Infos

Sie befinden sich in den Archiven der Kategorie Gesetzentwurf / Gesetzesänderungen.

September 2010
M D M D F S S
« Nov    
 12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
27282930  

Archiv der Kategorie Gesetzentwurf / Gesetzesänderungen

Handyortung künftig nur nach schriftlicher Einwilligung möglich

Um die heimliche Ortung von Mobiltelefonen  künftig zu verhindern hat das Bundeskabinett  beschlossen, dass die Übermittlung von Standortdaten an Dritte und damit auch die Ortung von Mobiltelefonen künftig nur noch dann möglich sein soll, wenn der Betroffene zuvor “ausdrücklich, gesondert und schriftlich” zugestimmt hat. Zusätzlich soll der Betroffene spätestens bei der fünften Standortfeststellung über die Ortungen informiert werden. Die neue Regelungen werden in das bereits laufende Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes eingebracht.

Die derzeitigen Ortungsdienste wie z.B. trackyourkid.de, handy-ortung.org oder ehebruch24.de begnügen sich für die erforderliche Einwillung regelmäßig nur mit einer SMS von dem zu ortenden Handy. Da hierdurch erheblicher Missbrauch möglich ist, hat sich das Bundesverbraucherschutzministerium  für die Regelung eingesetzt, wonach der Handyinhaber bewusst einwilligen muss.

Quelle: Pressemitteilung BMELV - 29.10.2008

So funktioniert die Handy-Ortung: VIDEO von COMPUTER BILD

Dialogmarketingverband will keine Datenschutzverschärfung

Nach dem neuen Entwurf des Bundesdatenschutzgesetzes dürfen Kundendaten nur dann von Dritten für Werbung genutzt werden, wenn der Betroffene dieser Verwendung durch Dritte ausdrücklich eingewilligt hat. Die Einwilligung bedarf der Schriftform, wobei diese nach §28 Abs. 3a BDSG-E auch elektronisch erklärt werden kann, wenn die verantwortliche Stelle sicherstellt, dass die Einwilligung protokolliert wird und der Betroffene den Inhalt der Einwilligung jederzeit abrufen und die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann.

Im Gegensatz dazu sieht die aktuelle Regelung im BDSG in § 28 Abs.3 Nr.3BDSG noch das so genannte Listenprivileg vor, nach dem die Übermittlung und die Nutzung von Adressdatenbanken zulässig ist, solange kein Widerspruch des Betroffenen vorliegt.

Für den Deutschen Dialogmarketing Verband e.V. (DDV) und den Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvH) schießt der neue Entwurf “weit über das Ziel hinaus“. Beide Verbande sehen die Existenz ihrer Branche bedroht, die durch die geplante Datenschutzverschärfung für das kriminelle Handeln Einzelner bestraft werde.  Außerdem würde diese Verschärfung dazu führen, dass Verbraucher in Zukunft auf die Zusendung “interessanter und z.B. preisvergleichender Angebote” verzichten müssten.

Der DDV sieht in der schriftlichen Einwilligung des Kunden wohl eine unüberwindbare Hürde. Er glaubt, durch den Wegfall des Listenprivilegs nur noch mit Postwurfsendungen und Flyern werben zu dürfen. Das ist natürlich sehr Rückwärtsgedacht und auch nicht ganz richtig, den das Werben an sich wird ja nicht verboten. Es steht doch nur unter dem Vorbehalt der schriftlichen Einwilligung. Vielleicht sollte die Branche mal nach vorne schauen und sich überlegen, wie sie die Transparenz schaffen könnte, damit ein Kunde auch gerne eine Einwilligung erteilt. Die Bemühungen der Verbände zur Schaffung von Transparenz sind in diesem Zusammenhang allerdings auch eher halbherzig. Noch im Februar wurden groß die Einführung von Qualitätsstandards und der Dialog mit der Verbrauchern angekündigt. Im April sollte dafür ein eigenes Beschwerdeportal unter www.fsk-cc.de eingerichtet werden, in dem Verbraucher ihre Kritik und Beschwerden loswerden sollten. Bis heute ist dort jedoch nicht mehr als eine unfertige Startseite zu sehen.

Zitiert: Pressemitteilung des DDV - 23.10.2008 

BMWi: Missbräuchliche Handyortung soll eingeschränkt werden

trackyourkid.de, handy-ortung.org oder ehebruch24.de sind nur einige Diensteanbieter, die verstärkt mit so genannten Handyortungen werben - einer Möglichkeit bei denen Privatpersonen die Mobiltelefone von Privatpersonen orten können. Durch die Ortungen können Aufenthaltsorte und Bewegungsmuster von nahezu allen Handynutzern ermittelt werden, was einen weiten und tiefen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellt. Zwar ist die Ortung des Mobiltelefons von der vorherigen Einwilligung des entsprechenden Handyinhabers abhängig. Diese Einwilligung lassen sich die Anbieter jedoch meistens nur mittels einer SMS an den Anbieter bestätigen.  Die Einwilligung kann daher auch von jeder Person abgegeben werden, die nur kurzfristig im Besitz des Handys ist.

Um die damit einhergehenden Missbrauchsmöglichkeiten einzudämmen, plant das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) daher eine Verschärfung der Einwilligungsanforderungen für die Ortungen.

Dazu der Staatssekretär beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Dr. Bernd Pfaffenbach:

“Wir werden im Rahmen der laufenden Änderung des Telekommunikationsgesetzes eine Regelung vorschlagen, wonach die Ortung eines Mobiltelefons nur möglich ist, wenn sicher gestellt ist, dass wirklich der Inhaber des Telefons ausdrücklich und nachvollziehbar eingewilligt hat. Eine bloße Sms, bei der nicht sicher ist, ob sie tatsächlich vom Inhaber des Mobiltelefons stammt, ist nicht ausreichend.”

Zudem sollen die Ortungsanbieter verpflichtet werden, dass das zu ortende Handy von der Ortung informiert wird. Auch diese Information ist nach geltender Rechtslage nicht erforderlich.

Quelle: Pressemitteilung BMWi - 12.09.2008

Verbraucherschützer: Kampfansage an unerwünschte Telefonwerbung

Der bayerische Verbraucherschutzminister Otmar Bernhard und der Vorstand der Verbraucherschutzzentrale Bundesverband (vzbv), Gerd Billen, wollen Verbraucher vor “untergeschobenen Verträgen” durch unerbetene Telefonanrufe ein für alle mal schützen. In einem gemeinsamen Spitzengespräch forderten sie das Bundesministerium für Justiz auf, endlich ein Gesetz zur Stärkung der Verbraucherrechte auf den Weg zu bringen.

Die Verbraucherzentralen fordern hierbei eine schwebende Unwirksamkeit von Verträgen, die durch rechtswidrige Werbeanrufe zustande kommen. Erst nach einer schriftlichen Bestätigung des Angerufenen sollen diese Verträge wirksam werden.

Bernhard: “Man mag es kaum glauben: Unlautere Anrufe sind längst per Gesetz verboten. Aber wer nichts ahnend am Telefon Interesse für eine Altersvorsorge bekundet, Lotterielose bestellt oder von einer besonders günstigen Handy-Flatrate gelockt wird, hat schnell einen gültigen Vertrag geschlossen. Hier wird der Verbraucher über den Tisch gezogen.” Bernhard und Billen sind sich einig: “Die lästigen Anrufe ließen sich ganz einfach abstellen: Ein Vertrag darf erst dann wirksam werden, wenn dieser nach dem Telefonat schriftlich vom Kunden bestätigt wird. Ohne Brief, Mail oder Fax, kein Vertrag.”

Bernhard rät in der Zwischenzeit allen Verbrauchern bei unerwünschten Werbeanrufen entweder sofort aufzulegen oder Namen der Firma und des Anrufers, Datum und Uhrzeit sowie Grund des Anrufs zu notieren. Mithilfe dieser Daten können die Verbraucherzentralen wettbewerbsrechtliche Maßnahmen einleiten.

Quelle: Pressemitteilung vzbv - 08.02.2008

Telekom rechnet 0900-Blocktarife nur noch bis maximal 10 EUR ab

Die gesetzliche Preisobergrenze für zeitunabhängig tarifierte Mehrwertdienste beträgt zur Zeit 30 EUR. Die  Telekom muss dem Endnutzer jedoch nur noch 10 EUR für derartige Dienste von dritten Mehrwertdiensteanbietern  in Rechnung stellen. Diese Abrechnungsbegrenzung ist auf eine Änderung des §21 Abs.2 Nr.7b TKG zurückzuführen. Danach besteht seit dem 01.01.2008 keine Verpflichtung zur Rechnungsstellung für zeitunabhängig tarifierte Leistungen über 10 EUR. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Änderung  auf die Tarife der Mehrwertdiensteanbieter auswirken wird. Die Möglichkeit der Direktabrechnung bleibt von dieser Änderung unberührt.

Quelle: teltarif.de - 25.01.2008

 Subscribe in a reader

Bundespräsident segnet Vorratsdatenspeicherung ab

Das umstrittene Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung und Vorratsdatenspeicherung ist von Bundespräsident Horst Köhler unterzeichnet worden. Dies bestätigte ein Sprecher des Bundespräsidialamts. Der Bundespräsident habe das Gesetz nach intensiver Prüfung ausgefertigt. Durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken seien dabei nicht festgestellt worden. Das Gesetz kann somit am 01.01.2008 in Kraft treten und die angekündigte Verfassungsbeschwerde kann eingereicht werden.

Quelle: teltarif.de - 26.11.2007

 Subscribe in a reader

25.000 Bürger wollen gegen Vorratsdatenspeicherung klagen

Während sich im November noch ca. 7000 Bürger der geplanten Verfassungsbeschwerde gegen die heftig umstrittene Vorratsdatenspeicherung anschließen wollten, ist die Zahl der Beschwerdeführer heute bereits auf 25.000 Bürger gestiegen. Die Verfassungsbeschwerde wird von dem Berliner Anwalt  Meinhard Starostik eingelegt. Wer sich daran beteiligen möchte, kann noch bis morgen, 24.12.2007, eine Prozessvollmacht erteilen. Die aktuelle Beschwerdeschrift ist hier abrufbar.  

Zur Zeit prüft noch Bundespräsident Horst Köhler des Gesetz auf seine Verfassungstauglichkeit. Sollte Köhler das Gesetz unterschreiben und dieses offiziell verkündet werden, steht der Gang zum Bundesverfassungsgericht offen.

Quelle: heise.de - 21.12.2007

Bundespräsident soll Vorratsdatenspeicherung stoppen

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert den Bundespräsidenten Horst Köhler in einem offenen Brief dazu auf, seine Unterschrift unter das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung zu verweigern. Die Vorratsdatenspeicherung sei offensichtlich verfassungswidrig. Sie höhle die “Anwalts-, Arzt-, Seelsorge-, Beratungs- und andere Berufsgeheimnisse aus und begünstigt Wirtschaftsspionage. Sie untergräbt den Schutz journalistischer Quellen und beschädigt damit die Pressefreiheit im Kern.

Damit das Gesetz wie geplant am 01.01.2008 in Kraft treten kann, muss es noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden. Mit dem neuen Gesetz werden die Telekommunikationsunternehmen verpflichtet, die Verbindungsdaten ihrer Kunden für Telefon, Internet und E-Mails sechs Monate zu speichern.

Quelle: zdnet.de - 05.12.2007

 Subscribe in a reader

ECO-Verband warnt vor Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung

Der Bundesrat befasst sich heute mit dem Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung.  Der Rechtsausschuss des Bundesrates möchte die Nutzung der Vorratsdaten auch für zivilrechtliche Zwecke (z.B. Auskunftsansprüche bei Urheberrechtsverletzungen) erweitern. Die Lobby der Rechteinhaber möchte damit erreichen, dass sie ohne richterliche Kontrolle einen direkten Auskunftsanspruch bekommt. Private hätten damit einen leichteren Zugriff auf die Daten als staatliche Stellen.

Dagegen wendet sich der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco).

Oliver Sühne, Vorstand Recht und Regulierung, erklärt:

Nun tritt ein, wovor die Internetbranche von Anfang an gewarnt hat: Die Vorratsdaten wecken immer neue Begehrlichkeiten. Der Rechtsausschuss des Bundesrates verlangt, die Daten auch zur Erfüllung zivilrechtlicher Auskunftsansprüche z.B. bei Urheberrechtsverletzungen an Privatunternehmen herauszugeben. Nachdem die Vorratsdaten im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens für immer neue Zwecke nutzbar gemacht wurden, wäre das ein Quantensprung in der Ausweitung des Zugriffs. Die Informationen, wer wann mit wem telefoniert hat, eine E-Mail geschickt hat oder im Internet war, lassen weitreichende Schlüsse über persönliche Lebensumstände zu. Ihre Nutzung muss deshalb auf den Zweck der Aufklärung von gravierenden Straftaten und Auskünfte gegenüber Strafverfolgungsbehörden beschränkt bleiben.“

Quelle: Pressemitteilung eco e.V. - 29.11.2007

Bundestag verabschiedet Vorratsdatenspeicherung

Der Bundestag hat das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung verabschiedet. Die Opposition votierte geschlossen gegen den Gesetzentwurf. Insgesamt sprachen sich 366 von 524 anwesenden Abgerordneten für den Entwurf aus. 156 votierten dagegen.

Quelle: heise online vom 09.11.2007