Sie befinden sich in den Archiven der Kategorie Regulierung.
| M | D | M | D | F | S | S |
|---|---|---|---|---|---|---|
| « Nov | ||||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | ||
| 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 |
| 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 |
| 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 |
| 27 | 28 | 29 | 30 | |||
30.10.2008 von telefonundrecht.de - B.A..
Die Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur, die die Deutsche Telekom dazu verpflichtet hatte, ihren Kunden die so genannte Betreiberauswahl (Call-by-Call und Preselection) zu ermöglichen, wurde gestern vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG - 6 C 38.07) bestätigt. Die Telekom wehrte sich gegen diese Verpflichtung. Mindestens wollte sie erreichen, dass so genannte Systemlösungen, die mit einzelnen Kunden individuell aushandelt werden, von der Regulierung ausgenommen werden.
Das Gericht bestätigte mit dem Urteil die Feststellungen der Bundesnetzagentur, dass die Telekom die Märkte für Festnetzanschlüsse und für Inlandsgespräche weiterhin beherrscht. “Das daraus folgende Bedürfnis nach Regulierung dieser Märkte besteht im Grundsatz unabhängig davon, ob die Deutsche Telekom die betreffenden Leistungen standardmäßig anbietet oder im Einzelfall individuell aushandelt“.
Die Telekom ist also weiterhin verpflichtet ihren Kunden eine dauerhafte und einzelfallbezogene Betreiberauswahl (”Preselection” und “Call-by-Call”) zu ermöglichen.
“Aufgrund dieser Auswahlmöglichkeit, die den Telefonkunden schon vor Erlass der nun umstrittenen Regulierungsverfügung eröffnet worden war, hat sich im Bereich der Telefonverbindungen ein gewisses Maß an Wettbewerb entwickeln können, das beim Wegfall dieser Option gefährdet wäre“.
Quelle: Pressemitteilung BVerwG - 30.10.2008
Geschrieben in Festnetz, Telekommunikationsrecht, Regulierung, TKG, Urteile | Drucken | 1 Kommentar »
10.5.2008 von telefonundrecht.de - B.A..
Die Bundesnetzagentur hat das Verfahren gegen die Deutsche Telekom AG wegen missbräuchlichen Verhaltens bei der Bereitstellung von Teilnehmeranschlussleitungen (TAL) für Wettbewerber eingestellt. Die Missbrauchsverfahren wurden von zwei Wettbewerbern der Telekom beantragt, nachdem es zu einem erheblichen Rückstau bei der TAL-Umschaltung auf die Wettbewerber gekommen war. Die Wettbewerber konnten dadurch ihren Endkunden teilweise nur mit erheblichen Zeitverzögerungen Telefon- und DSL-Anschlüsse zur Verfügung stellen.
Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, erklärte dazu:
“Die Einstellung der Verfahren konnte nur erfolgen, weil die Deutsche Telekom unter dem Druck möglicher Entscheidungen den Auftragsstau abgebaut hat. Gleichzeitig hat sie sich mit den Beschwerde führenden Wettbewerbern vertraglich auf verbesserte Bedingungen für die Bestellung und die Bereitstellung von TAL geeinigt. Ich begrüße, dass die Deutsche Telekom den Missbrauchsvorwurf selbst beseitigt hat und es nicht auf eine streitige Entscheidung durch uns hat ankommen lassen. Es ist immer vorteilhafter, wenn es bei streitigen Themen am Ende zu freiwilligen Lösungen kommt, weil so gerichtliche Auseinandersetzungen und die daraus resultierenden Unwägbarkeiten für alle Marktteilnehmer vermieden werden können”, erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, anlässlich der Einstellung der Verfahren. “
Quelle: Pressemitteilung Bundesnetzagentur - 08.05.2008
Geschrieben in Festnetz, Regulierung, DSL | Drucken | Keine Kommentare »
10.3.2008 von telefonundrecht.de - B.A..
Auf Druck der Bundesnetzagentur erleichtert die Deutsche Telekom AG ihren Wettbewerbern den Zugang zum Breitbandnetz. Dazu bietet die Telekom ihren Mitbewerbern die Nutzung eines so genannten Bitstrom-Zugangs an. Dieser entbündelte Anschluss ermöglicht es den Wettbewerbern, eigene Produkte ohne einen Telekom-Anschluss anzubieten. Die Telekom beantragte am letzten Freitag bei der Bundesnetzagentur eine Nutzungsgebühr von 24,76 Euro für diesen Anschluss. Die Behörde will den Antrag nun prüfen und innerhalb der nächsten 10 Wochen eine Entscheidung fällen.
Quelle: Netzeitung.de - 07.03.2008
Geschrieben in Breitband, Regulierung | Drucken | Keine Kommentare »
7.3.2008 von telefonundrecht.de - B.A..
Ein gewöhnlicher Fall für ungewöhnlich hohe Roamingkosten und die damit verbundenen Unfälle: Die Ehefrau eines englischen Geschäftsmanns lädt über eine mobile Datenkarte ein paar Folgen der TV-Serie Friends auf das Laptop ihres Ehemanns. Der Download startet in England, wo für die Datenübertragung keine weiteren Kosten entstanden wären. Während des Downloadvorgangs schnappt sich der Ehemann das Laptob und fliegt nach Deutschland zu einem Geschäftstermin. Nach der Landung in Deutschland ist der Download beendet. Zurück in England erhielt das Paar die unerwünschte Vodafone-Rechnung über 11.000 Pfund (14.350 Euro), ausgelöst durch das nicht bedachte Datenroaming. Eine Vodafone-Sprecherin erklärte, dass man in derartigen Fällen stets bemüht sei mit dem betroffenen Kunden eine Lösung zu finden.
Handlungsbedarf sieht auch EU-Medienkommissarin Viviane Reding, die sich für eine Reduzierung der Datenroaminggebühren in Europa einsetzt. Der Datenversand im Ausland dürfe nicht wesentlich teurer sein als zu Hause. Bis zum 01.07.2008 wird den Mobilfunkanbietern noch Zeit gegeben, ihre Roaming-Preise für die Datenübertragung zu senken, sonst wird reguliert.
Quelle: telegraph.co.uk - 03.03.2008 via theinquirer.de - 06.03.2008
Geschrieben in Mobilfunk, Regulierung, Tarife, Verbraucherschutz | Drucken | 1 Kommentar »
6.3.2008 von telefonundrecht.de - B.A..
Nach einer aktuellen Studie des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK-Consult) sollen Mobilfunknutzer zukünftig auch für eingehende Anrufe zahlen. Im Gegenzug sollen die Mobilfunkprovider ihre monatlichen Vertragsgebühren absenken. Dies ist eine Kernaussage der Studie, die WIK-Consult der EU-Kommission vorgeschlagen hat.
Im europäischen Raum zahlt, anders als im Rest der Welt, regelmäßig nur der Anrufer. Dafür sind im Gegenzug die monatlichen Gebühren höher. Die Studie hält diese Zahlgewohnheiten für antiquiert.
Die Berater der WIK-Consult meinen, dass die IP-basierten Netze ein Zahlungsmodell brauchen, dass sich am Rest der Welt orientiert. Den Angerufenen soll danach auch ein Teil der Kosten aufgebürdet werden. Dies allein könne die Entwicklung der Telekommunikationsnetze der neuen Generation vorantreiben. Auch die Terminierungsentgelte hält die Studie für nicht mehr zeitgemäß.
Die Vorschläge der Studie werden jetzt von der EU-Kommission geprüft.
Quelle: silicon.de - 06.03.2008
Geschrieben in Mobilfunk, Studie, Regulierung, Tarife | Drucken | 6 Kommentare »
2.3.2008 von telefonundrecht.de - B.A..
HanseNet (Alice) hat bei der Bundesnetzagentur Beschwerde gegen die Mindestvertragslaufzeiten bei Produkten der Deutschen Telekom eingelegt. Die Telekom hatte im letzten Jahr bei ihren Call&Surf-Paketen eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten eingeführt. Dies sei nach Auffassung von HanseNet unzulässig, da die langen Vertragslaufzeiten einen Wechsel zu anderen Telekommunikationsanbietern erschweren und den Wettbewerb behindern würden.
Quelle: portel.de - 02.03.2008
Geschrieben in Festnetz, Breitband, Regulierung, DSL | Drucken | 1 Kommentar »
21.2.2008 von telefonundrecht.de - B.A..
Der Streit um die Freischaltung von DSL-Anschlüssen durch die Deutsche Telekom geht in die nächste Runde. Die Wettbewerber werfen der Telekom Verzögerungen bei der Freischaltung von Teilnehmeranschlussleitungen (TAL) vor. Die TAL ist die so genannte “letzte Meile”, die von den Wettbewerbern von der Telekom angemietet werden muss. Der Branchenverband VATM schätzt die Zahl der wartenden Kunden immer noch auf etwa 100.000. Nachdem Telefónica und Arcor gegen die Telekom ein Missbrauchsverfahren angestrengt hatten, verfügte die Bundesnetzagentur, dass die Telekom bis April ihre monatlichen Kapazitäten auf 330.000 TAL-Anschlüsse erhöhen muss. Sollte die Telekom diese Vorgaben nicht erfüllen können, erhalten die betroffenen Konkurrenten von der Telekom knapp vier Euro pro Verzögerungstag und Anschluss. Umgekehrt erhält die Telekom eine Entschädigung wenn die Wettbewerber ihren zuvor beantragten TAL-Bedarf nicht abrufen. Die Telekom weist die Kritik der Wettbewerber weiterhin zurück. Die Konkurrenten sollen vielmehr ihre Bestellprozesse “in Ordnung” bringen und sich an die Planungsvereinbarungen halten.
Die Bundesnetzagentur kündigte eine schnelle Entscheidung über das Missbrauchsverfahren der Wettbewerber an.
Quelle: teltarif.de - 20.02.2008
Geschrieben in Telekommunikationsrecht, Regulierung, DSL, TKG | Drucken | 3 Kommentare »
1.2.2008 von telefonundrecht.de - B.A..
Die Bundesnetzagentur hat in einem aktuellen Beschluss ein an Kommunen gerichtetes Breitband-Bündelangebot von T-Systems für unwirksam erklärt. Der von T-Systems angebotene Rahmenvertrag “T-VPN Kommunen Rheinland Pfalz” ermöglichte der Öffentlichen Hand die Nutzung von 30 Kanälen für monatlich 483 Euro, inklusive aller Verbindungsminuten für Orts-, Fern-, Auslands- und Mobilfunkgespräche und DSL-Verbindungen. Dieses Angebot kam rechnerisch einer Super-Flatrate für 16,10 Euro pro Kanal gleich. Es “beeinträchtigt die Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Unternehmen in erheblicher Weise“, stellte die Netzagentur fest.
Die Bundesnetzagentur hält das Vorgehen von T-System insbesondere deshalb für besonders bedenklich, da T-Systems mit diesem Angebot bewußt die Zwangslage der Öffentlichen Hand ausnutzen würde, durch Ausschreibungen immer das günstigste Angebot ermitteln zu müssen. ”Das Angebot entfaltet damit eine auf Verdrängung der Wettbewerber im öffentlichen Sektor gerichtete Sogwirkung“, so die Bundesnetzagentur weiter.
T-Systems kündigte unterdessen an, “alle rechtlichen Mittel zu Klärung ausschöpfen” zu wollen. Eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln sei bereits eingereicht worden.
Quellen:
portel.de - 30.01.08
silicon.de - 31.01.08
Geschrieben in Telekommunikationsrecht, Breitband, Regulierung, DSL, Wettbewerbsrecht | Drucken | 1 Kommentar »
24.1.2008 von telefonundrecht.de - B.A..
Im Juni letzten Jahres verfügte die Bundesnetzagentur, dass die Telekom ihren Wettbewerbern bei der Zugangsgewährung zur “letzten Meile” auch den Zugang zu ihren in der Erde vergrabenen Kabelleerrohren gewähren muss. Den Wettbewerbern sollte damit die Möglichkeit eingeräumt werden, eigene Hochgeschwindigkeitsnetze aufbauen zu können. Die Telekom wollte dies verhindern, und wandte sich mit einem gerichtlichen Eilantrag an das Verwaltungsgericht Köln.
Das Verwaltungsgericht Köln hat nun entschieden, dass die Verfügungen der Bundesnetzagentur weiter überwiegend vollziehbar bleiben können. Damit hat das Gericht den Eilantrag der Telekom in seinen wesentlichen Kernpunkten abgelehnt. Dies bedeutet, dass die Wettbewerber der Deutschen Telekom AG zum Aufbau eines eigenen VDSL-Netzes weiterhin die Infrastruktur der Telekom mitbenutzen dürfen. Die Zugangsmöglichkeiten zu den Leerrohren bzw. unbeschalteten Glasfasern muss die Telekom allerdings bis zur Entscheidung in der Hauptsache nicht offenlegen.
Die Bundesnetzagentur begrüßte die Entscheidung des Gerichts:
“Ich begrüße die Entscheidung und hoffe, dass laufende Gespräche zwischen der Deutschen Telekom und interessierten Wettbewerbern zur Leerrohrnutzung bald einen erfolgreichen Abschluss finden werden. Es besteht die Chance, noch mehr Investitionen zum Ausbau der Glasfaserinfrastruktur im Anschlussbereich anzustoßen und die sollte genutzt werden”, sagte Präsidetn Kurth.
Quelle: Pressemitteilung Bundesnetzagentur - 23.01.2008
Geschrieben in Telekommunikationsrecht, Breitband, Regulierung, DSL, Urteile | Drucken | 1 Kommentar »
22.12.2007 von telefonundrecht.de - B.A..
Die Deutsche Telekom AG muss künftig für jeden Tag Verspätung für die Anschaltung eines Wettbewerber-Anschlusses 4 EUR Strafe an die Wettbewerber zahlen. Dies sieht der neue Standardvertrag der Bundesnetzagentur vor. Der Vertragstext enthält die konkreten Bedingungen und wechselseitigen Pflichten, zu denen die Wettbewerber die “letzte Meile” (TAL) bei der DTAG anmieten können.
Quelle: portel.de - 22.12.2007
Geschrieben in Regulierung, Verbraucherschutz | Drucken | 1 Kommentar »