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November 2008
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Archive für November 2008

Wer nicht kooperiert, muss bleiben…

Wenn ein DSL-Kunde seinen Vertrag wegen schlechter Leistungen vorzeitig beendigen möchte, beginnt meistens ein zäher Kampf mit dem Provider. Nicht selten werden die Ursachen der schlechten Leistungen gerne dem Kunden in die Schuhe geschoben. Dass ein Provider (hier 1&1) dem Kunden allerdings mangelnde Kooperation vorwirft und deswegen die vorzeitige Beendigung ablehnt, ist mir neu. 

“Da Sie einer Zusammenarbeit mit uns nicht gewillt sind, können wir Ihren Vertrag nicht vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen.”

 keineKooperation

So einen Satz liest man nicht gern, wenn man sich zuvor mehrfach schriftlich per E-Mail sowie per Fax an den Provider gewandt und schließlich zig mal mit dem kostenpflichtigten (24 Cent/Minute) technischen Kundendienst telefoniert hat. Erfolglos wohlgemerkt. Welche Form der Zusammenarbeit sich 1&1 hier wünscht, steht wohl in den Sternen.

Für die Kundin war dieser Satz jedenfalls Anlass genug, sich einen Anwalt zu nehmen.

Falsche Telekom-Mitarbeiter “werben” für neue Telefonnetzanbieter

Die Polizei Brandenburg warnt aktuell vor Außendienstmitarbeitern einer Telekommunikationsfirma, die derzeit im gesamten Bundesgebiet an Haustüren klingeln und sich als Telekommitarbeiter ausweisen. Es soll sich hierbei meistens um Mitarbeiter der Firma VRCOM handeln.

“Die Personen drängen darauf, in die Wohnungen eingelassen zu werden und bitten um die Vorlage von Telefonrechnungen oder Vertragsabschlüssen zu Telefonverträgen. Die Männer legen bereits vorgefertigte Vertragsformulare zur sofortigen Unterschrift vor, ohne ausreichend die Geschäftsbedingungen zu erörtern. Es werden meistens Verträge zu VorVorwahlnummern (pre selection) angeboten. Diese Mitarbeiter arbeiten aber auch mit anderen Methoden, so zum Beispiel:

- „Losstände” in Verkaufseinrichtungen, hier mehrmals Kaufland, und Gewinn von Freiminuten, bei Unterschriftleistung zur Freischaltung der Freiminuten wird hieraus ein Vertragsabschluss konstruiert

- Totalfälschungen; Verträge mit nie geleisteten und somit gefälschten Unterschriften werden den Betroffenen zugeschickt

- Werbung mit kostenlosen 14-tägigen Zeitschriftenabo´s; mit den persönlichen Angaben zu den Abo´s werden Vertragsabschlüsse konstruiert

- Werbung mit Handyverträgen und Werbegeschenken die im „Kleingedruckten” einen Vertragsabschluss beinhalten

 Tipps zum richten Verhalten:

- Fremde Personen, die nicht angemeldet oder von Ihnen angefordert wurden, niemals in die Wohnung lassen!

- Lassen Sie sich nicht zu Unterschriften auf Verträgen oder Formularen drängen, deren Inhalt Sie nicht verstanden haben.

- Rückversichern Sie sich zuerst bei Ihren alten Vertragspartnern (Telekom/ Versicherungen), was es mit diesen Aktionen auf sich hat.

- Händigen Sie keine Unterlagen oder Dokumente von Ihnen aus, nicht einmal zur Ansicht. Sonst besteht die Möglichkeit, dass diese Personen wichtige Informationen über Sie gewinnen.

- Informieren Sie sich bei der Verbraucherschutzzentrale über die Firmen. Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. mit Sitz in Oranienburg, Tel.: 03301-702733

- Lassen Sie sich verbindliche Telefonnummern zum Zurückrufen geben, falls Sie später nach intensiver Prüfung Vertragsabschlüsse tätigen wollen.

- Fragen Sie nach Fristen zum Widerrufen/ Aufheben eines Vertrages.

Quelle: Pressemitteilung Polizei Brandenburg - 12.11.2008

Urteil: technischer Prüfbericht iSv §45i TKG muss aussagekräftig und genau sein

Nach einem aktuellen Urteil des  Amtsgerichts Papenburg (30.10.2008, Az. 4 C 247/08), muss sich aus einem technischen Prüfbericht, den ein Telekommunikationsanbieter als Nachweis zur richtigen Erfassung und Berechnung seiner Entgeltforderungen vorlegt, hervorgehen, “wer, wann und mit welchen Mitteln die Richtigkeit der Erfassung und Berechnung überprüft hat“. Dies berichtet computerbetrug.de.

Ein pauschal gehaltenes Schreiben, dass alles seine Richtigkeit habe, genüge den Anforderungen der technischen Prüfung daher nicht.

In dem zugrunde liegenden Fall forderte ein Nummernbetreiber von einem Anschlussinhaber Verbindungsentgelte in Höhe von 98 Euro für sog. 0900-Verbindungen. Der Anschlussinhaber wandte jedoch ein, dass er diese Nummern nie angerufen hatte und widersprach der Rechnung.

Zur Begründung der Richtigkeit der Erfassung und der Berechnung legte der Betreiber  einen mit vorgefertigen Textelementen versehenen Prüfbericht nach §45i TKG vor, der auf einen als Prüfprotokoll bezeichneten Einzelverbindungsnachweis verwies, bei dem “nach jedem aufgelisteten Anruf (…) „kein Befund“ vermerkt worden war”.

Dies genügte dem Gericht nicht.  Es wies die Klage des Nummernbetreibers auf Zahlung der Verbindungsentgelte für 0900er-Verbindungen mit der Begründung ab, dass mit dem pauschalen und zu allgemein gehaltenen Prüfbericht der Anscheinsbeweis für die Richtigkeit der erfassten und berechneten Gebühren nicht erbracht sei.

Die Klägerin hat nicht hinreichend substantiiert dargelegt und unter Beweis gestellt, dass die behaupteten Telefonverbindungen von dem Festnetzanschluss des Beklagten zu den aufgeführten Zielrufnummern in der Zeit vom xy bis yx.2007 tatsächlich zustande gekommen sind und richtig erfasst und berechnet worden sind “.

Quelle: computerbetrug.de - 11.11.2008  mit Link zum Urteil.

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