Um die heimliche Ortung von Mobiltelefonen künftig zu verhindern hat das Bundeskabinett beschlossen, dass die Übermittlung von Standortdaten an Dritte und damit auch die Ortung von Mobiltelefonen künftig nur noch dann möglich sein soll, wenn der Betroffene zuvor “ausdrücklich, gesondert und schriftlich” zugestimmt hat. Zusätzlich soll der Betroffene spätestens bei der fünften Standortfeststellung über die Ortungen informiert werden. Die neue Regelungen werden in das bereits laufende Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes eingebracht.
Die derzeitigen Ortungsdienste wie z.B. trackyourkid.de, handy-ortung.org oder ehebruch24.de begnügen sich für die erforderliche Einwillung regelmäßig nur mit einer SMS von dem zu ortenden Handy. Da hierdurch erheblicher Missbrauch möglich ist, hat sich das Bundesverbraucherschutzministerium für die Regelung eingesetzt, wonach der Handyinhaber bewusst einwilligen muss.
Quelle: Pressemitteilung BMELV - 29.10.2008
So funktioniert die Handy-Ortung: VIDEO von COMPUTER BILD
2.11.2008 bei 15:42
Ich finde bei diesem Thema ist die grundlegende Frage, ob die Bevormundung zu Lasten der Innovation geht. Natürlich ist das ein sehr sensibles Thema, aber ich denke, der Gesetzgeber ist hier weit über das Ziel hinausgeschossen.
Es gibt doch deutliche und sinnvolle Anwendungen für Handyortung. Rettung im Notfall, Finden von gestohlenen Handys oder sonstige Location Based Dienste (Qiro o.ä.) Rechtfertigt das Missbrauchspotential eine derartige Regelung? Ich bin unschlüssig - wie realistisch ist in Zeiten des Internets eine schriftliche Bestätigung? Kleinere Dienste wie das genannte ehebruch24.de oder http://www.handylocator.com können doch dann zumachen.
Danke übrigens für das Video zur ComputerBild, das kannte ich noch gar nicht.