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Wer nicht kooperiert, muss bleiben…

Dieser Eintrag stammt von telefonundrecht.de - B.A. Am 15.11.2008 @ 22:41 In Kundenservice, DSL, Verbraucherschutz | 3 Kommentare

Wenn ein DSL-Kunde seinen Vertrag wegen schlechter Leistungen vorzeitig beendigen möchte, beginnt meistens ein zäher Kampf mit dem Provider. Nicht selten werden die Ursachen der schlechten Leistungen gerne dem Kunden in die Schuhe geschoben. Dass ein Provider (hier 1&1) dem Kunden allerdings mangelnde Kooperation vorwirft und deswegen die vorzeitige Beendigung ablehnt, ist mir neu. 

“Da Sie einer Zusammenarbeit mit uns nicht gewillt sind, können wir Ihren Vertrag nicht vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen.”

 keineKooperation

So einen Satz liest man nicht gern, wenn man sich zuvor mehrfach schriftlich per E-Mail sowie per Fax an den Provider gewandt und schließlich zig mal mit dem kostenpflichtigten (24 Cent/Minute) technischen Kundendienst telefoniert hat. Erfolglos wohlgemerkt. Welche Form der Zusammenarbeit sich 1&1 hier wünscht, steht wohl in den Sternen.

Für die Kundin war dieser Satz jedenfalls Anlass genug, sich einen Anwalt zu nehmen.


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