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Archiv der Kategorie Festnetz

Falsche Telekom-Mitarbeiter “werben” für neue Telefonnetzanbieter

Die Polizei Brandenburg warnt aktuell vor Außendienstmitarbeitern einer Telekommunikationsfirma, die derzeit im gesamten Bundesgebiet an Haustüren klingeln und sich als Telekommitarbeiter ausweisen. Es soll sich hierbei meistens um Mitarbeiter der Firma VRCOM handeln.

“Die Personen drängen darauf, in die Wohnungen eingelassen zu werden und bitten um die Vorlage von Telefonrechnungen oder Vertragsabschlüssen zu Telefonverträgen. Die Männer legen bereits vorgefertigte Vertragsformulare zur sofortigen Unterschrift vor, ohne ausreichend die Geschäftsbedingungen zu erörtern. Es werden meistens Verträge zu VorVorwahlnummern (pre selection) angeboten. Diese Mitarbeiter arbeiten aber auch mit anderen Methoden, so zum Beispiel:

- „Losstände” in Verkaufseinrichtungen, hier mehrmals Kaufland, und Gewinn von Freiminuten, bei Unterschriftleistung zur Freischaltung der Freiminuten wird hieraus ein Vertragsabschluss konstruiert

- Totalfälschungen; Verträge mit nie geleisteten und somit gefälschten Unterschriften werden den Betroffenen zugeschickt

- Werbung mit kostenlosen 14-tägigen Zeitschriftenabo´s; mit den persönlichen Angaben zu den Abo´s werden Vertragsabschlüsse konstruiert

- Werbung mit Handyverträgen und Werbegeschenken die im „Kleingedruckten” einen Vertragsabschluss beinhalten

 Tipps zum richten Verhalten:

- Fremde Personen, die nicht angemeldet oder von Ihnen angefordert wurden, niemals in die Wohnung lassen!

- Lassen Sie sich nicht zu Unterschriften auf Verträgen oder Formularen drängen, deren Inhalt Sie nicht verstanden haben.

- Rückversichern Sie sich zuerst bei Ihren alten Vertragspartnern (Telekom/ Versicherungen), was es mit diesen Aktionen auf sich hat.

- Händigen Sie keine Unterlagen oder Dokumente von Ihnen aus, nicht einmal zur Ansicht. Sonst besteht die Möglichkeit, dass diese Personen wichtige Informationen über Sie gewinnen.

- Informieren Sie sich bei der Verbraucherschutzzentrale über die Firmen. Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. mit Sitz in Oranienburg, Tel.: 03301-702733

- Lassen Sie sich verbindliche Telefonnummern zum Zurückrufen geben, falls Sie später nach intensiver Prüfung Vertragsabschlüsse tätigen wollen.

- Fragen Sie nach Fristen zum Widerrufen/ Aufheben eines Vertrages.

Quelle: Pressemitteilung Polizei Brandenburg - 12.11.2008

BVerwG: Deutsche Telekom muss weiterhin Call-by-Call und Preselection ermöglichen

Die Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur, die die Deutsche Telekom dazu verpflichtet hatte, ihren Kunden die so genannte Betreiberauswahl (Call-by-Call und Preselection) zu ermöglichen, wurde gestern vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG -  6 C 38.07) bestätigt. Die Telekom wehrte sich gegen diese Verpflichtung. Mindestens wollte sie erreichen,  dass so genannte Systemlösungen, die mit einzelnen Kunden individuell aushandelt werden, von der Regulierung ausgenommen werden.

Das Gericht bestätigte mit dem Urteil die Feststellungen der Bundesnetzagentur, dass die Telekom die Märkte für Festnetzanschlüsse und für Inlandsgespräche weiterhin beherrscht. “Das daraus folgende Bedürfnis nach Regulierung dieser Märkte besteht im Grundsatz unabhängig davon, ob die Deutsche Telekom die betreffenden Leistungen standardmäßig anbietet oder im Einzelfall individuell aushandelt“.

Die  Telekom ist also weiterhin verpflichtet ihren Kunden eine dauerhafte und einzelfallbezogene Betreiberauswahl (”Preselection” und “Call-by-Call”) zu ermöglichen.

Aufgrund dieser Auswahlmöglichkeit, die den Telefonkunden schon vor Erlass der nun umstrittenen Regulierungsverfügung eröffnet worden war, hat sich im Bereich der Telefonverbindungen ein gewisses Maß an Wettbewerb entwickeln können, das beim Wegfall dieser Option gefährdet wäre“.

Quelle: Pressemitteilung BVerwG - 30.10.2008

Schlechtes Beschwerdemanagement und leere Versprechungen

Ein Mandant erhebt Ende August Einwendungen gegen seine viel zu hohe Telefonrechnung. Er will vor allem erstmal ein paar qualifizierte Einzelverbindungsnachweise sehen.

Ein Beschwerdemanagement auf Hochtouren:

1. Anfang September: Es dauert noch ein paar Tage. Bitte um Geduld.

erste

2. Drei Wochen später: Es dauert noch ein paar Tage. Bitte um Geduld.

Zweite

3. Gleicher Tag, nur andere Abteilung: Anliegen wird umgehend überprüft. Weil wir aber so erfolgreich sind, liegt darauf keine Priorität.

Dritte

4. Weitere zwei Wochen später: Es sind noch einige Recherchen notwendig. Bitte um Geduld.

Vierte

5. heute: Es sind immer noch Recherchen notwendig. Bitte um Geduld.

Fünfte

Ist schon schwer mal ein paar Einzelverbindungsübersichten zu übersenden. Immerhin klappt die automatische Generierung der Antwortschreiben. Wenn man das allerdings übertreibt, ist es fast genauso schlimm, als würde man gar nicht reagieren.

Stiftung Warentest testet 10 Internetprovider: 50% nur “ausreichend”

Nach einem aktuellen Test von 10 Internetprovidern durch die Stiftung Wartentest erhält nur T-Home das Testergebnis “gut”. Die Festnetzsparte der Deutschen Telekom überzeugte die Tester insbesondere mit umfangreichen Zusatzleistungen, einer reibungslosen Anmeldung und Einrichtung sowie einer “sehr guten” technischen Unterstützung am Telefon. Das Schlusslicht der Tests bildet der Anbieter freenet.de mit einem “ausreichend (4,0)”. Dazwischen müssen sich Arcor, Alice und o2 mit einem “befriedigend”, sowie 1&1, Congstar und Versatel mit einem ausreichend (3,6) begnügen.

Die größten Schwächen lagen vor allem beim Support. Die Hälfte der getesteten Anbieter erhielten hier die Bewertung “mangelhaft”.

Auch die versprochende Datenrate wurde meistens nicht eingehalten. Statt der versprochenen 16.000 kbit/s mussten die meisten Testhaushalte nur mit 6 000 Kilobit vorlieb nehmen.

Quelle: test.de - 23.10.2008 ; Testergebniss kompakt - test.de

1&1 und die Reaktionszeiten II

Ich bin beeindruckt. 1&1 kann doch schnell reagieren. Innerhalb von zwei Tagen hat 1&1 ihre Meinung geändert und lässt den Kunden, der nie mit einem ordnungsgemäß funktionierenden Anschluss versorgt wurde, jetzt doch aus dem Vertrag. Natürlich nur aus Kulanz und ohne Präjudiz, aber das ist eher zweitrangig.

081010c

1&1 und die Reaktionszeiten

Ganze zwei Monate läßt sich 1&1 Zeit, um zu dem fristlos gekündigten Vertrag Stellung zu nehmen. Auch andere Kollegen können von derartigen Reaktionszeiten berichten.

Pauschal wird hier jetzt auf einmal die Ursache der DSL-Störung dem Kunden in die Schuhe geschoben. Angesichts der Tatsache, dass bereits im Vorfeld ein externer Kabelschaden für den Ausfall verantwortlich gemacht werden konnte, verursacht diese Reaktion nur Kopfschütteln. Es bleibt also wieder nur die gerichtliche Durchsetzung. Und zwar sofort und nicht erst in zwei Monaten.

Reaktionszeiten

Telefongesellschaft haftet bei verzögerter Umschaltung des Telefonanschlusses

Nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt (3-13 O 61/06) vom 11.06.2008 muss die beklagte Telefongesellschaft, die die wegen eines Umzugs notwendige Umschaltung des Telefonanschlusses verschuldet erst mit erheblicher Verzögerung vorgenommen hat, für die Schäden aufkommen, die dem Kunden (eine Versicherungsagentur) wegen der Nichterreichbarkeit entstanden sind. Insgesamt machte der Kläger Gewinneinbußen von knapp 14.000 Euro geltend.

In dem zugrunde liegenden Fall beantragte der Kunde am 10.02.2003 die Umschaltung seines Anschlusses für den 01.03.2003. Erst am 28.03.2003 wurde allerdings die Umschaltung von der Telefongesellschaft in die Wege geleitet. Der neue Anschluss wurde schließlich am 08.04.2003 aktiv geschaltet . Insgesamt benötigte die Telefongesellschaft 7 Wochen für die Umschaltung des Anschlusses. Die Kammer äußerte Unverständnis, dass die Beklagte deartige Bearbeitungszeiten benötigte um einfachste Anfragen zu starten oder Informationen zu bearbeiten, obwohl ihr bekannt war, dass es sich um einen geschäftlich genutzten Anschluss handelte.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da die beklagte Telefongesellschaft Berufung eingelegt hat.

Quelle: Pressemitteilung Landgericht Frankfurt

Missbrauchsverfahren gegen Deutsche Telekom eingestellt

Die Bundesnetzagentur hat das Verfahren gegen die Deutsche Telekom AG wegen missbräuchlichen Verhaltens bei der Bereitstellung von Teilnehmeranschlussleitungen (TAL) für Wettbewerber eingestellt. Die Missbrauchsverfahren wurden von zwei Wettbewerbern der Telekom beantragt, nachdem es zu einem erheblichen Rückstau bei der TAL-Umschaltung auf die Wettbewerber gekommen war. Die Wettbewerber konnten dadurch ihren Endkunden teilweise nur mit erheblichen Zeitverzögerungen Telefon- und DSL-Anschlüsse zur Verfügung stellen.

Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, erklärte dazu:

“Die Einstellung der Verfahren konnte nur erfolgen, weil die Deutsche Telekom unter dem Druck möglicher Entscheidungen den Auftragsstau abgebaut hat. Gleichzeitig hat sie sich mit den Beschwerde führenden Wettbewerbern vertraglich auf verbesserte Bedingungen für die Bestellung und die Bereitstellung von TAL geeinigt. Ich begrüße, dass die Deutsche Telekom den Missbrauchsvorwurf selbst beseitigt hat und es nicht auf eine streitige Entscheidung durch uns hat ankommen lassen. Es ist immer vorteilhafter, wenn es bei streitigen Themen am Ende zu freiwilligen Lösungen kommt, weil so gerichtliche Auseinandersetzungen und die daraus resultierenden Unwägbarkeiten für alle Marktteilnehmer vermieden werden können”, erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, anlässlich der Einstellung der Verfahren. “

Quelle: Pressemitteilung Bundesnetzagentur - 08.05.2008

Der gekündigte freenet-DSL-Vertrag

Freenet wirbt ja damit, einen vom TÜV-Saarland zertifizierten Kundenservice zu haben. Dieser habe zudem eine hohe Kundenzufriedenheit verifiziert und den Service mit einer Gesamtnote “gut” (Note 1,91) bewertet. Freenet verfolgt nach eigenen Angaben die Strategie, sich mit einem extrem guten Kundenservice von seinen Wettbewerbern abzugrenzen. Das ist sicherlich gut gemeint, sagt jedoch nichts über den tatsächlichen Umgang mit den Kunden aus.

Der Kunde, der seinen DSL-Vertrag außerordentlich kündigte, wurde mit seinem Anliegen jedenfalls einfach ignoriert. Von in regelmäßigen Abständen auftretenden und gut dokumentierten Totalausfällen geplagt, entschied er sich nach mehreren erfolglosen Fristsetzungen zu diesem außerordentlichen Schritt. Er wollte raus aus diesem Vertrag der ihm bis dahin nichts als Ärger brachte. Freenet hingegen wollte ihn nicht gehen lassen und bestand auf Einhaltung der Vertragslaufzeit . Dass der Anschluss überwiegend unbrauchbar war, wurde einfach nicht beachtet. Irgendwann sollte der Kunde seine Kündigung nochmal telefonisch “ausprechen”. Der Kunde freute sich und rief bei der speziell dafür eingerichteten Telefonnummer an. Freenet beachtete diesen Anruf allerdings nicht - als sei er nie erfolgt. Vielmehr wurde einfach unterstellt, dass eine Kündigung nicht mehr gewünscht sei und löschte diese aus dem System. Erst nach Einreichung der Klage wurde reagiert. Freenet erkennt den Klageananspruch an. Man fragt sich aber wirklich, wieso es häufig so weit kommen muss. Es scheint ein Fehler im System zu sein. Oder freenet hat einfach keine Lust mehr auf DSL.

Anerkenntnisurteil

HanseNet beschwert sich über Mindestvertragslaufzeiten der Telekom

HanseNet (Alice) hat bei der Bundesnetzagentur Beschwerde gegen die Mindestvertragslaufzeiten bei Produkten der Deutschen Telekom eingelegt. Die Telekom hatte im letzten Jahr bei ihren Call&Surf-Paketen eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten eingeführt. Dies sei nach Auffassung von HanseNet unzulässig, da die langen Vertragslaufzeiten einen Wechsel zu anderen Telekommunikationsanbietern erschweren und den Wettbewerb behindern würden.

Quelle: portel.de - 02.03.2008