November 2008
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Wer nicht kooperiert, muss bleiben…

Wenn ein DSL-Kunde seinen Vertrag wegen schlechter Leistungen vorzeitig beendigen möchte, beginnt meistens ein zäher Kampf mit dem Provider. Nicht selten werden die Ursachen der schlechten Leistungen gerne dem Kunden in die Schuhe geschoben. Dass ein Provider (hier 1&1) dem Kunden allerdings mangelnde Kooperation vorwirft und deswegen die vorzeitige Beendigung ablehnt, ist mir neu. 

“Da Sie einer Zusammenarbeit mit uns nicht gewillt sind, können wir Ihren Vertrag nicht vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen.”

 keineKooperation

So einen Satz liest man nicht gern, wenn man sich zuvor mehrfach schriftlich per E-Mail sowie per Fax an den Provider gewandt und schließlich zig mal mit dem kostenpflichtigten (24 Cent/Minute) technischen Kundendienst telefoniert hat. Erfolglos wohlgemerkt. Welche Form der Zusammenarbeit sich 1&1 hier wünscht, steht wohl in den Sternen.

Für die Kundin war dieser Satz jedenfalls Anlass genug, sich einen Anwalt zu nehmen.

3 Antworten auf “Wer nicht kooperiert, muss bleiben…”

  1. TS sagt:

    Man merkt einfach immer wieder, dass niedrige Gebühren und Gewinnmaximierung sich nur durch Peronalkosteneinsparungen realisieren lassen. Kein Wunder, dass hierdurch die Qualität des Produktes und des Schriftwechsels nicht mehr gewährleistet ist.

  2. Daniel sagt:

    Seltsame Begründung, da ja eigtl. die mangelnde Kooperationsbereitschaft eher der Grund dafür wäre, den Vertrag wirklich zu beenden, anstatt ihn zwanghaft fortzusetzen.

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