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Archiv der Kategorie Breitband

DSL-Anschluss amortisiert sich für TK-Anbieter erst nach ca. 3 - 4 Jahren

Nach einer aktuellen Studie der Unternehmensberatung Solon haben sich in Deutschland  die monatlichen Preise für DSL-Angebote mit Telefon- und Internetflatrate  bei etwa 25 - 30 Euro etabliert. Selbst unter Berücksichtigung von variablen Telefonieausgaben zahlen Neukunden in der Regel nicht mehr als 40 Euro monatlich. Für den DSL-Anbieter bedeutet dies, dass er neue Kunden ca. 3 bis 4 Jahre halten muss, damit sich die Neukundeninvestitionen in Höhe von 450 Euro für  Technik, Marketing & Sales  für das Unternehmen rechnet. Nur Unternehmen mit eigener Infrastruktur, Vertrieb hoch rentabler Zusatzprodukte und schlanken Prozessen können noch gute Margen erzielen.

Die Studie behandelt die Bedeutung und die Ertragskraft verschiedener Breitsbandzugangsformen in 15 westeuropäischen Märkten.

Quelle: medienhandbuch.de - PM vom 31.10.2008

Stiftung Warentest testet 10 Internetprovider: 50% nur “ausreichend”

Nach einem aktuellen Test von 10 Internetprovidern durch die Stiftung Wartentest erhält nur T-Home das Testergebnis “gut”. Die Festnetzsparte der Deutschen Telekom überzeugte die Tester insbesondere mit umfangreichen Zusatzleistungen, einer reibungslosen Anmeldung und Einrichtung sowie einer “sehr guten” technischen Unterstützung am Telefon. Das Schlusslicht der Tests bildet der Anbieter freenet.de mit einem “ausreichend (4,0)”. Dazwischen müssen sich Arcor, Alice und o2 mit einem “befriedigend”, sowie 1&1, Congstar und Versatel mit einem ausreichend (3,6) begnügen.

Die größten Schwächen lagen vor allem beim Support. Die Hälfte der getesteten Anbieter erhielten hier die Bewertung “mangelhaft”.

Auch die versprochende Datenrate wurde meistens nicht eingehalten. Statt der versprochenen 16.000 kbit/s mussten die meisten Testhaushalte nur mit 6 000 Kilobit vorlieb nehmen.

Quelle: test.de - 23.10.2008 ; Testergebniss kompakt - test.de

Britische Aufsichtsbehörde verbietet T-Mobile-Werbung

T-Mobile darf in Großbritannien zukünftig nicht mehr mit dem Slogan “Alle Vorteile des heimischen Breitbandinternets für unterwegs / All the benefits of home broadband, on the move” werben. Die britische Werbeaufsichtsbehörde Advertising Standards Authority (ASA) hat diese Werbung nach einer Beschwerde eines britischen Verbrauchers verboten, da sie fälschlicherweise suggerieren würde, dass eine mobile Internetverbindung die gleiche Geschwindigkeit wie ein klassischer DSL-Anschluss liefert. T-Mobile hingegen vertritt die Auffassung, dass sich die Werbung nicht auf die Geschwindigkeit bezieht, sondern nur auf die Möglichkeiten des mobilen Internets an sich. 

Quelle: ZDNet.de - 16.10.2008

1&1 und die Reaktionszeiten

Ganze zwei Monate läßt sich 1&1 Zeit, um zu dem fristlos gekündigten Vertrag Stellung zu nehmen. Auch andere Kollegen können von derartigen Reaktionszeiten berichten.

Pauschal wird hier jetzt auf einmal die Ursache der DSL-Störung dem Kunden in die Schuhe geschoben. Angesichts der Tatsache, dass bereits im Vorfeld ein externer Kabelschaden für den Ausfall verantwortlich gemacht werden konnte, verursacht diese Reaktion nur Kopfschütteln. Es bleibt also wieder nur die gerichtliche Durchsetzung. Und zwar sofort und nicht erst in zwei Monaten.

Reaktionszeiten

“Eine Störung ist kein Sonderkündigungsrecht”…

Sonderkündigungsrecht

…teilt der Internet- und Telekommunikationsprovider 1&1 einem Kunden mit. Die “Störung” ist in diesem Fall eigentlich ein Totalausfall und der dauert jetzt schon über vier Monate an. Unzumutbar denkt doch jetzt jeder. Die Kündigung wird allerdings nicht akzeptiert. Wichtige Gründe sind für 1&1 offenbar etwas anderes. Da 1&1 hier nicht gerade für schnelle Reaktionszeiten in der Kommunikation bekannt ist, prognostiziere ich mal einen ähnlichen Verlauf wie diesen hier.

Telekom erleichtert den Wettbewerbern Breitbandzugang

Auf Druck der Bundesnetzagentur erleichtert die Deutsche Telekom AG ihren Wettbewerbern den Zugang zum Breitbandnetz. Dazu bietet die Telekom ihren Mitbewerbern die Nutzung eines so genannten Bitstrom-Zugangs an. Dieser entbündelte Anschluss ermöglicht es den Wettbewerbern, eigene Produkte ohne einen Telekom-Anschluss anzubieten. Die Telekom beantragte am letzten Freitag bei der Bundesnetzagentur eine Nutzungsgebühr von 24,76 Euro für diesen Anschluss. Die Behörde will den Antrag nun prüfen und innerhalb der nächsten 10 Wochen eine Entscheidung fällen.

Quelle: Netzeitung.de - 07.03.2008 

HanseNet beschwert sich über Mindestvertragslaufzeiten der Telekom

HanseNet (Alice) hat bei der Bundesnetzagentur Beschwerde gegen die Mindestvertragslaufzeiten bei Produkten der Deutschen Telekom eingelegt. Die Telekom hatte im letzten Jahr bei ihren Call&Surf-Paketen eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten eingeführt. Dies sei nach Auffassung von HanseNet unzulässig, da die langen Vertragslaufzeiten einen Wechsel zu anderen Telekommunikationsanbietern erschweren und den Wettbewerb behindern würden.

Quelle: portel.de - 02.03.2008 

“Das digitale Tal der Ahnungslosen” - DSL-Versorgung in Deutschland

Ganz Deutschland surft mit Breitbandverbindungen durchs Internet. Ganz Deutschland? 

“2500 Gemeinden, also rund jede fünfte in Deutschland ist nicht ausreichend versorgt. Fünf Millionen Bürger haben keinen Zugang zu bezahlbaren Breitbandleistungen“, resumiert Wolfgang Heer vom Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM).  

Auf dem platten Land herrscht vielerorts digitale Steinzeit. Auf dem Breitbandatlas des Wirtschaftsministeriums sind rund 1400 deutsche Gemeinden als weiße Flecken eingezeichnet.

Die mangelnde Versorgung entwickelt sich zum Standortnachteil für ansiedlungswillige Unternehmen. Ohne Breitbandverbindung geht gar nichts. „Das ist mir schon peinlich, wenn ich Unternehmern am Telefon sagen muss, dass wir hier nicht mal richtiges Internet haben“, sagt Wolf Sieg, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Ludwigslust. 

Für die Telekom ist die Erschließung der weißen Flecken meist unwirtschaftlich. „Unser Leitungsnetz in Lübtheen ist für die DSL-Technik nicht geeignet und müsste für sehr viel Geld umgerüstet werden. Wir geben jährlich einen dreistelligen Millionen-Betrag für den Ausbau des DSL-Netzes aus. Doch an Orten, wo absehbar ist, dass eine Investition auf Jahre unwirtschaftlich bleiben würde, können wir das nicht tun“, sagt Niels Hafenrichter von der Deutschen Telekom.

Die Kommunen sehen daher den Staat in der Pflicht. Ein gemeinsames Projekt von Kommunen, VATM, Wirtschaftministerium und Bundesnetzagentur analysiert alle weißen Flecken in der Breitbandversorgung, die gemeinsam erschlossen werden sollen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat in diesem Zusammenhang im Internet einen Übersicht von Fördermöglichkeiten für den Breitbandausbau live geschaltet.   Darin werden die verschiedenen Förderinstrumente und -tatbestände vorgestellt und erläutert sowie Initiativen der Bundesländer nebst Ansprechpartner aufgeführt.

Quellen:

welt.de - 27.01.2008
portel.de - 23.01.2008

Bundesnetzagentur untersagt T-Systems “Super-Flatrate” für Kommunen

Die Bundesnetzagentur hat in einem aktuellen Beschluss ein an Kommunen gerichtetes Breitband-Bündelangebot von T-Systems für unwirksam erklärt. Der von T-Systems angebotene Rahmenvertrag “T-VPN Kommunen Rheinland Pfalz” ermöglichte der Öffentlichen Hand die Nutzung von 30 Kanälen für monatlich 483 Euro, inklusive aller Verbindungsminuten für Orts-, Fern-, Auslands- und Mobilfunkgespräche und DSL-Verbindungen. Dieses Angebot kam rechnerisch einer Super-Flatrate für 16,10 Euro pro Kanal gleich. Es  “beeinträchtigt die Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Unternehmen in erheblicher Weise“, stellte die Netzagentur fest.

Die Bundesnetzagentur hält das Vorgehen von T-System insbesondere deshalb für besonders bedenklich, da T-Systems mit diesem Angebot bewußt die Zwangslage der Öffentlichen Hand ausnutzen würde, durch Ausschreibungen immer das günstigste Angebot ermitteln zu müssen.  ”Das Angebot entfaltet damit eine auf Verdrängung der Wettbewerber im öffentlichen Sektor gerichtete Sogwirkung“, so die Bundesnetzagentur weiter.

T-Systems kündigte unterdessen an, “alle rechtlichen Mittel zu Klärung ausschöpfen” zu wollen. Eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln  sei bereits eingereicht worden.

Quellen:

portel.de - 30.01.08
silicon.de - 31.01.08

VG Köln: Telekom muss Wettbewerbern Zugang zu Leerrohren gewähren

Im Juni letzten Jahres verfügte die Bundesnetzagentur, dass die Telekom ihren Wettbewerbern bei der Zugangsgewährung zur “letzten Meile” auch den Zugang zu ihren in der Erde vergrabenen Kabelleerrohren gewähren muss. Den Wettbewerbern sollte damit die Möglichkeit eingeräumt werden, eigene Hochgeschwindigkeitsnetze aufbauen zu können. Die Telekom wollte dies verhindern, und wandte sich mit einem gerichtlichen Eilantrag an das Verwaltungsgericht Köln.

Das Verwaltungsgericht Köln hat nun entschieden, dass die Verfügungen der Bundesnetzagentur weiter überwiegend vollziehbar bleiben können. Damit hat das Gericht den Eilantrag der Telekom in seinen wesentlichen Kernpunkten abgelehnt. Dies bedeutet, dass die Wettbewerber der Deutschen Telekom AG zum Aufbau eines eigenen VDSL-Netzes weiterhin die Infrastruktur der Telekom mitbenutzen dürfen. Die Zugangsmöglichkeiten zu den Leerrohren bzw. unbeschalteten Glasfasern muss die Telekom allerdings bis zur Entscheidung in der Hauptsache nicht offenlegen.

Die Bundesnetzagentur begrüßte die Entscheidung des Gerichts:

“Ich begrüße die Entscheidung und hoffe, dass laufende Gespräche zwischen der Deutschen Telekom und interessierten Wettbewerbern zur Leerrohrnutzung bald einen erfolgreichen Abschluss finden werden. Es besteht die Chance, noch mehr Investitionen zum Ausbau der Glasfaserinfrastruktur im Anschlussbereich anzustoßen und die sollte genutzt werden”, sagte Präsidetn Kurth.

Quelle: Pressemitteilung Bundesnetzagentur - 23.01.2008

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