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März 2008
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Archive für März 2008

Das Knast-Call-Center

In österreichischen Gefängnissen können Häftlinge als Telefonberater arbeiten. Seit etwa eineinhalb Jahren arbeiten die Gefängnis-Call-Center mit Unterstützung des Wiener Justizministeriums für eine deutsche Billigtelefonfirma. Die Telefonverkäufer sitzen häufig wegen Betrug und Hochstapelei ein. Kritiker befürchten daher, dass die Insassen ihr “Handwerk” nicht nur perfektionieren, sondern auch Tipps untereinander austauschen könnten. Die Anstaltsleitung sieht in den Call-Centern dagegen einen qualifizierten Tätigkeitsbereich für die Gefangenen. Auch das Justizministerium sieht das ganze eher gelassen. Alles sei rechtlich unangreifbar, die Anrufer sorgfältig ausgesucht.

Quelle: sueddeutsche.de - 19.03.2008

Schufa-Auskunft per SMS

In Zukunft können sich registrierte Nutzer des Schufa-Dienstes meineSchufa per SMS oder E-Mail automatisch über Änderungen ihres Schufa-Datensatzes informieren lassen. Mit diesem Update-Service wird der Nutzer regelmäßig z.B. über Anfragen zu Informationen zur Person durch einen Schufa-Vertragspartner, Änderungen der persönlichen Daten oder über den aktuellen Basisscore informiert. Die Schufa will damit verhindern, dass Dritte mit fremden Daten versuchen, Mobilfunkanschlüsse zu bestellen oder Kredite abzuschließen. Durch die direkte Information per SMS oder E-Mail soll der Verbraucher schneller auf unlegitimierte Verträge reagieren können. Der SMS/E-Mail-Dienst kostet zunächst im Pilotbetrieb 5 Euro pro Jahr. Voraussetzung ist jedoch die Nutzung von meineSchufa.de.

Quelle: teltarif.de - 16.03.2008

Der gekündigte freenet-DSL-Vertrag

Freenet wirbt ja damit, einen vom TÜV-Saarland zertifizierten Kundenservice zu haben. Dieser habe zudem eine hohe Kundenzufriedenheit verifiziert und den Service mit einer Gesamtnote “gut” (Note 1,91) bewertet. Freenet verfolgt nach eigenen Angaben die Strategie, sich mit einem extrem guten Kundenservice von seinen Wettbewerbern abzugrenzen. Das ist sicherlich gut gemeint, sagt jedoch nichts über den tatsächlichen Umgang mit den Kunden aus.

Der Kunde, der seinen DSL-Vertrag außerordentlich kündigte, wurde mit seinem Anliegen jedenfalls einfach ignoriert. Von in regelmäßigen Abständen auftretenden und gut dokumentierten Totalausfällen geplagt, entschied er sich nach mehreren erfolglosen Fristsetzungen zu diesem außerordentlichen Schritt. Er wollte raus aus diesem Vertrag der ihm bis dahin nichts als Ärger brachte. Freenet hingegen wollte ihn nicht gehen lassen und bestand auf Einhaltung der Vertragslaufzeit . Dass der Anschluss überwiegend unbrauchbar war, wurde einfach nicht beachtet. Irgendwann sollte der Kunde seine Kündigung nochmal telefonisch “ausprechen”. Der Kunde freute sich und rief bei der speziell dafür eingerichteten Telefonnummer an. Freenet beachtete diesen Anruf allerdings nicht - als sei er nie erfolgt. Vielmehr wurde einfach unterstellt, dass eine Kündigung nicht mehr gewünscht sei und löschte diese aus dem System. Erst nach Einreichung der Klage wurde reagiert. Freenet erkennt den Klageananspruch an. Man fragt sich aber wirklich, wieso es häufig so weit kommen muss. Es scheint ein Fehler im System zu sein. Oder freenet hat einfach keine Lust mehr auf DSL.

Anerkenntnisurteil

0900-Nummernabschaltung wegen Preisangabeverstoß rechtmäßig

Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte in einem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 13.12.2007 (11 L 1693/07) die Rechtmäßigkeit einer Abschaltungsverfügung der Bundesnetzagentur gegen den Anbieter von 0900-Premiumdiensten wegen des Verstoßes gegen die Preisangabepflicht.

Das betroffene Unternehmen hatte für die angebotenen 0900-Premiumdienste gegen die in §66a TKG normierte Preisangabepflicht verstoßen. Die Preisangabepflicht besagt, dass der Betreiber von Premiumdiensten den für “die Inanspruchnahme des Dienstes zu zahlenden Preis zeitabhängig je Minute oder zeitabhängig je Inanspruchnahme einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile anzugeben” hat. Zusätzlich ist darauf hinzuweisen, dass die Preise für Anrufe aus dem Mobilfunk davon abweichen können.

Aufgrund von Verbraucherbeschwerden und zahlreich durchgeführten Testanrufen stellte die Bundesnetzagentur auch nach zwei schriftlichen Mahnungen noch erhebliche Verstöße gegen die Preisangabepflicht fest. Die Behörde hat daraufhin auf Grundlage von §67 Abs.1 TKG die Abschaltung der Rufnummern angeordnet. Das Verwaltungsgericht sah diese Verfügung als rechtmäßig an und bestätigte damit die Entscheidung der Behörde. Es führte dazu aus, dass allein das Abschalten der Nummern die rechtswidrige Nutzung verhindern könne. Schließlich hob das Gericht den ordnungsrechtlichen Charakter der nach §67 Abs.1 TKG möglichen Maßnahmen hervor. Es komme bei der entsprechenden Maßnahme unabhängig von der Verursachung oder einem Verschulden nur auf die objektiv rechtswidrige Nutzung der Nummern an.

Quelle: Beschluss VG Köln v. 13.12.2007 (11 L 1693/07) - justiz.nrw.de

Faventia, Comundo und SugarCom: Die 1000 prozentige Tariferhöhung

Zahlreiche Internetnutzer, die mit einem klassischen Telefonmodem ins Internet gehen, staunten in den letzten Wochen nach Erhalt ihrer Telefonrechnung nicht schlecht. Statt der üblichen 35-45 Euro für Internet-by-Call-Verbindungen der Marke Faventia waren auf einmal rund 500 Euro in der Rechnung ausgewiesen. Nicht die üblichen Verbindungspreise von beispielsweise 0,49 Cent bis 0,99 Cent pro Minute wurden berechnet, sondern völlig überraschende 10 Cent pro Minute. Vereinzelt kam es sogar zu Preiserhöhungen auf 15 Cent pro Minute und darüber. Bei Comundo wurden zeitweise sogar 49,99 Cent pro Minute berechet. Was war passiert?

Faventia wurde ursprünglich von der Hamburger Firma H3 Netservice GmbH betrieben. Comundo hingegen war einst ein Lycos-Produkt. Sowohl Lycos als auch die H3 Netservice haben ihre Schmaldbandsparte abgestoßen und verkauft. Beide Produkte werden nun von der Firma Sugar Telecom GmbH mit Sitz in Berlin betrieben.

Im Fall von H3 Netservice erhielten angemeldete Kunden Ende November 2007 eine E-Mail mit folgendem Inhalt:

Die Marke Faventia werde auf eine auf Internetzugänge spezialisierte Firma veräußert. Neuer Vertragspartner sei in Zukunft die Sugar Telecom GmbH (kurz: SugarCom). Der guten Form halber werde der Vertrag zwischen H3 Netservice und dem Kunden daher gekündigt. Der Verkauf des Schmalbandgeschäfts an den neuen Betreiber SugarCom habe allerdings überhaupt keine Auswirkungen auf die technischen Einstellungen des Internetzugangs. Man habe mit SugarCom vereinbart, dass keine Änderungen an den PC-Einstellungen erforderlich seien, um weiterhin im Internet zu surfen. Weder die Einwahldaten noch die Einwahlnummer würden sich ändern. Vielmehr könne man alles so machen wie man es bereits kennt. Dafür sei noch nicht mal ein neuer Vertragsabschluss mit SugarCom erforderlich. Alle Informationen rund um den Internetzugang würde man wie gewohnt unter www.faventia.de finden. Der neue Betreiber SugarCom würde den Kunden, neben den bereits bestehenden Tarifen, in Zukunft weitere noch aktuellere Tarife anbieten können.

Die angemeldeten Faventia-Kunden dachten sich nichts dabei als sie sich wie gewohnt über die ihnen bekannten Nummern ins Internet einwählen. Der neue Betreiber SugarCom berechnete allerdings nicht den ursprünglichen Tarif von ca. 1 Cent pro Minute, sondern erhöhte die Verbindungspreise auf 10 Cent pro Minute, was einer Preissteigerung von rund 1000 % gleichkommt. Informiert wurden die Kunden über diese Preiserhöhung nicht. Nur auf der Firmenwebsite von SugarCom wurden unter dem Menüpunkt „Zugangsdaten“ die neuen Tarife angegeben. In derartigen Fällen dürfte ein Vertrag über die neuen Internetverbindungspreise von 10 Cent pro Minute nicht zustande gekommen sein. Denn dazu hätten die Kunden zuvor ausdrücklich auf die neuen Tarife hingewiesen werden müssen. Es spricht vieles dafür, dass hier die Arglosigkeit der Kunden bewusst für diese Tariffalle ausgenutzt wurde.

Betroffene sollten ihre Rechnungen daher einer genauen Prüfung unterziehen. Sofern unberechtigte Verbindungsentgelte berechnet werden, sollten gegenüber dem Netzbetreiber, nach Anforderung von Einzelverbindungsnachweisen, Einwendungen gegen die Höhe der einzelnen Internet-Verbindungen erhoben werden. Die unstreitigen Beträge müssen hingegen an den Netzbetreiber gezahlt werden. Sobald der Drittanbieter die streitigen Beträge anmahnt, empfiehlt es sich, die Einwendungen noch einmal gegenüber dem Drittanbieter zu wiederholen. SugarCom selber ist hierbei noch nicht direkt in Erscheinung getreten. Vielmehr tritt in den Faventia-Fällen die Firma Nexnet GmbH als Inkassodienstleister für die BT (Germany) GmbH und Co. OHG auf, über deren Leitungen die SugarCom-Dienste offenbar gelaufen sind. Obwohl bisher noch nicht bekannt ist, dass in den Faventia-Fällen die streitigen Beträge gerichtlich durchgesetzt werden, sollten in jedem Fall entsprechende Beweise gesichert werden. Im Zweifel sollten sich Betroffene von einem Anwalt oder der Verbraucherzentrale beraten lassen.

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Telekom erleichtert den Wettbewerbern Breitbandzugang

Auf Druck der Bundesnetzagentur erleichtert die Deutsche Telekom AG ihren Wettbewerbern den Zugang zum Breitbandnetz. Dazu bietet die Telekom ihren Mitbewerbern die Nutzung eines so genannten Bitstrom-Zugangs an. Dieser entbündelte Anschluss ermöglicht es den Wettbewerbern, eigene Produkte ohne einen Telekom-Anschluss anzubieten. Die Telekom beantragte am letzten Freitag bei der Bundesnetzagentur eine Nutzungsgebühr von 24,76 Euro für diesen Anschluss. Die Behörde will den Antrag nun prüfen und innerhalb der nächsten 10 Wochen eine Entscheidung fällen.

Quelle: Netzeitung.de - 07.03.2008 

Vodafone berechnet 14.350 Euro für Download

Ein gewöhnlicher Fall für ungewöhnlich hohe Roamingkosten und die damit verbundenen Unfälle: Die Ehefrau eines englischen Geschäftsmanns lädt über eine mobile Datenkarte ein paar Folgen der TV-Serie Friends auf das Laptop ihres Ehemanns. Der Download startet in England, wo für die Datenübertragung keine weiteren Kosten entstanden wären. Während des Downloadvorgangs schnappt sich der Ehemann das Laptob und fliegt nach Deutschland zu einem Geschäftstermin. Nach der Landung in Deutschland ist der Download beendet. Zurück in England erhielt das Paar die unerwünschte Vodafone-Rechnung über 11.000 Pfund (14.350 Euro), ausgelöst durch das nicht bedachte Datenroaming. Eine Vodafone-Sprecherin erklärte, dass man in derartigen Fällen stets bemüht sei mit dem betroffenen Kunden eine Lösung zu finden.

Handlungsbedarf sieht auch EU-Medienkommissarin Viviane Reding, die sich für eine Reduzierung der Datenroaminggebühren in Europa einsetzt. Der Datenversand im Ausland dürfe nicht wesentlich teurer sein als zu Hause. Bis zum 01.07.2008 wird den Mobilfunkanbietern noch Zeit gegeben, ihre Roaming-Preise für die Datenübertragung zu senken, sonst wird reguliert.

Quelle: telegraph.co.uk - 03.03.2008 via theinquirer.de - 06.03.2008

Mobilfunknutzer sollen auch für eingehende Anrufe zahlen

Nach einer aktuellen Studie des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK-Consult) sollen Mobilfunknutzer zukünftig auch für eingehende Anrufe zahlen. Im Gegenzug sollen die Mobilfunkprovider ihre monatlichen Vertragsgebühren absenken. Dies ist eine Kernaussage der Studie, die WIK-Consult der EU-Kommission vorgeschlagen hat.

Im europäischen Raum zahlt, anders als im Rest der Welt, regelmäßig nur der Anrufer. Dafür sind im Gegenzug die monatlichen Gebühren höher. Die Studie hält diese Zahlgewohnheiten für antiquiert.

Die Berater der WIK-Consult meinen, dass die IP-basierten Netze  ein Zahlungsmodell brauchen, dass sich am Rest der Welt orientiert. Den Angerufenen soll danach auch ein Teil der Kosten aufgebürdet werden. Dies allein könne die Entwicklung der Telekommunikationsnetze der neuen Generation vorantreiben. Auch die Terminierungsentgelte hält die Studie für nicht mehr zeitgemäß.

Die Vorschläge der Studie werden jetzt von der EU-Kommission geprüft.

Quelle: silicon.de - 06.03.2008

Landgericht Hamburg: Untergeschobene Einwilligung für Telefonwerbung ist unwirksam

Das Landgericht Hamburg untersagte der ZZ-Kurier Gesellschaft für Zeitungs- und Zeitschriftenvertrieb die telefonische Zeitschriftenabowerbung bei Verbrauchern, wenn diese nicht zuvor zur telefonischen Kontaktaufnahme zugestimmt haben. Den Einwand des ZZ-Kuriers, die angerufenen Kunden hätten der telefonischen Kontaktaufnahme zugestimmt, haben die Hamburger Richter nicht gelten lassen. Denn die vermeintliche Zustimmung zur Telefonwerbung konnte nur aus einem  klein gedruckten Satz auf einer Postkarte für die Teilnahme an einem Gewinnspiel herausgelesen werden.

Dieser Satz lautete: “Tel. (z. B. zur Gewinnbenachrichtigung und für weitere interessante telef. Angebote der ZZ-Kurier GmbH)”

Das Landgericht stellte klar, dass diese Einwilligungsklausel unwirksam sei, weil sie eine “unangemessene Benachteiligung des Kunden” bedeute. Die meisten Kunden seien sich nicht bewusst, dass die Angabe ihrer Telefonnummer auf einer Teilnahmekarte an einem Preisausschreiben zur freien Handelsware unter Call-Centern wird, erklärte Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Das Urteil vom 06.02.2008 (315 O 829/07), erstritten von der Verbraucherzentrale Hamburg, ist noch nicht rechtskräftig.

 Quelle: beck-aktuell - 05.03.2008

HanseNet beschwert sich über Mindestvertragslaufzeiten der Telekom

HanseNet (Alice) hat bei der Bundesnetzagentur Beschwerde gegen die Mindestvertragslaufzeiten bei Produkten der Deutschen Telekom eingelegt. Die Telekom hatte im letzten Jahr bei ihren Call&Surf-Paketen eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten eingeführt. Dies sei nach Auffassung von HanseNet unzulässig, da die langen Vertragslaufzeiten einen Wechsel zu anderen Telekommunikationsanbietern erschweren und den Wettbewerb behindern würden.

Quelle: portel.de - 02.03.2008 

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