahnend am Telefon Interesse für eine Altersvorsorge bekundet, Lotterielose bestellt oder von einer besonders günstigen Handy-Flatrate gelockt wird, hat schnell einen gültigen Vertrag geschlossen. Hier wird der Verbraucher über den Tisch gezogen.” Bernhard und Billen sind sich einig: “Die lästigen Anrufe ließen sich ganz einfach abstellen: Ein Vertrag darf erst dann wirksam werden, wenn dieser nach dem Telefonat schriftlich vom Kunden bestätigt wird. Ohne Brief, Mail oder Fax, kein Vertrag.”

Bernhard rät in der Zwischenzeit allen Verbrauchern bei unerwünschten Werbeanrufen entweder sofort aufzulegen oder Namen der Firma und des Anrufers, Datum und Uhrzeit sowie Grund des Anrufs zu notieren. Mithilfe dieser Daten können die Verbraucherzentralen wettbewerbsrechtliche Maßnahmen einleiten.

Quelle: Pressemitteilung vzbv - 08.02.2008

Telekom weist Service-Vorwürfe zurück und kündigt Untersuchung an

Der Chef der Telekom-Festnetzsparte, Timotheus Höttges, hat die Vorwürfe, nach denen einige Call-Center  auf Anweisung von oben Beschwerden unbearbeitet löschen sollten, energisch zurückgewiesen.

“Ich habe die Sache zur Chefsache erklärt und sofort die Revision des Unternehmens mit einer Untersuchung beauftragt. Uns sind keine derartigen Anweisungen des Managements bekannt”, so Höttges gegenüber der Wirtschaftswoche.

Laut Höttges sind im vergangenen Jahr spürbare Verbesserungen im Service erreicht worden. “Wir sind noch nicht am Ziel, aber auf dem richtigen Weg.“

Quelle: wiwo.de - 09.02.2008

Telekom ignoriert zehntausende Beschwerden

Einem Stern-Bericht zufolge, hat die Telekom in den vergangenen Monaten zehntausende Kundenbeschwerden bewusst ignoriert und unbearbeitet abgelegt. Die Kundenbetreuer hätten dabei auf Anweisung ihrer Vorgesetzten gehandelt. Ursache sei eine Überlastung der Service-Zentren gewesen, die durch die Neuorganisation der Telekom sowie durch den Streik im Mai 2007 begünstigt wurde.

Da die Flut der Beschwerden immer größer wurde, entschied sich die Telekom für einen “systembedingten Abschluss”, dass heißt, die Reklamationen landeten in einem “toten Briefkasten”.

Bekannt wurden diese Vorfälle auf einer Betriebsversammlung in Bielefeld, bei der die Service-Mitarbeiter schwere Vorwürfe gegen ihre Vorgesetzten erhoben.

Telekom-Vorstandsmitglied Thomas Berlemann räumte ein, dass in der heißen Streikphase nach dem Prinzip “last in first out” gearbeitet wurde. Dabei wurde von mehreren Kundenanfragen vom selben Kunden zum gleichen Thema immer die letzte Anfrage bearbeitet. Eine Anweisung, Beschwerden unbeantwortet wegzulegen, sei ihm jedoch nicht bekannt.

Quelle: stern.de - 06.02.2008