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31.10.2008 von telefonundrecht.de - B.A..
Um die heimliche Ortung von Mobiltelefonen künftig zu verhindern hat das Bundeskabinett beschlossen, dass die Übermittlung von Standortdaten an Dritte und damit auch die Ortung von Mobiltelefonen künftig nur noch dann möglich sein soll, wenn der Betroffene zuvor “ausdrücklich, gesondert und schriftlich” zugestimmt hat. Zusätzlich soll der Betroffene spätestens bei der fünften Standortfeststellung über die Ortungen informiert werden. Die neue Regelungen werden in das bereits laufende Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes eingebracht.
Die derzeitigen Ortungsdienste wie z.B. trackyourkid.de, handy-ortung.org oder ehebruch24.de begnügen sich für die erforderliche Einwillung regelmäßig nur mit einer SMS von dem zu ortenden Handy. Da hierdurch erheblicher Missbrauch möglich ist, hat sich das Bundesverbraucherschutzministerium für die Regelung eingesetzt, wonach der Handyinhaber bewusst einwilligen muss.
Quelle: Pressemitteilung BMELV - 29.10.2008
So funktioniert die Handy-Ortung: VIDEO von COMPUTER BILD
Geschrieben in Telekommunikationsrecht, Mobilfunk, Gesetzentwurf / Gesetzesänderungen, Datenschutz, TKG, Verbraucherschutz | Drucken | 2 Kommentare »
29.10.2008 von telefonundrecht.de - B.A..
Nach dem neuen Entwurf des Bundesdatenschutzgesetzes dürfen Kundendaten nur dann von Dritten für Werbung genutzt werden, wenn der Betroffene dieser Verwendung durch Dritte ausdrücklich eingewilligt hat. Die Einwilligung bedarf der Schriftform, wobei diese nach §28 Abs. 3a BDSG-E auch elektronisch erklärt werden kann, wenn die verantwortliche Stelle sicherstellt, dass die Einwilligung protokolliert wird und der Betroffene den Inhalt der Einwilligung jederzeit abrufen und die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann.
Im Gegensatz dazu sieht die aktuelle Regelung im BDSG in § 28 Abs.3 Nr.3BDSG noch das so genannte Listenprivileg vor, nach dem die Übermittlung und die Nutzung von Adressdatenbanken zulässig ist, solange kein Widerspruch des Betroffenen vorliegt.
Für den Deutschen Dialogmarketing Verband e.V. (DDV) und den Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvH) schießt der neue Entwurf “weit über das Ziel hinaus“. Beide Verbande sehen die Existenz ihrer Branche bedroht, die durch die geplante Datenschutzverschärfung für das kriminelle Handeln Einzelner bestraft werde. Außerdem würde diese Verschärfung dazu führen, dass Verbraucher in Zukunft auf die Zusendung “interessanter und z.B. preisvergleichender Angebote” verzichten müssten.
Der DDV sieht in der schriftlichen Einwilligung des Kunden wohl eine unüberwindbare Hürde. Er glaubt, durch den Wegfall des Listenprivilegs nur noch mit Postwurfsendungen und Flyern werben zu dürfen. Das ist natürlich sehr Rückwärtsgedacht und auch nicht ganz richtig, den das Werben an sich wird ja nicht verboten. Es steht doch nur unter dem Vorbehalt der schriftlichen Einwilligung. Vielleicht sollte die Branche mal nach vorne schauen und sich überlegen, wie sie die Transparenz schaffen könnte, damit ein Kunde auch gerne eine Einwilligung erteilt. Die Bemühungen der Verbände zur Schaffung von Transparenz sind in diesem Zusammenhang allerdings auch eher halbherzig. Noch im Februar wurden groß die Einführung von Qualitätsstandards und der Dialog mit der Verbrauchern angekündigt. Im April sollte dafür ein eigenes Beschwerdeportal unter www.fsk-cc.de eingerichtet werden, in dem Verbraucher ihre Kritik und Beschwerden loswerden sollten. Bis heute ist dort jedoch nicht mehr als eine unfertige Startseite zu sehen.
Zitiert: Pressemitteilung des DDV - 23.10.2008
Geschrieben in Gesetzentwurf / Gesetzesänderungen, Datenschutz, Telefonwerbung | Drucken | 1 Kommentar »
21.10.2008 von telefonundrecht.de - B.A..
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Wege einer einstweiligen Anordnung zugunsten des Telekommunikationsanbieters BT (Germany) die Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt, berichtet das Handelsblatt. BT hatte sich geweigert, die Sprachdaten seiner Kunden zu speichern ohne die dadurch entstandenen Kosten durch den Bund ersetzt zu bekommen und zog vor Gericht.
Der Regulierungschef von BT, Felix Müller, äußerte sich gegenüber dem Handelsblatt:
“Das Gericht hat sehr deutlich gemacht, dass der Bund die Industrie nicht grenzenlos für hoheitliche Aufgaben im Bereich der Terrorbekämpfung in Anspruch nehmen kann, ohne gleichzeitig adäquate Entschädigungsregeln vorzusehen.”
Die Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung gilt zunächst nur gegenüber British Telecom.
Quelle: Handelsblatt - 21.10.2008
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15.9.2008 von telefonundrecht.de - B.A..
trackyourkid.de, handy-ortung.org oder ehebruch24.de sind nur einige Diensteanbieter, die verstärkt mit so genannten Handyortungen werben - einer Möglichkeit bei denen Privatpersonen die Mobiltelefone von Privatpersonen orten können. Durch die Ortungen können Aufenthaltsorte und Bewegungsmuster von nahezu allen Handynutzern ermittelt werden, was einen weiten und tiefen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellt. Zwar ist die Ortung des Mobiltelefons von der vorherigen Einwilligung des entsprechenden Handyinhabers abhängig. Diese Einwilligung lassen sich die Anbieter jedoch meistens nur mittels einer SMS an den Anbieter bestätigen. Die Einwilligung kann daher auch von jeder Person abgegeben werden, die nur kurzfristig im Besitz des Handys ist.
Um die damit einhergehenden Missbrauchsmöglichkeiten einzudämmen, plant das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) daher eine Verschärfung der Einwilligungsanforderungen für die Ortungen.
Dazu der Staatssekretär beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Dr. Bernd Pfaffenbach:
“Wir werden im Rahmen der laufenden Änderung des Telekommunikationsgesetzes eine Regelung vorschlagen, wonach die Ortung eines Mobiltelefons nur möglich ist, wenn sicher gestellt ist, dass wirklich der Inhaber des Telefons ausdrücklich und nachvollziehbar eingewilligt hat. Eine bloße Sms, bei der nicht sicher ist, ob sie tatsächlich vom Inhaber des Mobiltelefons stammt, ist nicht ausreichend.”
Zudem sollen die Ortungsanbieter verpflichtet werden, dass das zu ortende Handy von der Ortung informiert wird. Auch diese Information ist nach geltender Rechtslage nicht erforderlich.
Quelle: Pressemitteilung BMWi - 12.09.2008
Geschrieben in Mobilfunk, Telekommunikationsrecht, Gesetzentwurf / Gesetzesänderungen, Datenschutz, TKG | Drucken | 1 Kommentar »
19.8.2008 von telefonundrecht.de - B.A..
Die Taz führte ein Interview mit dem Callcenter-Mitarbeiter Detlef T., der die 17.000 Datensätze mit Kunden- und Bankdaten an die Verbraucherzentrale geschickt, und damit den aktuellen Datenschutzskandal ins Rollen gebracht hat.
Zum Interview auf taz.de - 19.08.2008
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20.3.2008 von telefonundrecht.de - B.A..
In Zukunft können sich registrierte Nutzer des Schufa-Dienstes meineSchufa per SMS oder E-Mail automatisch über Änderungen ihres Schufa-Datensatzes informieren lassen. Mit diesem Update-Service wird der Nutzer regelmäßig z.B. über Anfragen zu Informationen zur Person durch einen Schufa-Vertragspartner, Änderungen der persönlichen Daten oder über den aktuellen Basisscore informiert. Die Schufa will damit verhindern, dass Dritte mit fremden Daten versuchen, Mobilfunkanschlüsse zu bestellen oder Kredite abzuschließen. Durch die direkte Information per SMS oder E-Mail soll der Verbraucher schneller auf unlegitimierte Verträge reagieren können. Der SMS/E-Mail-Dienst kostet zunächst im Pilotbetrieb 5 Euro pro Jahr. Voraussetzung ist jedoch die Nutzung von meineSchufa.de.
Quelle: teltarif.de - 16.03.2008
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24.1.2008 von telefonundrecht.de - B.A..
Irland will den Telekommunikationsanbietern per Verordnung vorschreiben, die Verbindungs- und Standortdaten 3 Jahre verdachtsunabhängig aufzubewahren und Sicherheitsbehörden zugänglich zu machen. Damit geht der Verordnungsentwurf, bei dessen Erlaß das nationale Parlament kein Mitspracherecht haben soll, weit über die EU-Vorgaben hinaus. Gegen die entsprechende EU-Richtlinie, die eine Höchstspeicherfrist von 2 Jahren vorsieht, hatte Irland im Frühsommer 2006 Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingelegt. Diese Klage richtet sich jedoch nicht gegen die pauschale Speicherung von Nutzerdaten als solche. Vielmehr ist Irland der Auffassung, dass die geplanten Speicher- und Überwachungsmaßnahmen auf Basis einer falschen Rechtsgrundlage erfolgen würden.
Quelle: heise.de - 22.01.2008
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5.1.2008 von telefonundrecht.de - B.A..
Nach der neusten Studie der Datenschutz-Initiative Privacy International ist Deutschland als einstiges Datenschutz-Vorzeigeland im internationalen Vergleich von Platz 1 auf Platz 7 gefallen. Die Datenschützer bemängelten insgesamt die Einführung biometrischer Daten in Reisedokumenten, die Zunahme visueller Überwachung, ein häufigerer Zugriff von Behörden auf Bürgerdaten, Mängel beim betrieblichen Datenschutz, grenzüberschreitendes Tauschen von Daten von Bürgern, Telefon- und Kommunikationsüberwachung sowie die Einführung der Vorratsdatenspeicherung. Deutschland befindet sich zwar noch im oberen Drittel vor Rumänien und Slowenien. Privacy International bewertet die Datenschutzmaßnahmen Deutschlands jedoch mit “decaying” - “verfallend“. Die größten Überwacherstaaten sind der Studie zufolge China, Russland und die USA.
Quelle: spiegel.de - 02.01.2008
Geschrieben in Studie, Datenschutz | Drucken | Keine Kommentare »
5.1.2008 von telefonundrecht.de - B.A..
19 EU-Mitgliedsstaaten wurden von der EU-Kommission offiziell gemahnt, weil sie die EU-Richtlinie (PDF) zur Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetdaten nicht rechtzeitig in nationales Recht umgesetzt haben. Nach der im Februar 2006 beschlossenen Richtlinie wurde den Mitgliedsstaaten eine Frist von 18 Monaten gesetzt um die Vorgaben in nationales Recht zu gießen. Die Richtlinie sieht dabei einen Spielraum von 6 bis 24 Monaten für die Datenspeicherung vor. Bisher haben erst neun Staaten entsprechende Gesetze geschaffen. In Deutschland sind die EU-Vorgaben am 01.01.2008 trotz erheblicher Proteste und einer Verfassungsbeschwerde, an der sich rund 30.000 Bürger beteiligen, in Kraft getreten. Neben Deutschland haben Frankreich, Großbritannien, Spanien, Belgien, Lettland, Dänemark, Tschechien und Estland entsprechende Gesetze erlassen.
Quelle: heise.de - 03.01.2008
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26.12.2007 von telefonundrecht.de - B.A..
Das umstrittene Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung und Vorratsdatenspeicherung ist von Bundespräsident Horst Köhler unterzeichnet worden. Dies bestätigte ein Sprecher des Bundespräsidialamts. Der Bundespräsident habe das Gesetz nach intensiver Prüfung ausgefertigt. Durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken seien dabei nicht festgestellt worden. Das Gesetz kann somit am 01.01.2008 in Kraft treten und die angekündigte Verfassungsbeschwerde kann eingereicht werden.
Quelle: teltarif.de - 26.11.2007
Geschrieben in Gesetzentwurf / Gesetzesänderungen, Datenschutz | Drucken | 1 Kommentar »