Sie befinden sich in den Archiven der Kategorie Telefonwerbung.
| M | D | M | D | F | S | S |
|---|---|---|---|---|---|---|
| « Nov | ||||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | ||
| 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 |
| 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 |
| 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 |
| 27 | 28 | 29 | 30 | |||
12.11.2008 von telefonundrecht.de - B.A..
Die Polizei Brandenburg warnt aktuell vor Außendienstmitarbeitern einer Telekommunikationsfirma, die derzeit im gesamten Bundesgebiet an Haustüren klingeln und sich als Telekommitarbeiter ausweisen. Es soll sich hierbei meistens um Mitarbeiter der Firma VRCOM handeln.
“Die Personen drängen darauf, in die Wohnungen eingelassen zu werden und bitten um die Vorlage von Telefonrechnungen oder Vertragsabschlüssen zu Telefonverträgen. Die Männer legen bereits vorgefertigte Vertragsformulare zur sofortigen Unterschrift vor, ohne ausreichend die Geschäftsbedingungen zu erörtern. Es werden meistens Verträge zu VorVorwahlnummern (pre selection) angeboten. Diese Mitarbeiter arbeiten aber auch mit anderen Methoden, so zum Beispiel:
- „Losstände” in Verkaufseinrichtungen, hier mehrmals Kaufland, und Gewinn von Freiminuten, bei Unterschriftleistung zur Freischaltung der Freiminuten wird hieraus ein Vertragsabschluss konstruiert
- Totalfälschungen; Verträge mit nie geleisteten und somit gefälschten Unterschriften werden den Betroffenen zugeschickt
- Werbung mit kostenlosen 14-tägigen Zeitschriftenabo´s; mit den persönlichen Angaben zu den Abo´s werden Vertragsabschlüsse konstruiert
- Werbung mit Handyverträgen und Werbegeschenken die im „Kleingedruckten” einen Vertragsabschluss beinhalten
Tipps zum richten Verhalten:
- Fremde Personen, die nicht angemeldet oder von Ihnen angefordert wurden, niemals in die Wohnung lassen!
- Lassen Sie sich nicht zu Unterschriften auf Verträgen oder Formularen drängen, deren Inhalt Sie nicht verstanden haben.
- Rückversichern Sie sich zuerst bei Ihren alten Vertragspartnern (Telekom/ Versicherungen), was es mit diesen Aktionen auf sich hat.
- Händigen Sie keine Unterlagen oder Dokumente von Ihnen aus, nicht einmal zur Ansicht. Sonst besteht die Möglichkeit, dass diese Personen wichtige Informationen über Sie gewinnen.
- Informieren Sie sich bei der Verbraucherschutzzentrale über die Firmen. Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. mit Sitz in Oranienburg, Tel.: 03301-702733
- Lassen Sie sich verbindliche Telefonnummern zum Zurückrufen geben, falls Sie später nach intensiver Prüfung Vertragsabschlüsse tätigen wollen.
- Fragen Sie nach Fristen zum Widerrufen/ Aufheben eines Vertrages.
Quelle: Pressemitteilung Polizei Brandenburg - 12.11.2008
Geschrieben in Festnetz, Telefonwerbung, Allgemein, Verbraucherschutz | Drucken | 14 Kommentare »
29.10.2008 von telefonundrecht.de - B.A..
Nach dem neuen Entwurf des Bundesdatenschutzgesetzes dürfen Kundendaten nur dann von Dritten für Werbung genutzt werden, wenn der Betroffene dieser Verwendung durch Dritte ausdrücklich eingewilligt hat. Die Einwilligung bedarf der Schriftform, wobei diese nach §28 Abs. 3a BDSG-E auch elektronisch erklärt werden kann, wenn die verantwortliche Stelle sicherstellt, dass die Einwilligung protokolliert wird und der Betroffene den Inhalt der Einwilligung jederzeit abrufen und die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann.
Im Gegensatz dazu sieht die aktuelle Regelung im BDSG in § 28 Abs.3 Nr.3BDSG noch das so genannte Listenprivileg vor, nach dem die Übermittlung und die Nutzung von Adressdatenbanken zulässig ist, solange kein Widerspruch des Betroffenen vorliegt.
Für den Deutschen Dialogmarketing Verband e.V. (DDV) und den Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvH) schießt der neue Entwurf “weit über das Ziel hinaus“. Beide Verbande sehen die Existenz ihrer Branche bedroht, die durch die geplante Datenschutzverschärfung für das kriminelle Handeln Einzelner bestraft werde. Außerdem würde diese Verschärfung dazu führen, dass Verbraucher in Zukunft auf die Zusendung “interessanter und z.B. preisvergleichender Angebote” verzichten müssten.
Der DDV sieht in der schriftlichen Einwilligung des Kunden wohl eine unüberwindbare Hürde. Er glaubt, durch den Wegfall des Listenprivilegs nur noch mit Postwurfsendungen und Flyern werben zu dürfen. Das ist natürlich sehr Rückwärtsgedacht und auch nicht ganz richtig, den das Werben an sich wird ja nicht verboten. Es steht doch nur unter dem Vorbehalt der schriftlichen Einwilligung. Vielleicht sollte die Branche mal nach vorne schauen und sich überlegen, wie sie die Transparenz schaffen könnte, damit ein Kunde auch gerne eine Einwilligung erteilt. Die Bemühungen der Verbände zur Schaffung von Transparenz sind in diesem Zusammenhang allerdings auch eher halbherzig. Noch im Februar wurden groß die Einführung von Qualitätsstandards und der Dialog mit der Verbrauchern angekündigt. Im April sollte dafür ein eigenes Beschwerdeportal unter www.fsk-cc.de eingerichtet werden, in dem Verbraucher ihre Kritik und Beschwerden loswerden sollten. Bis heute ist dort jedoch nicht mehr als eine unfertige Startseite zu sehen.
Zitiert: Pressemitteilung des DDV - 23.10.2008
Geschrieben in Gesetzentwurf / Gesetzesänderungen, Datenschutz, Telefonwerbung | Drucken | 1 Kommentar »
13.8.2008 von telefonundrecht.de - B.A..
Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte in drei aktuellen Verfahren (1 L 911/08, 1 L 172/08, 1 L 852/08) die Abschaltung der für automatische und unerwünschte Gewinnanrufe genutzten 0900er-Rufnummern. Durch die unter der Marke Friedrich Müller getätigten Gewinnanrufe sollten die Angerufenen zur Anwahl von hochtarifierten 0900er-Nummern verleitet werden.
Mit der Entscheidung des VG Köln wird zudem die Rechtmäßgikeit des von der Bundesnetzagentur ausgesprochenen Rechnungslegungs- und Inkassoverbot für insgesamt 51 Rufnummern bestätigt.
Die im Rahmen des Verfahrens vorgelegten vorformulierten Einverständniserklärungen zu den Werbemaßnahmen wurden vom Gericht als ungültig angesehen, weil es für die Kunden praktisch unüberschaubar sei, wer sich letztlich auf diese Erklärung berufen könne.
Quellen: teltarif.de - 13.08.2008
PM Bundesnetzagentur - 13.08.2008
Geschrieben in Mehrwertdienste, Telekommunikationsrecht, Telefonwerbung, TKG, Verbraucherschutz, Urteile | Drucken | 1 Kommentar »
21.3.2008 von telefonundrecht.de - B.A..
In österreichischen Gefängnissen können Häftlinge als Telefonberater arbeiten. Seit etwa eineinhalb Jahren arbeiten die Gefängnis-Call-Center mit Unterstützung des Wiener Justizministeriums für eine deutsche Billigtelefonfirma. Die Telefonverkäufer sitzen häufig wegen Betrug und Hochstapelei ein. Kritiker befürchten daher, dass die Insassen ihr “Handwerk” nicht nur perfektionieren, sondern auch Tipps untereinander austauschen könnten. Die Anstaltsleitung sieht in den Call-Centern dagegen einen qualifizierten Tätigkeitsbereich für die Gefangenen. Auch das Justizministerium sieht das ganze eher gelassen. Alles sei rechtlich unangreifbar, die Anrufer sorgfältig ausgesucht.
Quelle: sueddeutsche.de - 19.03.2008
Geschrieben in Telefonwerbung | Drucken | 5 Kommentare »
5.3.2008 von telefonundrecht.de - B.A..
Das Landgericht Hamburg untersagte der ZZ-Kurier Gesellschaft für Zeitungs- und Zeitschriftenvertrieb die telefonische Zeitschriftenabowerbung bei Verbrauchern, wenn diese nicht zuvor zur telefonischen Kontaktaufnahme zugestimmt haben. Den Einwand des ZZ-Kuriers, die angerufenen Kunden hätten der telefonischen Kontaktaufnahme zugestimmt, haben die Hamburger Richter nicht gelten lassen. Denn die vermeintliche Zustimmung zur Telefonwerbung konnte nur aus einem klein gedruckten Satz auf einer Postkarte für die Teilnahme an einem Gewinnspiel herausgelesen werden.
Dieser Satz lautete: “Tel. (z. B. zur Gewinnbenachrichtigung und für weitere interessante telef. Angebote der ZZ-Kurier GmbH)”
Das Landgericht stellte klar, dass diese Einwilligungsklausel unwirksam sei, weil sie eine “unangemessene Benachteiligung des Kunden” bedeute. Die meisten Kunden seien sich nicht bewusst, dass die Angabe ihrer Telefonnummer auf einer Teilnahmekarte an einem Preisausschreiben zur freien Handelsware unter Call-Centern wird, erklärte Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg.
Das Urteil vom 06.02.2008 (315 O 829/07), erstritten von der Verbraucherzentrale Hamburg, ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: beck-aktuell - 05.03.2008
Geschrieben in Telefonwerbung, Verbraucherschutz, Urteile | Drucken | 1 Kommentar »
12.2.2008 von telefonundrecht.de - B.A..
Die Interessenverbände der Callcenter-Branche wollen ihren Ruf wiederherstellen und das Image von Callcentern verbessern. Damit das gelingt, fordert Patrick Tapp, Vizepräsident des Deutschen Direktmarketing Verbandes (DDV), die Einführung von Qualitätsstandards und den Dialog mit den Verbrauchern. Zusammen mit dem Callcenter Forum Deutschland wurde ein Ehrenkodex für die Verbandsmitglieder erlassen. Ob dieser Kodex eingehalten wird oder nicht, sollen in Zukunft die Verbraucher selbst überprüfen. Ab April soll dafür ein Beschwerdeportal (www.fsk-cc.de) im Internet eingerichtet werden. Verbraucher können darin ihre Kritik und ihre Beschwerden loswerden. Diese Beschwerden sollen zentral ausgewertet und an Verbraucherzentralen und Behörden weitergeleitet werden.
Quelle: tagesspiegel.de - 10.02.2008
Geschrieben in Telefonwerbung, Verbraucherschutz | Drucken | 2 Kommentare »
9.2.2008 von telefonundrecht.de - B.A..
Der bayerische Verbraucherschutzminister Otmar Bernhard und der Vorstand der Verbraucherschutzzentrale Bundesverband (vzbv), Gerd Billen, wollen Verbraucher vor “untergeschobenen Verträgen” durch unerbetene Telefonanrufe ein für alle mal schützen. In einem gemeinsamen Spitzengespräch forderten sie das Bundesministerium für Justiz auf, endlich ein Gesetz zur Stärkung der Verbraucherrechte auf den Weg zu bringen.
Die Verbraucherzentralen fordern hierbei eine schwebende Unwirksamkeit von Verträgen, die durch rechtswidrige Werbeanrufe zustande kommen. Erst nach einer schriftlichen Bestätigung des Angerufenen sollen diese Verträge wirksam werden.
Bernhard: “Man mag es kaum glauben: Unlautere Anrufe sind längst per Gesetz verboten. Aber wer nichts ahnend am Telefon Interesse für eine Altersvorsorge bekundet, Lotterielose bestellt oder von einer besonders günstigen Handy-Flatrate gelockt wird, hat schnell einen gültigen Vertrag geschlossen. Hier wird der Verbraucher über den Tisch gezogen.” Bernhard und Billen sind sich einig: “Die lästigen Anrufe ließen sich ganz einfach abstellen: Ein Vertrag darf erst dann wirksam werden, wenn dieser nach dem Telefonat schriftlich vom Kunden bestätigt wird. Ohne Brief, Mail oder Fax, kein Vertrag.”
Bernhard rät in der Zwischenzeit allen Verbrauchern bei unerwünschten Werbeanrufen entweder sofort aufzulegen oder Namen der Firma und des Anrufers, Datum und Uhrzeit sowie Grund des Anrufs zu notieren. Mithilfe dieser Daten können die Verbraucherzentralen wettbewerbsrechtliche Maßnahmen einleiten.
Quelle: Pressemitteilung vzbv - 08.02.2008
Geschrieben in Gesetzentwurf / Gesetzesänderungen, Telefonwerbung, Wettbewerbsrecht, Verbraucherschutz | Drucken | 1 Kommentar »
20.1.2008 von telefonundrecht.de - B.A..
Der Branchenverband Call-Center-Forum (CCF) wehrt sich gegen die Forderung der Verbraucherschutzverbände nach einer schwebenden Unwirksamkeit von am Telefon abgeschlossenen Verträgen. CCF-Präsident Manfred Stockmann fürchtet, dass die schwebende Unwirksamkeit von telefonischen Verträgen zu einem Verlust von bis zu 150.000 Arbeitsplätzen führen würde. Außerdem sei dies nicht im Sinne der Kunden. Unternehmen müssten in der Lage sein, ihre Kunden schnell über kurzfristige Vertragsänderungen, wie z.B. Umbuchungen von Flügen wegen eines Streiks, zu informieren. Eine schriftliche Bestätigung durch den Kunden sei in derartigen Situationen widersinnig, so Stockmann.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband stellte in diesem Zusammenhang jedoch klar, dass es ihm allein um solche Verträge gehe, die am Telefon zustande kommen, indem Unternehmer Verbraucher anrufen und es nicht um Details eines bestehenden Vertrags gehe.
Quelle: TeleTalk - teletalk.de - 18.01.2008
Geschrieben in Telefonwerbung, Verbraucherschutz | Drucken | 2 Kommentare »
16.1.2008 von telefonundrecht.de - B.A..
Das Landgericht Braunschweig hat in einem aktuellen Urteil vom 08.01.2008 (21 O 2945/07) klargestellt, dass die gesetzliche Beratungspflicht der Krankenkassen nicht zur Telefonwerbung gegenüber ihren Mitgliedern berechtigt. Die Deutsche BKK hat in Zusammenarbeit mit der Karstadt Quelle Versicherung Kunden angerufen, um ihnen private Zusatzversicherungen anzubieten. Die Berechtigung zu dieser Aktion leitete die BKK aus der im Sozialgesetzbuch verankerten allgemeinen Beratungspflicht ab.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert in diesem Zusammenhang, dass Verträge, die durch rechtswidrige Telefonanrufe abgeschlossen werden, erst nach einer schriftlichen Bestätigung wirksam werden sollen.
Quelle: Pressemitteilung Verbraucherzentrale Bundesverband - 15.01.2008
Geschrieben in Telefonwerbung, Wettbewerbsrecht, Verbraucherschutz, Urteile | Drucken | 1 Kommentar »
11.12.2007 von telefonundrecht.de - B.A..
Das ZDF zeigt heute um 21.00 Uhr den Günter Wallraff Film “Bei Anruf Abzocke“. Mit versteckter Kamera wird aus nächster Nähe die lästige bis betrügerische Praxis von Telefonverkäufern gezeigt.
“Doch Wallraff und der Dokumentarfilmer Pagonis Pagonakis bieten nicht nur unscharfe Bilder und unkenntlich gemachte Gesichter. Offen vor der Kamera äußern sich ehemalige Callcenter-Mitarbeiter und deren Opfer, zum Beispiel ein über 80-jähriger Mann, dem am Telefon Verträge im Wert von 180 000 Euro angedreht wurden. Wallraff fragt auch bei Günther Jauch an, dessen Name beim Verkauf von Losen der Süddeutschen Klassenlotterie überaus hilfreich ist - und erhält eine schriftliche Antwort, in der der TV-Moderator “gelegentliche Beschwerden” einräumt und auf die Lotteriegesellschaft verweist. Wallraff spricht mit Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), die ein gesetzliches Verbot von mündlichen Vertragsabschlüssen ablehnt. Und bei der Firma CallOn im Köln-Turm, wo Wallraff als Michael G. Lotterielose verkauft hatte, wird er von Firmenchef Eckhard Schulz ganz offen in lockerer Atmosphäre zu den ehemaligen Kollegen geführt. Man habe nichts zu verbergen, soll das wohl bedeuten. Doch die Rechnung geht nicht auf, die professionellen Überrumpler werden nun selbst überrumpelt. Das geht schon in der Tiefgarage los, wo Wallraff den Firmenchef scheinheilig fragt, was sein Auto für ein Modell sei. Nur soviel: Es ist teuer und schnell, in der Branche wird gut verdient. “
Quelle: derwesten.de - 11.12.2007
Geschrieben in Telefonwerbung, Allgemein | Drucken | 1 Kommentar »