Sie befinden sich in den Archiven der Kategorie Urteile.
| M | D | M | D | F | S | S |
|---|---|---|---|---|---|---|
| « Nov | ||||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | ||
| 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 |
| 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 |
| 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 |
| 27 | 28 | 29 | 30 | |||
12.11.2008 von telefonundrecht.de - B.A..
Nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Papenburg (30.10.2008, Az. 4 C 247/08), muss sich aus einem technischen Prüfbericht, den ein Telekommunikationsanbieter als Nachweis zur richtigen Erfassung und Berechnung seiner Entgeltforderungen vorlegt, hervorgehen, “wer, wann und mit welchen Mitteln die Richtigkeit der Erfassung und Berechnung überprüft hat“. Dies berichtet computerbetrug.de.
Ein pauschal gehaltenes Schreiben, dass alles seine Richtigkeit habe, genüge den Anforderungen der technischen Prüfung daher nicht.
In dem zugrunde liegenden Fall forderte ein Nummernbetreiber von einem Anschlussinhaber Verbindungsentgelte in Höhe von 98 Euro für sog. 0900-Verbindungen. Der Anschlussinhaber wandte jedoch ein, dass er diese Nummern nie angerufen hatte und widersprach der Rechnung.
Zur Begründung der Richtigkeit der Erfassung und der Berechnung legte der Betreiber einen mit vorgefertigen Textelementen versehenen Prüfbericht nach §45i TKG vor, der auf einen als Prüfprotokoll bezeichneten Einzelverbindungsnachweis verwies, bei dem “nach jedem aufgelisteten Anruf (…) „kein Befund“ vermerkt worden war”.
Dies genügte dem Gericht nicht. Es wies die Klage des Nummernbetreibers auf Zahlung der Verbindungsentgelte für 0900er-Verbindungen mit der Begründung ab, dass mit dem pauschalen und zu allgemein gehaltenen Prüfbericht der Anscheinsbeweis für die Richtigkeit der erfassten und berechneten Gebühren nicht erbracht sei.
“Die Klägerin hat nicht hinreichend substantiiert dargelegt und unter Beweis gestellt, dass die behaupteten Telefonverbindungen von dem Festnetzanschluss des Beklagten zu den aufgeführten Zielrufnummern in der Zeit vom xy bis yx.2007 tatsächlich zustande gekommen sind und richtig erfasst und berechnet worden sind “.
Quelle: computerbetrug.de - 11.11.2008 mit Link zum Urteil.
Geschrieben in Telekommunikationsrecht, TKG, Verbraucherschutz, Urteile | Drucken | 1 Kommentar »
30.10.2008 von telefonundrecht.de - B.A..
Die Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur, die die Deutsche Telekom dazu verpflichtet hatte, ihren Kunden die so genannte Betreiberauswahl (Call-by-Call und Preselection) zu ermöglichen, wurde gestern vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG - 6 C 38.07) bestätigt. Die Telekom wehrte sich gegen diese Verpflichtung. Mindestens wollte sie erreichen, dass so genannte Systemlösungen, die mit einzelnen Kunden individuell aushandelt werden, von der Regulierung ausgenommen werden.
Das Gericht bestätigte mit dem Urteil die Feststellungen der Bundesnetzagentur, dass die Telekom die Märkte für Festnetzanschlüsse und für Inlandsgespräche weiterhin beherrscht. “Das daraus folgende Bedürfnis nach Regulierung dieser Märkte besteht im Grundsatz unabhängig davon, ob die Deutsche Telekom die betreffenden Leistungen standardmäßig anbietet oder im Einzelfall individuell aushandelt“.
Die Telekom ist also weiterhin verpflichtet ihren Kunden eine dauerhafte und einzelfallbezogene Betreiberauswahl (”Preselection” und “Call-by-Call”) zu ermöglichen.
“Aufgrund dieser Auswahlmöglichkeit, die den Telefonkunden schon vor Erlass der nun umstrittenen Regulierungsverfügung eröffnet worden war, hat sich im Bereich der Telefonverbindungen ein gewisses Maß an Wettbewerb entwickeln können, das beim Wegfall dieser Option gefährdet wäre“.
Quelle: Pressemitteilung BVerwG - 30.10.2008
Geschrieben in Festnetz, Telekommunikationsrecht, Regulierung, TKG, Urteile | Drucken | 1 Kommentar »
22.10.2008 von telefonundrecht.de - B.A..
Der Verbraucherzentrale Bundesverband erstritt vor dem Landgericht Hanau (9 O 551/08 und 1 O 569/08), dass der in Verruf geratene Internetanbieter Online Service Ltd. sämtliche Gewinne offenlegen muss, die er mit den Kostenfallen der Webseiten lebenstest.de, berufs-wahl.de, iq-fieber.de,online-flirten.de und my-adventskalender.de erzielt hat.
Mit diesen Verfahren möchte der Verband erreichen, dass der Firma Online Service Ltd. die zu Unrecht erzielten Gewinne entzogen werden. Sollten die Urteile rechtskräftig werden, ließe sich gerichtlich durchsetzen, dass die Gewinne zugunsten der Staatskasse eingezogen werden. Mit den beiden Urteilen des Landgerichts Hanau ist daher ein Etappensieg erzielt worden.
Die Internetangebote der Online Service Ltd. sind meist so gestaltet, dass die Nutzer den Eindruck erhalten, die angebotenen Dienstleistungen seien kostenfrei. Tatsächlich wurden den Nutzern nach der Anmeldung mindestens 59 Euro berechnet. Diese Kosten sind jedoch nur versteckt im Kleingedruckten ausgewiesen.
Quelle: Pressemitteilung vzbv - 22.10.2008
Geschrieben in Verbraucherschutz, Urteile | Drucken | 1 Kommentar »
21.10.2008 von telefonundrecht.de - B.A..
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Wege einer einstweiligen Anordnung zugunsten des Telekommunikationsanbieters BT (Germany) die Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt, berichtet das Handelsblatt. BT hatte sich geweigert, die Sprachdaten seiner Kunden zu speichern ohne die dadurch entstandenen Kosten durch den Bund ersetzt zu bekommen und zog vor Gericht.
Der Regulierungschef von BT, Felix Müller, äußerte sich gegenüber dem Handelsblatt:
“Das Gericht hat sehr deutlich gemacht, dass der Bund die Industrie nicht grenzenlos für hoheitliche Aufgaben im Bereich der Terrorbekämpfung in Anspruch nehmen kann, ohne gleichzeitig adäquate Entschädigungsregeln vorzusehen.”
Die Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung gilt zunächst nur gegenüber British Telecom.
Quelle: Handelsblatt - 21.10.2008
Geschrieben in Telekommunikationsrecht, Datenschutz, TKG, Urteile | Drucken | 1 Kommentar »
10.9.2008 von telefonundrecht.de - B.A..
Nach einer aktuellen einstweiligen Verfügung des Oberlandesgerichts Hamburg darf der Voip-Anbieter sipgate nicht mehr den eigenen Voip-Client für das iPhone bewerben. Die Software wird daher vorerst nicht mehr zum Download angeboten.
Vor wenigen Wochen versuchte T-Mobile bereits per Abmahnung gegen die Voip-Software vorzugehen. Die Software ermöglicht es iPhone Nutzern über WLAN kostengünstig zu telefonieren. Gegenstand der Abmahnung soll unter anderem der von sipgate deklarierte Beta-Status des Programms gewesen sein. Zudem sei das Programm darauf ausgerichtet, das Betriebssystem des iPhones zu knacken. Diesem Vorwurf ist sipgate mit dem Hinweis entgegengetreten, dass ihre Software lediglich ein Telefon mit so genannten Schreibrechten voraussetzt. Zu diesem Zweck müsse auf dem iPhone ein Installer-Programm installiert sein, dass jedoch weder von sipgate vertrieben noch beworben wird.
Sipgate prüft zurzeit rechtliche Schritte gegen die ergangene Verfügung des Gerichts.
Bereits im Juli erwirkte sipgate gegen T-Mobile ein einstweiliges Verbot der iPhone-Werbung für den Complete-Tarif (315 O 360/08). Der von T-Mobile eingelegte Widerspruch wurde vom Landgericht Hamburg jetzt zurückgewiesen. T-Mobile darf daher weiterhin den iPhone-Tarif-Complete nicht als freien “Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate” bewerben.
Quellen:
onlinekosten.de - 10.09.2008
Pressemitteilung sipgate - 10.09.2008
Geschrieben in Allgemein, Wettbewerbsrecht, Urteile | Drucken | 1 Kommentar »
9.9.2008 von telefonundrecht.de - B.A..
Ein minderjähriger Sohn eines Telefonanschlussinhabers hatte sich durch einen Telefonauskunftsdienst an eine 0900-Hotline eines Erotikdienstes vermitteln lassen. Durch diese Anrufe sind Verbindungskosten in Höhe von 626,02 Euro entstanden. Der Vater des Minderjährigen, der die Telefonrechung zunächst gezahlt hatte, klagte auf Rückzahlung der durch die Auskunftdienste ausgelösten Verbindungskosten.
Das Amtgsgericht Bonn (3 C 65/07) wies die Klage jedoch ab.
In der Urteilsbegründung führte das Gericht aus, dass der Anschlussinhaber nach den Regeln der Anscheinsvollmacht für Telefonate von Familienmitgliedern hafte. Um derartige Anrufe durch den minderjährigen Sohn zu verhindern, hätte der Vater entsprechende Vorsorgemaßnahmen, wie z.B. eine Sperre für Auskunftsdienste, treffen müssen. Auch den Einwand der Sittenwidrigkeit ließ das Gericht nicht gelten.
“Eine irgendwie geartete Einschränkung, an welche Rufnummern weitergeleitet werden darf oder nicht, ist vom Gesetzgeber nicht getroffen worden. Entsprechend kann auch an Sex-Telefonnummern weitervermitteln werden, wenn vorher die Kosten für ein solches Telefongespräch mitgeteilt werden. Letzteres ist unstreitig in den vorliegenden Fällen geschehen”.
Quelle:
justiz.nrw.de Urteil Amtsgericht Bonn (3 C 65/07)
Geschrieben in Telekommunikationsrecht, Mehrwertdienste, Urteile | Drucken | 1 Kommentar »
18.8.2008 von telefonundrecht.de - B.A..
Nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz (1 L 847/08.KO) muss ein Anwohner eine Mobilfunkantenne hinnehmen, wenn die Anlage die geltenden Grenzwerte für elektromagnetische Felder einhält. Die Richter wiesen damit einen Eilantrag eines Bürgers ab, der durch die nur 100 Meter von seinem Haus entfernte Antenne gesundheitliche Schäden befürchtet. Nach Aufassung des Gerichts verstoße die Anlage nicht gegen das baublanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme, da sie keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufe.
“Die Bundesnetzagentur habe den Standort anhand der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder überprüft und festgestellt, dass die Grenzwerte des Bundes-Immissionsschutzgesetzes außerhalb der standortbezogenen Sicherheitsabstände von 7,35 Meter in Hauptstrahlrichtung und 1,38 Meter in vertikaler Richtung nicht überschritten würden. Das Gericht habe auch keinen Anlass, davon auszugehen, dass die menschliche Gesundheit durch die geltenden Grenzwerte unzureichend geschützt sei. Die Wirkung elektromagnetischer Felder von Mobilfunksendeanlagen werde zwar weiter erforscht und etwaige Gesundheitsgefährdungen könnten nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden. Allerdings sei erst unlängst das vom Bundesamt für Strahlenschutz initiierte und koordinierte “Deutsche Mobilfunk Forschungsprogramm” zu dem Ergebnis gekommen, dass frühere Hinweise auf gesundheitsrelevante Wirkungen hochfrequenter Felder nicht bestätigt werden konnten und auch keine neuen Hinweise auf mögliche gesundheitsrelevante Wirkungen gefunden worden seien (www.emf-forschungsprogramm.de)
Quelle: Pressemitteilung Verwaltungsgericht Koblenz - 18.08.2008
Wo ist der nächste Mobilfunkmast?
Geschrieben in Mobilfunk, Urteile | Drucken | Keine Kommentare »
13.8.2008 von telefonundrecht.de - B.A..
Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte in drei aktuellen Verfahren (1 L 911/08, 1 L 172/08, 1 L 852/08) die Abschaltung der für automatische und unerwünschte Gewinnanrufe genutzten 0900er-Rufnummern. Durch die unter der Marke Friedrich Müller getätigten Gewinnanrufe sollten die Angerufenen zur Anwahl von hochtarifierten 0900er-Nummern verleitet werden.
Mit der Entscheidung des VG Köln wird zudem die Rechtmäßgikeit des von der Bundesnetzagentur ausgesprochenen Rechnungslegungs- und Inkassoverbot für insgesamt 51 Rufnummern bestätigt.
Die im Rahmen des Verfahrens vorgelegten vorformulierten Einverständniserklärungen zu den Werbemaßnahmen wurden vom Gericht als ungültig angesehen, weil es für die Kunden praktisch unüberschaubar sei, wer sich letztlich auf diese Erklärung berufen könne.
Quellen: teltarif.de - 13.08.2008
PM Bundesnetzagentur - 13.08.2008
Geschrieben in Mehrwertdienste, Telekommunikationsrecht, Telefonwerbung, TKG, Verbraucherschutz, Urteile | Drucken | 1 Kommentar »
3.8.2008 von telefonundrecht.de - B.A..
Nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt (3-13 O 61/06) vom 11.06.2008 muss die beklagte Telefongesellschaft, die die wegen eines Umzugs notwendige Umschaltung des Telefonanschlusses verschuldet erst mit erheblicher Verzögerung vorgenommen hat, für die Schäden aufkommen, die dem Kunden (eine Versicherungsagentur) wegen der Nichterreichbarkeit entstanden sind. Insgesamt machte der Kläger Gewinneinbußen von knapp 14.000 Euro geltend.
In dem zugrunde liegenden Fall beantragte der Kunde am 10.02.2003 die Umschaltung seines Anschlusses für den 01.03.2003. Erst am 28.03.2003 wurde allerdings die Umschaltung von der Telefongesellschaft in die Wege geleitet. Der neue Anschluss wurde schließlich am 08.04.2003 aktiv geschaltet . Insgesamt benötigte die Telefongesellschaft 7 Wochen für die Umschaltung des Anschlusses. Die Kammer äußerte Unverständnis, dass die Beklagte deartige Bearbeitungszeiten benötigte um einfachste Anfragen zu starten oder Informationen zu bearbeiten, obwohl ihr bekannt war, dass es sich um einen geschäftlich genutzten Anschluss handelte.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da die beklagte Telefongesellschaft Berufung eingelegt hat.
Quelle: Pressemitteilung Landgericht Frankfurt
Geschrieben in Festnetz, Urteile | Drucken | Keine Kommentare »
1.8.2008 von telefonundrecht.de - B.A..
Das Hanseantische Oberlandesgericht (Urteil 25.06.2008, Aktenzeichen 5 U 13/07) hat dem Mobilfunkanbieter Callmobile untersagt, für ihre Prepaidprodukte mit dem Hinweis “keine Grundgebühr” zu werben, wenn dem Kunden eine so genannte “Administrationsgebühr” für Umsatz von weniger als sechs Euro in drei Monaten berechnet wird. Nach Ansicht des Gerichts sei die Werbeaussage irreführend, da der Kunde mit dem Hinweis “Keine Grundgebühr” nicht mit weiteren nutzungsunabhängigen Kosten zu rechnen brauchte. Auf den möglichen Kostenpunkt der Administrationsgebühr wurde in der Werbung nicht hingewiesen.
Untersagt wurde zudem die Werbung mit dem Slogan “kostenlos Mobilfunknummer mitnehmen“. Auch diese Werbung sei nach Ansicht des Gerichts irreführend, da nicht darauf hingewiesen wurde, dass dem Kunden durch den bisherigen Provider Kosten in Form einer so genannten “Portierungsgebühr” entstehen können, und dass diese Kosten nicht erstattet werden.
Quelle: Pressemitteilung VZBV 31.07.2008
Urteil Hanseantisches Oberlandesgericht auf vzbv.de
Geschrieben in Mobilfunk, Wettbewerbsrecht, Urteile | Drucken | Keine Kommentare »