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31.10.2008 von telefonundrecht.de - B.A..
Nach einer aktuellen Studie der Unternehmensberatung Solon haben sich in Deutschland die monatlichen Preise für DSL-Angebote mit Telefon- und Internetflatrate bei etwa 25 - 30 Euro etabliert. Selbst unter Berücksichtigung von variablen Telefonieausgaben zahlen Neukunden in der Regel nicht mehr als 40 Euro monatlich. Für den DSL-Anbieter bedeutet dies, dass er neue Kunden ca. 3 bis 4 Jahre halten muss, damit sich die Neukundeninvestitionen in Höhe von 450 Euro für Technik, Marketing & Sales für das Unternehmen rechnet. Nur Unternehmen mit eigener Infrastruktur, Vertrieb hoch rentabler Zusatzprodukte und schlanken Prozessen können noch gute Margen erzielen.
Die Studie behandelt die Bedeutung und die Ertragskraft verschiedener Breitsbandzugangsformen in 15 westeuropäischen Märkten.
Quelle: medienhandbuch.de - PM vom 31.10.2008
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31.10.2008 von telefonundrecht.de - B.A..
Um die heimliche Ortung von Mobiltelefonen künftig zu verhindern hat das Bundeskabinett beschlossen, dass die Übermittlung von Standortdaten an Dritte und damit auch die Ortung von Mobiltelefonen künftig nur noch dann möglich sein soll, wenn der Betroffene zuvor “ausdrücklich, gesondert und schriftlich” zugestimmt hat. Zusätzlich soll der Betroffene spätestens bei der fünften Standortfeststellung über die Ortungen informiert werden. Die neue Regelungen werden in das bereits laufende Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes eingebracht.
Die derzeitigen Ortungsdienste wie z.B. trackyourkid.de, handy-ortung.org oder ehebruch24.de begnügen sich für die erforderliche Einwillung regelmäßig nur mit einer SMS von dem zu ortenden Handy. Da hierdurch erheblicher Missbrauch möglich ist, hat sich das Bundesverbraucherschutzministerium für die Regelung eingesetzt, wonach der Handyinhaber bewusst einwilligen muss.
Quelle: Pressemitteilung BMELV - 29.10.2008
So funktioniert die Handy-Ortung: VIDEO von COMPUTER BILD
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30.10.2008 von telefonundrecht.de - B.A..
Die Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur, die die Deutsche Telekom dazu verpflichtet hatte, ihren Kunden die so genannte Betreiberauswahl (Call-by-Call und Preselection) zu ermöglichen, wurde gestern vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG - 6 C 38.07) bestätigt. Die Telekom wehrte sich gegen diese Verpflichtung. Mindestens wollte sie erreichen, dass so genannte Systemlösungen, die mit einzelnen Kunden individuell aushandelt werden, von der Regulierung ausgenommen werden.
Das Gericht bestätigte mit dem Urteil die Feststellungen der Bundesnetzagentur, dass die Telekom die Märkte für Festnetzanschlüsse und für Inlandsgespräche weiterhin beherrscht. “Das daraus folgende Bedürfnis nach Regulierung dieser Märkte besteht im Grundsatz unabhängig davon, ob die Deutsche Telekom die betreffenden Leistungen standardmäßig anbietet oder im Einzelfall individuell aushandelt“.
Die Telekom ist also weiterhin verpflichtet ihren Kunden eine dauerhafte und einzelfallbezogene Betreiberauswahl (”Preselection” und “Call-by-Call”) zu ermöglichen.
“Aufgrund dieser Auswahlmöglichkeit, die den Telefonkunden schon vor Erlass der nun umstrittenen Regulierungsverfügung eröffnet worden war, hat sich im Bereich der Telefonverbindungen ein gewisses Maß an Wettbewerb entwickeln können, das beim Wegfall dieser Option gefährdet wäre“.
Quelle: Pressemitteilung BVerwG - 30.10.2008
Geschrieben in Festnetz, Telekommunikationsrecht, Regulierung, TKG, Urteile | Drucken | 1 Kommentar »
29.10.2008 von telefonundrecht.de - B.A..
Ein Mandant erhebt Ende August Einwendungen gegen seine viel zu hohe Telefonrechnung. Er will vor allem erstmal ein paar qualifizierte Einzelverbindungsnachweise sehen.
Ein Beschwerdemanagement auf Hochtouren:
1. Anfang September: Es dauert noch ein paar Tage. Bitte um Geduld.
2. Drei Wochen später: Es dauert noch ein paar Tage. Bitte um Geduld.
3. Gleicher Tag, nur andere Abteilung: Anliegen wird umgehend überprüft. Weil wir aber so erfolgreich sind, liegt darauf keine Priorität.
4. Weitere zwei Wochen später: Es sind noch einige Recherchen notwendig. Bitte um Geduld.
5. heute: Es sind immer noch Recherchen notwendig. Bitte um Geduld.
Ist schon schwer mal ein paar Einzelverbindungsübersichten zu übersenden. Immerhin klappt die automatische Generierung der Antwortschreiben. Wenn man das allerdings übertreibt, ist es fast genauso schlimm, als würde man gar nicht reagieren.
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29.10.2008 von telefonundrecht.de - B.A..
Nach dem neuen Entwurf des Bundesdatenschutzgesetzes dürfen Kundendaten nur dann von Dritten für Werbung genutzt werden, wenn der Betroffene dieser Verwendung durch Dritte ausdrücklich eingewilligt hat. Die Einwilligung bedarf der Schriftform, wobei diese nach §28 Abs. 3a BDSG-E auch elektronisch erklärt werden kann, wenn die verantwortliche Stelle sicherstellt, dass die Einwilligung protokolliert wird und der Betroffene den Inhalt der Einwilligung jederzeit abrufen und die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann.
Im Gegensatz dazu sieht die aktuelle Regelung im BDSG in § 28 Abs.3 Nr.3BDSG noch das so genannte Listenprivileg vor, nach dem die Übermittlung und die Nutzung von Adressdatenbanken zulässig ist, solange kein Widerspruch des Betroffenen vorliegt.
Für den Deutschen Dialogmarketing Verband e.V. (DDV) und den Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvH) schießt der neue Entwurf “weit über das Ziel hinaus“. Beide Verbande sehen die Existenz ihrer Branche bedroht, die durch die geplante Datenschutzverschärfung für das kriminelle Handeln Einzelner bestraft werde. Außerdem würde diese Verschärfung dazu führen, dass Verbraucher in Zukunft auf die Zusendung “interessanter und z.B. preisvergleichender Angebote” verzichten müssten.
Der DDV sieht in der schriftlichen Einwilligung des Kunden wohl eine unüberwindbare Hürde. Er glaubt, durch den Wegfall des Listenprivilegs nur noch mit Postwurfsendungen und Flyern werben zu dürfen. Das ist natürlich sehr Rückwärtsgedacht und auch nicht ganz richtig, den das Werben an sich wird ja nicht verboten. Es steht doch nur unter dem Vorbehalt der schriftlichen Einwilligung. Vielleicht sollte die Branche mal nach vorne schauen und sich überlegen, wie sie die Transparenz schaffen könnte, damit ein Kunde auch gerne eine Einwilligung erteilt. Die Bemühungen der Verbände zur Schaffung von Transparenz sind in diesem Zusammenhang allerdings auch eher halbherzig. Noch im Februar wurden groß die Einführung von Qualitätsstandards und der Dialog mit der Verbrauchern angekündigt. Im April sollte dafür ein eigenes Beschwerdeportal unter www.fsk-cc.de eingerichtet werden, in dem Verbraucher ihre Kritik und Beschwerden loswerden sollten. Bis heute ist dort jedoch nicht mehr als eine unfertige Startseite zu sehen.
Zitiert: Pressemitteilung des DDV - 23.10.2008
Geschrieben in Gesetzentwurf / Gesetzesänderungen, Datenschutz, Telefonwerbung | Drucken | 1 Kommentar »
25.10.2008 von telefonundrecht.de - B.A..
Am 24.10.2007 habe ich mit meinem ersten Posting (Zum Anscheinsbeweis bei Telefonrechnungen) den Blog Telekommunikation und Recht auf telefonundrecht.de ins Leben gerufen. Nach nunmehr 120 Artikeln, 99 Kommentaren und ca. 130.000 Besuchern gehts jetzt mit viel Motivation weiter ins 2. Jahr. Ich bedanke mich für Ihr Interesse!
Ausblick inhaltlich: Von Allem ein bisschen mehr.
Ausblick technisch: Demnächst weg von der unflexiblen Instant-1&1-Blog-Lösung, hin zu einer vernünftigen Wordpress-Installation.
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23.10.2008 von telefonundrecht.de - B.A..
Nach einem aktuellen Test von 10 Internetprovidern durch die Stiftung Wartentest erhält nur T-Home das Testergebnis “gut”. Die Festnetzsparte der Deutschen Telekom überzeugte die Tester insbesondere mit umfangreichen Zusatzleistungen, einer reibungslosen Anmeldung und Einrichtung sowie einer “sehr guten” technischen Unterstützung am Telefon. Das Schlusslicht der Tests bildet der Anbieter freenet.de mit einem “ausreichend (4,0)”. Dazwischen müssen sich Arcor, Alice und o2 mit einem “befriedigend”, sowie 1&1, Congstar und Versatel mit einem ausreichend (3,6) begnügen.
Die größten Schwächen lagen vor allem beim Support. Die Hälfte der getesteten Anbieter erhielten hier die Bewertung “mangelhaft”.
Auch die versprochende Datenrate wurde meistens nicht eingehalten. Statt der versprochenen 16.000 kbit/s mussten die meisten Testhaushalte nur mit 6 000 Kilobit vorlieb nehmen.
Quelle: test.de - 23.10.2008 ; Testergebniss kompakt - test.de
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22.10.2008 von telefonundrecht.de - B.A..
Der Verbraucherzentrale Bundesverband erstritt vor dem Landgericht Hanau (9 O 551/08 und 1 O 569/08), dass der in Verruf geratene Internetanbieter Online Service Ltd. sämtliche Gewinne offenlegen muss, die er mit den Kostenfallen der Webseiten lebenstest.de, berufs-wahl.de, iq-fieber.de,online-flirten.de und my-adventskalender.de erzielt hat.
Mit diesen Verfahren möchte der Verband erreichen, dass der Firma Online Service Ltd. die zu Unrecht erzielten Gewinne entzogen werden. Sollten die Urteile rechtskräftig werden, ließe sich gerichtlich durchsetzen, dass die Gewinne zugunsten der Staatskasse eingezogen werden. Mit den beiden Urteilen des Landgerichts Hanau ist daher ein Etappensieg erzielt worden.
Die Internetangebote der Online Service Ltd. sind meist so gestaltet, dass die Nutzer den Eindruck erhalten, die angebotenen Dienstleistungen seien kostenfrei. Tatsächlich wurden den Nutzern nach der Anmeldung mindestens 59 Euro berechnet. Diese Kosten sind jedoch nur versteckt im Kleingedruckten ausgewiesen.
Quelle: Pressemitteilung vzbv - 22.10.2008
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21.10.2008 von telefonundrecht.de - B.A..
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Wege einer einstweiligen Anordnung zugunsten des Telekommunikationsanbieters BT (Germany) die Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt, berichtet das Handelsblatt. BT hatte sich geweigert, die Sprachdaten seiner Kunden zu speichern ohne die dadurch entstandenen Kosten durch den Bund ersetzt zu bekommen und zog vor Gericht.
Der Regulierungschef von BT, Felix Müller, äußerte sich gegenüber dem Handelsblatt:
“Das Gericht hat sehr deutlich gemacht, dass der Bund die Industrie nicht grenzenlos für hoheitliche Aufgaben im Bereich der Terrorbekämpfung in Anspruch nehmen kann, ohne gleichzeitig adäquate Entschädigungsregeln vorzusehen.”
Die Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung gilt zunächst nur gegenüber British Telecom.
Quelle: Handelsblatt - 21.10.2008
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16.10.2008 von telefonundrecht.de - B.A..
T-Mobile darf in Großbritannien zukünftig nicht mehr mit dem Slogan “Alle Vorteile des heimischen Breitbandinternets für unterwegs / All the benefits of home broadband, on the move” werben. Die britische Werbeaufsichtsbehörde Advertising Standards Authority (ASA) hat diese Werbung nach einer Beschwerde eines britischen Verbrauchers verboten, da sie fälschlicherweise suggerieren würde, dass eine mobile Internetverbindung die gleiche Geschwindigkeit wie ein klassischer DSL-Anschluss liefert. T-Mobile hingegen vertritt die Auffassung, dass sich die Werbung nicht auf die Geschwindigkeit bezieht, sondern nur auf die Möglichkeiten des mobilen Internets an sich.
Quelle: ZDNet.de - 16.10.2008
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