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12.11.2008 von telefonundrecht.de - B.A..
Die Polizei Brandenburg warnt aktuell vor Außendienstmitarbeitern einer Telekommunikationsfirma, die derzeit im gesamten Bundesgebiet an Haustüren klingeln und sich als Telekommitarbeiter ausweisen. Es soll sich hierbei meistens um Mitarbeiter der Firma VRCOM handeln.
“Die Personen drängen darauf, in die Wohnungen eingelassen zu werden und bitten um die Vorlage von Telefonrechnungen oder Vertragsabschlüssen zu Telefonverträgen. Die Männer legen bereits vorgefertigte Vertragsformulare zur sofortigen Unterschrift vor, ohne ausreichend die Geschäftsbedingungen zu erörtern. Es werden meistens Verträge zu VorVorwahlnummern (pre selection) angeboten. Diese Mitarbeiter arbeiten aber auch mit anderen Methoden, so zum Beispiel:
- „Losstände” in Verkaufseinrichtungen, hier mehrmals Kaufland, und Gewinn von Freiminuten, bei Unterschriftleistung zur Freischaltung der Freiminuten wird hieraus ein Vertragsabschluss konstruiert
- Totalfälschungen; Verträge mit nie geleisteten und somit gefälschten Unterschriften werden den Betroffenen zugeschickt
- Werbung mit kostenlosen 14-tägigen Zeitschriftenabo´s; mit den persönlichen Angaben zu den Abo´s werden Vertragsabschlüsse konstruiert
- Werbung mit Handyverträgen und Werbegeschenken die im „Kleingedruckten” einen Vertragsabschluss beinhalten
Tipps zum richten Verhalten:
- Fremde Personen, die nicht angemeldet oder von Ihnen angefordert wurden, niemals in die Wohnung lassen!
- Lassen Sie sich nicht zu Unterschriften auf Verträgen oder Formularen drängen, deren Inhalt Sie nicht verstanden haben.
- Rückversichern Sie sich zuerst bei Ihren alten Vertragspartnern (Telekom/ Versicherungen), was es mit diesen Aktionen auf sich hat.
- Händigen Sie keine Unterlagen oder Dokumente von Ihnen aus, nicht einmal zur Ansicht. Sonst besteht die Möglichkeit, dass diese Personen wichtige Informationen über Sie gewinnen.
- Informieren Sie sich bei der Verbraucherschutzzentrale über die Firmen. Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. mit Sitz in Oranienburg, Tel.: 03301-702733
- Lassen Sie sich verbindliche Telefonnummern zum Zurückrufen geben, falls Sie später nach intensiver Prüfung Vertragsabschlüsse tätigen wollen.
- Fragen Sie nach Fristen zum Widerrufen/ Aufheben eines Vertrages.
Quelle: Pressemitteilung Polizei Brandenburg - 12.11.2008
Geschrieben in Festnetz, Telefonwerbung, Allgemein, Verbraucherschutz | Drucken | 14 Kommentare »
29.10.2008 von telefonundrecht.de - B.A..
Ein Mandant erhebt Ende August Einwendungen gegen seine viel zu hohe Telefonrechnung. Er will vor allem erstmal ein paar qualifizierte Einzelverbindungsnachweise sehen.
Ein Beschwerdemanagement auf Hochtouren:
1. Anfang September: Es dauert noch ein paar Tage. Bitte um Geduld.
2. Drei Wochen später: Es dauert noch ein paar Tage. Bitte um Geduld.
3. Gleicher Tag, nur andere Abteilung: Anliegen wird umgehend überprüft. Weil wir aber so erfolgreich sind, liegt darauf keine Priorität.
4. Weitere zwei Wochen später: Es sind noch einige Recherchen notwendig. Bitte um Geduld.
5. heute: Es sind immer noch Recherchen notwendig. Bitte um Geduld.
Ist schon schwer mal ein paar Einzelverbindungsübersichten zu übersenden. Immerhin klappt die automatische Generierung der Antwortschreiben. Wenn man das allerdings übertreibt, ist es fast genauso schlimm, als würde man gar nicht reagieren.
Geschrieben in Kundenservice, Festnetz, DSL, Allgemein, Verbraucherschutz | Drucken | 2 Kommentare »
25.10.2008 von telefonundrecht.de - B.A..
Am 24.10.2007 habe ich mit meinem ersten Posting (Zum Anscheinsbeweis bei Telefonrechnungen) den Blog Telekommunikation und Recht auf telefonundrecht.de ins Leben gerufen. Nach nunmehr 120 Artikeln, 99 Kommentaren und ca. 130.000 Besuchern gehts jetzt mit viel Motivation weiter ins 2. Jahr. Ich bedanke mich für Ihr Interesse!
Ausblick inhaltlich: Von Allem ein bisschen mehr.
Ausblick technisch: Demnächst weg von der unflexiblen Instant-1&1-Blog-Lösung, hin zu einer vernünftigen Wordpress-Installation.
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13.10.2008 von telefonundrecht.de - B.A..
Unberechtigte Kontoabbuchungen gibt es nicht erst seit den jünsten Fällen des illegalen Datenhandels. Eine Kontoabbuchung ist auch dann unberechtigt, wenn die Abbuchung trotz widerrufener Einzugermächtigung durchgeführt wird. Der Kunde hat zwar immer die Möglichkeit sich die eingezogenen Beträge wieder zurückbuchen zu lassen. Doch gerade bei bestrittenen Forderungen ist es ein erhöhtes Ärgernis, wenn der mühsam bestrittene Betrag erst einmal weg ist.
Ein vorsätzliches Handeln auf Seiten des hier betroffenen Telekommunikationsanbieters dürfte zwar nur schwer nachweisbar sein. Wenn aber an zwei aufeinanderfolgenden Tagen vom Konto des Mandanten, trotz widerrufener Einzugsermächtigung, knapp 900 Euro und knapp 5.000 Euro abgebucht werden, ist es auch mit der sportlichen Gelassenheit vorbei. Da der Widerruf der Einzugsermächtigung bereits einen Monat zuvor erfolgte und zunächst auch beachtet wurde, fällt es erstmal nicht schwer, diesen Abbuchungsvorgängen den Vorsatzstempel aufzudrücken. Die Strafanzeige wurde begründet und mit den gesammelten Indizien der Staatsanwaltschaft übermittelt. Viel Hoffnung mache ich mir allerdings nicht. Auch andere Kollegen sind hier mit ihren Argumenten nicht durchgedrungen. Die Unterlassungsaufforderung dürfte wohl effektiver sein.
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10.9.2008 von telefonundrecht.de - B.A..
Nach einer aktuellen einstweiligen Verfügung des Oberlandesgerichts Hamburg darf der Voip-Anbieter sipgate nicht mehr den eigenen Voip-Client für das iPhone bewerben. Die Software wird daher vorerst nicht mehr zum Download angeboten.
Vor wenigen Wochen versuchte T-Mobile bereits per Abmahnung gegen die Voip-Software vorzugehen. Die Software ermöglicht es iPhone Nutzern über WLAN kostengünstig zu telefonieren. Gegenstand der Abmahnung soll unter anderem der von sipgate deklarierte Beta-Status des Programms gewesen sein. Zudem sei das Programm darauf ausgerichtet, das Betriebssystem des iPhones zu knacken. Diesem Vorwurf ist sipgate mit dem Hinweis entgegengetreten, dass ihre Software lediglich ein Telefon mit so genannten Schreibrechten voraussetzt. Zu diesem Zweck müsse auf dem iPhone ein Installer-Programm installiert sein, dass jedoch weder von sipgate vertrieben noch beworben wird.
Sipgate prüft zurzeit rechtliche Schritte gegen die ergangene Verfügung des Gerichts.
Bereits im Juli erwirkte sipgate gegen T-Mobile ein einstweiliges Verbot der iPhone-Werbung für den Complete-Tarif (315 O 360/08). Der von T-Mobile eingelegte Widerspruch wurde vom Landgericht Hamburg jetzt zurückgewiesen. T-Mobile darf daher weiterhin den iPhone-Tarif-Complete nicht als freien “Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate” bewerben.
Quellen:
onlinekosten.de - 10.09.2008
Pressemitteilung sipgate - 10.09.2008
Geschrieben in Allgemein, Wettbewerbsrecht, Urteile | Drucken | 1 Kommentar »
22.8.2008 von telefonundrecht.de - B.A..
Der polnische Mobilfunkanbieter Orange ließ sich für den heutigen iPhone 3G Marktstart eine ganz besondere Marketingkampagne einfallen. An über 20 Standorten wurden dutzende Schauspieler angeheuert, die vor den Orange-Filialen Schlangen bilden sollten. Einem Orange-Sprecher zufolge wolle man so das Interesse am iPhone ankurbeln. Ob die Schauspieler nach Ladeneröffnung auch ein iPhone gekauft oder den Laden durch die Hintertür wieder verlassen haben, ist noch nicht bekannt.
Quelle: fscklog.com - 21.08.2008
Geschrieben in Mobilfunk, Allgemein | Drucken | Keine Kommentare »
19.8.2008 von telefonundrecht.de - B.A..
Die Taz führte ein Interview mit dem Callcenter-Mitarbeiter Detlef T., der die 17.000 Datensätze mit Kunden- und Bankdaten an die Verbraucherzentrale geschickt, und damit den aktuellen Datenschutzskandal ins Rollen gebracht hat.
Zum Interview auf taz.de - 19.08.2008
Geschrieben in Datenschutz, Allgemein, Verbraucherschutz | Drucken | 1 Kommentar »
15.8.2008 von telefonundrecht.de - B.A..
Aus einem Mitteilungsschreiben der Staatsanwaltsschaft Köln an einen mutmaßlichen Filesharer:
Die Behörde scheint wirklich überlastet zu sein.
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6.8.2008 von telefonundrecht.de - B.A..
Wer ab 01.01.2009 noch ein Schnurlostelefon nutzt, das auf dem so genannten CT1+- und CT2-Standard basiert, riskiert ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro. Die Betriebsgenehmigung für Telefone mit diesem Standard läuft zum 31.12.2008 aus. Danach dürfen diese Telefone nicht mehr genutzt werden. Die weitere Nutzung dieser Telefone kann zu Frequenzstörungen führen. Die Bundesnetzagentur weißt darauf hin, dass ein eventuell notwendiger Entstörungsaufwand durch den Funkmessdienst der Bundesnetzagentur dem Verursacher in Rechnung gestellt werden kann. Zudem handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeldrahmen von bis zu 1000 Euro.
Schnurlostelefone mit dem CT1+- und CT2-Standard gelten als strahlungsärmer und werden daher auch trotz veralteter Technik noch verkauft. Der Berufsverband Deutscher Baubiologen (VDB e.V.) hat eine Übersicht der alten und noch erhältlichen Schnurlostelefone zusammengestellt.
Quellen: dradio.de 06.08.2008
Bundesnetzagentur
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29.2.2008 von telefonundrecht.de - B.A..
Eine konzerninterne Revision der Deutschen Telekom AG ist mit der Überprüfung beauftragt worden, ob tatsächlich 10.000 Kundenbeschwerden bewußt ignoriert worden sind. Telekom Vorstandsmitglied Timotheus Höttges hatte die Vorwürfe, nach denen einige Call-Center auf Anweisung von oben Beschwerden unbearbeitet löschen sollten, zunächst zurückgewiesen. Die interne Revision soll diesem Thema nun aber weiter auf den Grund gehen. Höttges selbst habe in einer betroffenen Call-Center Niederlassung persönlich nach dem Rechten geschaut. Eine massenhafte Ignorierung von Beschwerden sei dabei nicht festgestellt worden. Die Revision soll aber trotzdem weiter suchen.
Quelle: teltarif.de - 28.02.2008
Geschrieben in Allgemein, Verbraucherschutz | Drucken | 1 Kommentar »