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10.5.2008 von telefonundrecht.de - B.A..
Die Bundesnetzagentur hat das Verfahren gegen die Deutsche Telekom AG wegen missbräuchlichen Verhaltens bei der Bereitstellung von Teilnehmeranschlussleitungen (TAL) für Wettbewerber eingestellt. Die Missbrauchsverfahren wurden von zwei Wettbewerbern der Telekom beantragt, nachdem es zu einem erheblichen Rückstau bei der TAL-Umschaltung auf die Wettbewerber gekommen war. Die Wettbewerber konnten dadurch ihren Endkunden teilweise nur mit erheblichen Zeitverzögerungen Telefon- und DSL-Anschlüsse zur Verfügung stellen.
Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, erklärte dazu:
“Die Einstellung der Verfahren konnte nur erfolgen, weil die Deutsche Telekom unter dem Druck möglicher Entscheidungen den Auftragsstau abgebaut hat. Gleichzeitig hat sie sich mit den Beschwerde führenden Wettbewerbern vertraglich auf verbesserte Bedingungen für die Bestellung und die Bereitstellung von TAL geeinigt. Ich begrüße, dass die Deutsche Telekom den Missbrauchsvorwurf selbst beseitigt hat und es nicht auf eine streitige Entscheidung durch uns hat ankommen lassen. Es ist immer vorteilhafter, wenn es bei streitigen Themen am Ende zu freiwilligen Lösungen kommt, weil so gerichtliche Auseinandersetzungen und die daraus resultierenden Unwägbarkeiten für alle Marktteilnehmer vermieden werden können”, erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, anlässlich der Einstellung der Verfahren. “
Quelle: Pressemitteilung Bundesnetzagentur - 08.05.2008
Geschrieben in Festnetz, Regulierung, DSL | Drucken | Keine Kommentare »