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BVerwG: Deutsche Telekom muss weiterhin Call-by-Call und Preselection ermöglichen

Die Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur, die die Deutsche Telekom dazu verpflichtet hatte, ihren Kunden die so genannte Betreiberauswahl (Call-by-Call und Preselection) zu ermöglichen, wurde gestern vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG -  6 C 38.07) bestätigt. Die Telekom wehrte sich gegen diese Verpflichtung. Mindestens wollte sie erreichen,  dass so genannte Systemlösungen, die mit einzelnen Kunden individuell aushandelt werden, von der Regulierung ausgenommen werden.

Das Gericht bestätigte mit dem Urteil die Feststellungen der Bundesnetzagentur, dass die Telekom die Märkte für Festnetzanschlüsse und für Inlandsgespräche weiterhin beherrscht. “Das daraus folgende Bedürfnis nach Regulierung dieser Märkte besteht im Grundsatz unabhängig davon, ob die Deutsche Telekom die betreffenden Leistungen standardmäßig anbietet oder im Einzelfall individuell aushandelt“.

Die  Telekom ist also weiterhin verpflichtet ihren Kunden eine dauerhafte und einzelfallbezogene Betreiberauswahl (”Preselection” und “Call-by-Call”) zu ermöglichen.

Aufgrund dieser Auswahlmöglichkeit, die den Telefonkunden schon vor Erlass der nun umstrittenen Regulierungsverfügung eröffnet worden war, hat sich im Bereich der Telefonverbindungen ein gewisses Maß an Wettbewerb entwickeln können, das beim Wegfall dieser Option gefährdet wäre“.

Quelle: Pressemitteilung BVerwG - 30.10.2008

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