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Archiv der Kategorie Wettbewerbsrecht

T-Mobile erwirkt einstweilige Verfügung gegen Voip-Anbieter sipgate

Nach einer aktuellen einstweiligen Verfügung des Oberlandesgerichts Hamburg darf der Voip-Anbieter sipgate nicht mehr den eigenen Voip-Client für das iPhone bewerben. Die Software wird daher vorerst nicht mehr zum Download angeboten.

Vor wenigen Wochen versuchte T-Mobile bereits per Abmahnung gegen die Voip-Software vorzugehen. Die Software ermöglicht es iPhone Nutzern über WLAN kostengünstig zu telefonieren. Gegenstand der Abmahnung soll unter anderem der von sipgate deklarierte Beta-Status des Programms gewesen sein.  Zudem sei das Programm darauf ausgerichtet, das Betriebssystem des iPhones zu knacken.  Diesem Vorwurf ist sipgate mit dem Hinweis entgegengetreten, dass ihre Software lediglich ein Telefon mit so genannten Schreibrechten voraussetzt. Zu diesem Zweck müsse auf dem iPhone ein Installer-Programm installiert sein, dass jedoch weder von sipgate vertrieben noch beworben wird.

Sipgate prüft zurzeit rechtliche Schritte gegen die ergangene Verfügung des Gerichts.

Bereits im Juli erwirkte sipgate gegen T-Mobile ein einstweiliges Verbot der iPhone-Werbung für den Complete-Tarif (315 O 360/08). Der von T-Mobile eingelegte Widerspruch wurde vom Landgericht Hamburg jetzt zurückgewiesen. T-Mobile darf daher weiterhin den iPhone-Tarif-Complete nicht als freien “Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate” bewerben.

Quellen:
onlinekosten.de - 10.09.2008

Pressemitteilung sipgate - 10.09.2008

Callmobile darf nicht mit Hinweis “Keine Grundgebühr” werben

Das Hanseantische Oberlandesgericht (Urteil 25.06.2008, Aktenzeichen 5 U 13/07) hat dem Mobilfunkanbieter Callmobile untersagt, für ihre Prepaidprodukte mit dem Hinweis “keine Grundgebühr” zu werben, wenn dem Kunden eine so genannte “Administrationsgebühr” für Umsatz von weniger als sechs Euro in drei Monaten berechnet wird. Nach Ansicht des Gerichts sei die Werbeaussage irreführend, da der Kunde mit dem Hinweis “Keine Grundgebühr” nicht mit weiteren nutzungsunabhängigen Kosten zu rechnen brauchte. Auf den möglichen Kostenpunkt der Administrationsgebühr wurde in der Werbung nicht hingewiesen.

Untersagt wurde zudem die Werbung mit dem Slogan “kostenlos Mobilfunknummer mitnehmen“. Auch diese Werbung sei nach Ansicht des Gerichts irreführend, da nicht darauf hingewiesen wurde, dass dem Kunden durch den bisherigen Provider Kosten in Form einer so genannten “Portierungsgebühr” entstehen können, und dass diese Kosten nicht erstattet werden.

Quelle: Pressemitteilung VZBV 31.07.2008

Urteil Hanseantisches Oberlandesgericht auf vzbv.de

Verbraucherschützer: Kampfansage an unerwünschte Telefonwerbung

Der bayerische Verbraucherschutzminister Otmar Bernhard und der Vorstand der Verbraucherschutzzentrale Bundesverband (vzbv), Gerd Billen, wollen Verbraucher vor “untergeschobenen Verträgen” durch unerbetene Telefonanrufe ein für alle mal schützen. In einem gemeinsamen Spitzengespräch forderten sie das Bundesministerium für Justiz auf, endlich ein Gesetz zur Stärkung der Verbraucherrechte auf den Weg zu bringen.

Die Verbraucherzentralen fordern hierbei eine schwebende Unwirksamkeit von Verträgen, die durch rechtswidrige Werbeanrufe zustande kommen. Erst nach einer schriftlichen Bestätigung des Angerufenen sollen diese Verträge wirksam werden.

Bernhard: “Man mag es kaum glauben: Unlautere Anrufe sind längst per Gesetz verboten. Aber wer nichts ahnend am Telefon Interesse für eine Altersvorsorge bekundet, Lotterielose bestellt oder von einer besonders günstigen Handy-Flatrate gelockt wird, hat schnell einen gültigen Vertrag geschlossen. Hier wird der Verbraucher über den Tisch gezogen.” Bernhard und Billen sind sich einig: “Die lästigen Anrufe ließen sich ganz einfach abstellen: Ein Vertrag darf erst dann wirksam werden, wenn dieser nach dem Telefonat schriftlich vom Kunden bestätigt wird. Ohne Brief, Mail oder Fax, kein Vertrag.”

Bernhard rät in der Zwischenzeit allen Verbrauchern bei unerwünschten Werbeanrufen entweder sofort aufzulegen oder Namen der Firma und des Anrufers, Datum und Uhrzeit sowie Grund des Anrufs zu notieren. Mithilfe dieser Daten können die Verbraucherzentralen wettbewerbsrechtliche Maßnahmen einleiten.

Quelle: Pressemitteilung vzbv - 08.02.2008

Bundesnetzagentur untersagt T-Systems “Super-Flatrate” für Kommunen

Die Bundesnetzagentur hat in einem aktuellen Beschluss ein an Kommunen gerichtetes Breitband-Bündelangebot von T-Systems für unwirksam erklärt. Der von T-Systems angebotene Rahmenvertrag “T-VPN Kommunen Rheinland Pfalz” ermöglichte der Öffentlichen Hand die Nutzung von 30 Kanälen für monatlich 483 Euro, inklusive aller Verbindungsminuten für Orts-, Fern-, Auslands- und Mobilfunkgespräche und DSL-Verbindungen. Dieses Angebot kam rechnerisch einer Super-Flatrate für 16,10 Euro pro Kanal gleich. Es  “beeinträchtigt die Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Unternehmen in erheblicher Weise“, stellte die Netzagentur fest.

Die Bundesnetzagentur hält das Vorgehen von T-System insbesondere deshalb für besonders bedenklich, da T-Systems mit diesem Angebot bewußt die Zwangslage der Öffentlichen Hand ausnutzen würde, durch Ausschreibungen immer das günstigste Angebot ermitteln zu müssen.  ”Das Angebot entfaltet damit eine auf Verdrängung der Wettbewerber im öffentlichen Sektor gerichtete Sogwirkung“, so die Bundesnetzagentur weiter.

T-Systems kündigte unterdessen an, “alle rechtlichen Mittel zu Klärung ausschöpfen” zu wollen. Eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln  sei bereits eingereicht worden.

Quellen:

portel.de - 30.01.08
silicon.de - 31.01.08

Beratungspflicht von Krankenkassen berechtigt nicht zur Telefonwerbung

Das Landgericht Braunschweig hat in einem aktuellen Urteil vom 08.01.2008 (21 O 2945/07) klargestellt, dass die gesetzliche Beratungspflicht der Krankenkassen nicht zur Telefonwerbung gegenüber ihren Mitgliedern berechtigt. Die Deutsche BKK hat in Zusammenarbeit mit der Karstadt Quelle Versicherung Kunden angerufen, um ihnen private Zusatzversicherungen anzubieten. Die Berechtigung zu dieser Aktion leitete die BKK aus der im Sozialgesetzbuch verankerten allgemeinen Beratungspflicht ab.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert in diesem Zusammenhang, dass Verträge, die durch rechtswidrige Telefonanrufe abgeschlossen werden, erst nach einer schriftlichen Bestätigung wirksam werden sollen.

Quelle: Pressemitteilung Verbraucherzentrale Bundesverband - 15.01.2008

LG Hamburg: T-Mobile darf iPhone wieder exklusiv vermarkten

Das Landgericht Hamburg hat die von Vodafone erwirkte einstweilige Verfügung gegen T-Mobile wieder aufgehoben. Das Gericht sah in dem Exklusiv-Vertrieb des iPhones durch T-Mobile keinen Verstoß gegen das Wettbewerbs- oder das Kartellrecht. T-Mobile wird den Verkauf des iPhones künftig wieder nur in Verbindung mit einem 24-Monate-Vertrag anbieten. Der Verkauf ohne Vertrag zu einem Preis von 999 EUR werde eingestellt. T-Mobile kündigte allerdings an, dass iPhone-Kunden nach Ablauf der Zwei-Jahres-Frist das Gerät kostenlos entsperren können.

Quelle: ftd.de - 04.12.2007

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Tele 2 muss 240.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung zahlen

Bereits im Februar hatte das Landgericht Düsseldorf (38 O 145/06) dem Telekommunikationsunternehmen unter Androhung von 100.000 EUR untersagt, Verbraucher ohne deren ausdrückliche Einwilligung zu Werbezwecken anzurufen.

Da sich Tele 2 nicht an das Verbot gehalten hat, leitete die Verbraucherzentrale Bayern ein Ordnungsgeldverfahren ein.  Tele 2 einigte sich daraufhin mit den Verbraucherschützern gegen Rücknahme der Vollstreckungsanträge auf die Zahlung dieser Vertragsstrafe. Laut dem Justiziar der Verbraucherzentrale Bayern, Markus Saller, betrifft die Zahlung nur unerlaubte Werbeanrufe in der Vergangenheit.  Künftige Verstöße können weiterhin verfolgt und geahndet werden.

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Bayern - 23.11.2007

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Ärger mit iPhone-Domains

Über drohende Markenrechtsstreitigkeiten bei der Verwendung von iPhone-Domains berichtet das Magazin Connect in seiner Onlineausgabe. Mit der offiziellen Bestätigung der iPhone Einführung am 11.01.2007 wurden weit über 400 begriffsbezogene Domains registriert. Einem amerikanischen Geschäftsmann, der sich vor zehn Jahren die Domains iphone und ipod gesichert hatte, soll von Apple rund eine Million Dollar gezahlt worden sein. Die deutsche Domain iphone.de wird übrigens (noch) von freenet genutzt. Freenet hat sich bereits 2004 die Marke freenet iPhone eintragen lassen.

Quelle: connect.de 15.11.2007

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Gericht untersagt Arcor “Cold Calls” bei Call-by-Call-Kunden

Das Landgericht Frankfurt/Main (30.10.07 - Az. 2-18 O 26/07) untersagte dem Telekommunikationsanbieter Arcor die Durchführung von unerbetenen Werbeanrufen bei Nutzern der von Arcor angebotenen Call-by-Call-Nummer 01070. Die gelegentliche Nutzung einer Call-by-Call-Nummer sei kein “Freifahrtsschein” für zukünftige Telefonwerbung.

Nach Ansicht des Gerichts begründe das Anwählen  der “Arcor-Spar-Vorwahl” weder eine Geschäftsbeziehung zu Arcor noch stelle dies ein Einverständnis für zukünftige Telefonwerbung dar.

Quelle: Pressemitteilung Verbraucherzentrale NRW, 31.10.2007

BGH zur Altersverifikation im Internet

Nach einer aktuellen Entscheidung des BGH vom 18.10.2007 (I ZR 102/05) verstoßen Altersverifikationssysteme, die für den Zugang von pornographischen Internetangeboten lediglich die Personalausweis- bzw. Reisepassnummer abfragen, gegen die jugendschutzrechtlichen Anforderungen.

Erforderlich für eine wirksame Alterverifikation und damit auch für die Zulässigkeit des Internetangebots sei eine effektive Barriere für den Zugang Minderjähriger. Die bloße Abfrage von Personalausweisnummer genüge dieser Anforderung nicht, da Jungendliche sich leicht die Ausweisnummern von Familienangehörigen oder erwachsenen Bekannten beschaffen könnten. Erforderlich sei vielmehr eine “einmalige und persönliche Identifizierung der Nutzer etwa durch einen Postzusteller und eine Authentifizierung bei jedem Abruf von Inhalten“.

Quelle: Pressemittelung des BGH vom 19.10.2007

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