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T-Mobile erwirkt einstweilige Verfügung gegen Voip-Anbieter sipgate

Nach einer aktuellen einstweiligen Verfügung des Oberlandesgerichts Hamburg darf der Voip-Anbieter sipgate nicht mehr den eigenen Voip-Client für das iPhone bewerben. Die Software wird daher vorerst nicht mehr zum Download angeboten.

Vor wenigen Wochen versuchte T-Mobile bereits per Abmahnung gegen die Voip-Software vorzugehen. Die Software ermöglicht es iPhone Nutzern über WLAN kostengünstig zu telefonieren. Gegenstand der Abmahnung soll unter anderem der von sipgate deklarierte Beta-Status des Programms gewesen sein.  Zudem sei das Programm darauf ausgerichtet, das Betriebssystem des iPhones zu knacken.  Diesem Vorwurf ist sipgate mit dem Hinweis entgegengetreten, dass ihre Software lediglich ein Telefon mit so genannten Schreibrechten voraussetzt. Zu diesem Zweck müsse auf dem iPhone ein Installer-Programm installiert sein, dass jedoch weder von sipgate vertrieben noch beworben wird.

Sipgate prüft zurzeit rechtliche Schritte gegen die ergangene Verfügung des Gerichts.

Bereits im Juli erwirkte sipgate gegen T-Mobile ein einstweiliges Verbot der iPhone-Werbung für den Complete-Tarif (315 O 360/08). Der von T-Mobile eingelegte Widerspruch wurde vom Landgericht Hamburg jetzt zurückgewiesen. T-Mobile darf daher weiterhin den iPhone-Tarif-Complete nicht als freien “Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate” bewerben.

Quellen:
onlinekosten.de - 10.09.2008

Pressemitteilung sipgate - 10.09.2008

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